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KALENDERBLATT/4921: Kurzweiliges für den 07.08.2010 (SB)


Samstag, 7. August 2010

7.8.1495 - Verkündung des "Ewigen Reichslandfriedens"


Heute vor 515 Jahren, am 7.8.1495, verkündete der deutsche König Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms den fortan für das gesamte Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation geltenden "Ewigen Reichslandfrieden". Er verbot die Fehde für alle Reichsmitglieder und verpflichtete sie, ihr Recht nur noch auf friedlichem Weg zu suchen. Die Gewohnheit der bewaffneten Selbsthilfe wurde damit durch die Bestimmungen der Reichskammergerichtsordnung ersetzt. Über die Einhaltung des Friedens wachte das oberste Reichsgericht, das Reichskammergericht.

Das Reichskammergericht als oberste Rechtsinstanz und erste Zentralbehörde des Reiches war u.a. für Landfriedensbruch, Mißachtung der Rechsacht, Besitzstreitigkeiten und Zivilklagen zuständig. Mit festen Amtssitz in Frankfurt am Main und in Worms (seit 1527 in Speyer), sowie der ständigen Besetzung mit Beisitzern des Königs, Adligen der Reichsstände und Juristen erfüllte es die Voraussetzungen für eine regelmäßige Rechtsprechung. In der Kanzlei arbeiteten bis zu 50 Assessoren. Den Vorsitz führte der vom König ernannte Kammerrichter; die Geschäfte wurden von mehreren Präsidenten geleitet. Finanziert wurde dieses Gericht durch eine allgemeine Reichssteuer, den "Gemeinen Pfennig".


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Quelle:

Chronik der Deutschen, Chronik Verlag


Erstveröffentlichung am 7. August 2001

6. August 2010



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Elektronische Zeitung Schattenblick, ISSN 2190-6963
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