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GRASWURZELREVOLUTION/1183: Völkerrechtlicher Unterricht in Heuchelei



graswurzelrevolution 359, Mai 2011
für eine gewaltfreie, herrschaftslose gesellschaft

Völkerrechtlicher Unterricht in Heuchelei

Von Kamil Majchrzak

Nachdem die gesamte Welt kapitalisiert wurde stellt die Einhegung des Krieges durch Völkerrecht oder nationalstaatliche Verfassungen nur einen halben Fortschritt gegenüber der Barbarei dar.


Die als alternativlos hingestellte Globalisierung erschallt nun als Echo in dem die westlichen Demokratien die Prämissen ihres eigenen demokratischen Selbstverständnisses und Erhabenheit gegenüber den konstruierten Feinden verraten und verleugnen.

Es bedarf einer hohen Dosis an Sophistik und Heuchelei um die Widersprüche, in die sich Europa gegenwärtig in Afrika verwickelt, zu verdecken. Denn die militärischen Interventionen in Libyen und der Elfenbeinküste sind nicht die Konsequenz eines von demokratischen Staaten in die Welt exportierten gesellschaftlichen Bekenntnisses zu Frieden, humanitärer Solidarität oder Menschenrechten.

Sie hängen vielmehr mit der grundsätzlichen Schwäche linker Politik und einer ohnmächtigen Friedensbewegung, die nur zwischen dem kleineren und größeren Übel wählen will, anstatt das Gesamtangebot der Herrschenden zu durchbrechen. In einer so strukturierten öffentlichen Sphäre bieten die Selbstlügen über die Prämissen unserer Gesellschaftsformation ein dankbar angenommenes Alibi.

Der UNO-Sicherheitsrat hat mit der Einrichtung der Flugverbotszone in Libyen (Resolution 1973) und der einseitigen höchstamtlichen Parteinahme für den Herausforderer der Präsidentschaftswahlen Allasan Ouattara in Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) (Resolution 1975) zwei Rechtsakte erlassen, die nicht nur gegen das Interventionsverbot verstoßen (Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates), sondern insbesondere auch das absolute Gewaltverbot der UN-Charta ausheblen, indem Sie das System der kollektiven Sicherheit, ohne eine Bedrohung des Weltfriedens zu begründen, in Bewegung setzen, um durch militärisches Eingreifen gewaltsam einen politischen Regime-Change durchzusetzen. Aus Afrika wird - wie Marx sagen würde - ein Gehege zur Handelsjagd gemacht.

Die internationale Gemeinschaft hat damit die Heuchelei des Rechtsbodens längst aufgegeben. Der UN-Sicherheitsrat wird zur Mandatierungsmaschine der wirtschaftspolitischen Interessen einiger Ständiger Sicherheitsratmitglieder instrumentalisiert.

Versuchten insbesondere die USA bislang die UNO zu marginalisieren und z.B. mit der Initiative der sog. "Coalition of Democracies" die Legitimität der UN zu untergraben, sind sie mit Ban Ki-moon dazu übergegangen sich die militärischen Interventionen wie in einem Selbstbedienungsladen höchstamtlich absegnen zu lassen. Die Europäer ziehen bereitwillig mit. Unterdessen versuchen einige Ex-Friedensbewegte diese "idyllischen Prozesse" als Hauptmomente einer neuen Ära der Menschenrechtsdurchsetzung zu deuten. Immerhin wird ja humanitäre Nothilfe gefordert, Schutz der Flüchtlinge vor Übergriffen. Dass die vor Ort tätigen Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen gerne ihre humanitäre Nothilfe auch ohne die Kampftruppen der EU-Battlegroup leisten möchten und Flüchtlinge auf die Samariter-Dienste von Frontex und Migrationskontrolle gerne verzichten, bringt man nur ungern zusammen.

Die UN-Sicherheitsresolution 1973 stellt tatsächlich einen Präzedenzfall dar. Jedoch nicht im Hinblick auf den Fortschritt bei der Menschenrechtsdurchsetzung, sondern deshalb, weil nun zum ersten Mal, nicht einmal mehr versucht wird die Situation in Libyen als "eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" zu begründen. Es wird vielmehr sofort geschossen.

Eine solche Begründung war in den vorangegangen Interventionen zum Sturz einer bestehenden de facto Regierung (z.B. Somalia oder Haiti) zumindest immer der Fall und ist bei militärischen Interventionen nach Kapitel VII UN-Charta zwingend vorgesehen.

Mit der Libyen-Resolution kam zum ersten Mal das völkerrechtlich auf wackligen Füssen stehende "Responsibility to Protect"-Konzept, einer "Verantwortung zum Schutz" zur Anwendung.

Nach diesem Konzept soll die dem souveränen Staat obliegende Schutzverantwortung gegenüber eigenen EinwohnerInnen dann auf die "internationale" Staatengemeinschaft übergehen, wenn der betroffene Staat nicht Willens oder in der Lage ist, gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzugehen. In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass dieses Konzept einen Persilschein zum militärischen Eingreifen darstellt, um in einem Staat einen gewaltvollen Regime-Change durchzusetzen. Und es sind immer die hochgerüsteten Nationen des Westens, die sich das Recht vorbehalten zu bestimmen, wann eine Regierung ihrer Pflicht nicht nachkommt um die Schutzverantwortung selbst zu übernehmen.

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) aus Tübingen weist deshalb zurecht darauf hin, dass dieses Konzept die Gefahr einer "problematischen Selektivität" und eines "machtpolitischen Missbrauchs" aufweist, denn: "Die Verknüpfung von Interventionsentscheidungen bzw. Nichtentscheidungen im Sicherheitsrat sowie von Unterstützungsleistungen an die Vereinten Nationen mit nationalen Interessen und Vorbehalten führt zu einer unter dem Aspekt der Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte bedenklichen Selektivität im Sinne eines 'Interventionismus à la carte'".


Die demokratischen Revolten von unten in mehreren arabischen Ländern haben die Hegemonie Europas in Nordafrika für kurze Zeit in Frage gestellt.

Nach einer Phase der Irritation und Bemühungen um Schadensbegrenzung versuchen die Außenminister der Europäischen Union nun wieder Land unter den Füssen zu bekommen.

Die blutige Eskalation der Gewalt in Libyen bot dabei eine willkommene Gelegenheit, um von ihrer Komplizenschaft für die Aufrechterhaltung von Diktaturen und der massiven Aufrüstung mit Waffen in der Region abzulenken. Durch die ausländische Interventionen in Libyen und der Elfenbeinküste wird nun versucht das Rad der Geschichte wieder zurück zu drehen und die Initiative in beiden Regionen wiederzugewinnen. Das sonst den Marktregeln überlassene Spiel von Angebot und Nachfrage nach Öl und Kakao muss plötzlich im Namen der europäischen KonsumentInnen und VerbraucherInnen durch europäische Bomber und Kampftruppen "geringfügig" modifiziert werden.

Die Eskalation der Gewalt in Libyen und der Elfenbeinküste hat dabei den Vorteil, dass damit auch der Schrei nach Freiheit und die Dynamik des demokratischen Aufbruchs in Ländern wie Tunesien und Ägypten aber auch in der Subsahara-Region ausgebremst werden kann.

Die Nachbarschaftspolitik der EU soll nun gegenüber Nordafrika dahingehend "überprüft" werden, dass bisherige Verträge jeweils Menschenrechtsklauseln erhalten sollen. In der Praxis ist dies z.B. beim Cotonou-Abkommen längst der Fall und bedeutet lediglich, dass der Begriff Menschenrechte immer nur dann aus dem Hut gezaubert wird, wenn die betreffende Regierung für die EU unangenehme Maßnahmen beschließen will.

Die Drohung mit der Aussetzung solcher Abkommen gestaltete sich bislang aufgrund der Überlagerung durch entsprechende Wirtschaftinteressen als äußerst träge.

Auch deshalb spielten über Jahrzehnte Menschenrechte bei der Unterstützung der arabischen Diktaturen durch Rüstungsgüter und Ausstattungshilfe keine Rolle.

Erst wenn eine Putschregierung die Neuverhandlung von Rohstoffabkommen ankündigte oder sich renitent bei Abschiebungen zeigte, wurden binnen kürzester Zeit entsprechende Maßnahmen vollzogen (z.B. Mauretanien, Guinea).

In Bezug auf Ägypten soll die Beibehaltung einer aktiven und konstruktiven Rolle im Nahen Osten - unter besonderer Berücksichtigung des israelisch-palästinensischen Konflikts - verwirklicht und bestehende Verpflichtungen eingehalten werden.

Dabei ist gerade jetzt eine Änderung der bisherigen Politik gegenüber Ägypten, dem Mittelmeerraum und Afrika überhaupt notwendiger denn je.

Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass das Militär in Ägypten auf dem Rücken der demokratischen Proteste, die zu einem Sturz von Mubarak führten, gleichzeitig einen Putsch durchgeführt hat. Nach wie vor ist der Kampf zwischen den für Demokratie und soziale Gerechtigkeit auf die Straße gehenden Menschen und dem Militär nicht entschieden (siehe Artikel in dieser GWR).

Die Freitagsproteste auf dem Tahrir-Platz gehen unbemerkt von der westlichen Öffentlichkeit weiter, die sich mit einem konfusen Referendum und für den Herbst geplanten Wahlen zufrieden gibt. Dabei hat am 28. März 2011 der Militärrat ein neues Parteiengesetz angeordnet, welches es den demokratischen Kräften praktisch unmöglich macht eine neue Partei zu gründen. Die Bestimmungen sehen vor, dass eine neue Partei mindestens 5.000 Mitglieder besitzen muss. Zusätzlich müssen mindestens 300 Mitglieder in mindestens 10 von den insgesamt 29 Gouverneurs-Provinzen in Ägypten vorgewiesen werden. Dabei müssen die Namen aller Parteimitglieder in zwei Tageszeitungen bekannt gemacht werden.

Eine kostenpflichtige Anzeige, welche die Namen der 5.000-Mitglieder nennen würde kostet ca. 50.000 Euro. Noch gravierender erscheint dabei die Tatsache, dass alle neuen Parteien die Gesamtbevölkerung repräsentieren müssen.

Religiöse Parteien sind demnach ausdrücklich verboten, was weniger tragisch ist, doch betrifft diese Voraussetzung auch jene Interessenvertretungen, die ihre klassenspezifischen Interessen durchsetzten wollen. Insbesondere gegen solche politisch links verorteten Interessenvertretungen sozialer Klassen wendet sich das neue Parteiengesetz. Somit sind faktisch linke Parteineugründungen ausgeschlossen.

Der Bürgerkrieg in der Elfenbeinküste ist dagegen eine beabsichtigte Konsequenz der Sanktionen der Internationalen Gemeinschaft, insbesondere Frankreichs und der EU. An dem Putsch in der Elfenbeinküste ist auch die Konrad-Adenauer-Stiftung beteiligt, die offensichtlich ihre Kontakte zu führenden westafrikanischen Militärs nutzte, um die Möglichkeiten eines Putsches gegen Gbagbo zu erkunden. Hierzu bot das von der KAS (Politischer Dialog Westafrika) geschaffene Netzwerk der Generalstaboffiziere westafrikanischer frankophoner Staaten eine gute Grundlage.

Noch bedenklicher ist die Antwort der EU im Falle der angeblich zur humanitären Hilfe einzusetzenden EU-Battlegroup (EUFOR) in Libyen.

Ziel des militärischen Einsatzes soll allein die Abwehr von Flüchtlingen aus Nordafrika sein. Auch deshalb ist eine enge Kooperation mit Frontex vorgesehen. Dabei macht selbst der UN-Informationsdienst IRIN deutlich, dass Hilfslieferungen nach wie vor auf dem Seeweg ohne militärische Unterstützung möglich sind. Auch die Organisation Ärzte ohne Grenzen hat wohl ohne größere Probleme Verwundete aus Misrata per Schiff evakuiert und dabei seine Neutralität betont, die ihnen bei einem militärischen EU-Einsatz abhanden kommen würde.


Kamil Majchrzak ist Redakteur der polnischen Edition der Le Monde Diplomatique.


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Quelle:
graswurzelrevolution, 40. Jahrgang, Nr. 359, Mai 2011, S. 15
Herausgeber: Verlag Graswurzelrevolution e.V.
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Die "graswurzelrevolution" erscheint monatlich mit
einer Sommerpause im Juli/August.
Der Preis für eine GWR-Einzelausgabe beträgt 3 Euro.
Ein GWR-Jahresabo kostet 30 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2011