Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2115: Neujahrslegenden


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 2 · Februar 2017
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Neujahrslegenden
Die «Nordafrikaner» der Kölner Sylvesternacht 2016 waren Syrer

von Bernard Schmid


Die politisch Verantwortlichen bedienen mit ihren geplanten Gesetzesverschärfungen in Bezug auf die sog. «Innere Sicherheit» nur die gefühlte Sicherheit. An den realen Bedrohungen setzen sie nicht an - und zielen deshalb auch häufig daneben. Das belegt unter anderem die Reaktion der Polizei auf die Kölner Sylversterereignisse der letzten beiden Jahre.

Zwischen der Neujahrsnacht 2016 und den ersten Tagen des Jahres 2017 gab es im Hinblick auf Einwanderergruppen im Raum Köln und die ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe massenhafter sexueller Belästigung in der Neujahrsnacht 2016 in der Umgebung des Kölner Hauptbahnhofs ein wildes und konfuses Hin und Her.

Zunächst wurden jene Flüchtlingsgruppen mit den kriminellen Vorfällen in Verbindung gebracht, die im Laufe des vorangegangenen Jahres frisch nach Deutschland gekommen waren - also vor allem Menschen aus Syrien und dem Irak. Dann wurde diese Information dementiert und es hieß, es habe sich um Nordafrikaner gehandelt.

In diesem Jahr nun erfolgte in gewisser Weise die umgekehrte Bewegung. Nachdem rund 1000 Menschen in der Neujahrsnacht 2017 unweit des Kölner Hauptbahnhofs eingekesselt und getrennte Ausgänge für eher dunkelhäutige, vor allem jüngere Männer eingerichtet worden war, sprachen Polizei und Presse zunächst von Nordafrikanern. Dabei machte der herabsetzende Begriff von den «Nafris» die Runde; das Kürzel wird seit 2012 polizeiintern für «nordafrikanische Intensivstraftäter» benutzt. Nun wurde es jedoch generell auf Männer aus Nordafrika angewendet.

Hinterher kam das Dementi, und es war ein gewaltiges: Es waren gar nicht mehrheitlich Nordafrikaner in Köln kontrolliert worden. Die Bild-Zeitung meldete in ihrer Online-Ausgabe vom 13. Januar: «Insgesamt ermittelte die Polizei die Identität von 674 Personen. Davon konnte bisher bei 425 Personen die Nationalität festgestellt werden. Von diesen 425 waren 99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche. 17 waren Marokkaner und 13 Algerier.» Von wegen nordafrikanische Herkunft...


Die Polizei hat eine Grenze verschoben

Aus feministischer Perspektive schrieb Jana Klein zu den Kölner Vorgängen in der Sylvesternacht 2017 in der Wochenzeitung Jungle World: «Geschützt werden sollten, nach dem offiziellen Schutzkonzept mit Einlasskontrollen, vornehmlich der Dom und das Image der Stadt, das war bereits schlimm genug ... Es hätte die legitime Möglichkeit gegeben, den Gefährdern Meldeauflagen zukommen zu lassen. Dass die Polizei nach Haut- und Haarfarbe getrennte Ausgangstüren am Kölner Hauptbahnhof bevorzugte, um dann über 1000 Männer in einen von Beamten in Kampfmontur umgebenen Kessel zu verfrachten und sie dann noch auf Twitter als «Nafris» samt Fototrophäe zu entmenschlichen, spricht jedoch dafür, dass bei der Kölner Polizei der Wunsch überwog, ein politisches Exempel zu statuieren. Es brauchte dabei kein sonderlich feinfühliges Gespür, um zu wissen, dass der Großteil der Gesellschaft ihr diese illegale Maßnahme, übrigens am im Rat diskutierten Schutzkonzept vorbei, sofort durchgehen lassen würde. Der Mob, der sich nach der Silvesternacht über jede noch so leise Verteidigung von Rechtsstaat und Diskriminierungsverbot hermachte, bestätigte das. Das Verhalten der Polizei in Köln trägt nicht nur nicht dazu bei, Frauen sinnvoll, und das heißt langfristig, vor sexueller und sexualisierter Gewalt zu schützen. Es verschärft das Problem sogar noch, indem hier eine Stelle größter Autorität die Grenze des Sag- und Machbaren deutlich verschoben hat.»


Worin unterscheiden sich Syrer von Nordafrikanern?

Doch kommen wir nochmals auf die Vorgänge in der Neujahrsnacht 2016 zurück. An den damaligen Tatvorwürfen gibt es nichts zu beschönigen, dennoch stellt sich die Frage nach einer möglichen Erklärung für diese Verhaltensweisen.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass nicht Syrer und Iraker hinter den Attacken steckten, zitierten Ende Januar 2016 mehrere Presseorgane Aussagen der Polizeidirektion Düsseldorf, es würden innerhalb eines Jahres nach ihrer Ankunft «0,5%» der syrischen und irakischen Staatsangehörigen straffällig, hingegen «40%» der marokkanischen und algerischen.

Jenseits der Frage, ob diese Zahlen stimmen oder ob sie die Realität dramatisierend «zuspitzen», stellt sich die Frage nach möglichen Ursachen. Diese sind eben nicht in «kulturellen Unterschieden» zu suchen - auch nicht in der auch von Linken kolportierten, allgemeinen Frauenfeindlichkeit in mehrheitlich muslimischen Gesellschaften. Zwar gibt es in muslimisch geprägten Gesellschaften in bezug auf die Rechte der Frau tatsächlich viel zu verändern - aber eben nicht nur dort und es gibt auch in den Ländern Nordafrikas eine aktive Frauenbewegung, die sich mühsam, aber dennoch Gehör verschafft.

Hinsichtlich ihrer konfessionellen Zugehörigkeit jedenfalls unterscheiden sich Syrer und Iraker nicht von Marokkanern und Algerien - mehrheitlich bezeichnen sie sich als sunnitische Muslime. Sprachlich und kulturell sind sie ebenfalls verwandt - alle genannten Gruppen sprechen einen Dialekt auf der Grundlage der arabischen Schriftsprache. Auch islamistische Ideologie konnte wohl kaum für die Kölner Angriffe verantwortlich sein, da nahezu alle Berichte übereinstimmend die Information enthalten, die Urheber der sexuellen Belästigungen und Diebstähle seien erheblich alkoholisiert gewesen. Alkoholkonsum wiederum ist mit islamistischer Ideologie schlichtweg unvereinbar.

Worin sich die einen und anderen jedoch erheblich unterscheiden - und das ist letztlich der springende Punkt - ist ihre Lebensperspektive in Deutschland. Syrische und irakische Bürgerkriegsflüchtlinge haben heute in Deutschland in aller Regel eine Aufenthaltsperspektive, sie können an den Aufbau eines neuen Lebens hier denken. Nicht so jedoch marokkanische oder algerische Staatsangehörige: Aufgrund anderer politischer Verhältnisse in ihren Herkunftsländern haben sie so gut wie keine Aussicht, dass ihr Asylantrag im Sinne der Genfer Konvention «anerkannt» wird.


Die Lebensperspektive

Der Sozialwissenschaftler Ahmet Toprak, Professor an der Fachhochschule Dortmund, brachte es in der Pariser Tageszeitung Libération vom 23. Januar 2016 auf den Punkt: Die meisten dieser jungen Männer aus Marokko oder Algerien reisten ihren Onkeln oder Männern aus ihren Dörfern nach, die in den 60er und 70er Jahren als Arbeitskräfte in Nordrhein-Westfalen angeworben worden waren und oft ins Ruhrgebiet gingen. Ohne eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland würden viele von ihnen schnell von kriminellen oder halbkriminellen Strukturen aufgenommen, sie scheinen ihnen als einzige eine Handlungsperspektive zu geben.

Trifft diese Beschreibung zu, dann ist es natürlich richtig, dass die Anführer solcher kriminellen Gruppen ihre Handlungen zu verantworten und ihre Strafen abzusitzen haben. Ebenso richtig ist aber, dass es hilfreicher wäre, die Mauer einzureißen, die diese jungen Männer von einer Lebensperspektive in Europa trennt, als sie in die Arme von Bandenführern zu treiben.

Die etablierte Politik tendiert jedoch in ganz andere Richtung. Am 13. Mai 2016 beschloss der deutsche Bundestag (mit 424 Stimmen, 143 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen), die drei Maghrebstaaten Marokko, Algerien und Tunesien künftig pauschal als «sichere Herkunftsländer» für Asylsuchende einzustufen. Das bedeutet, dass Asylanträge von Menschen, die dorther kommen, so gut wie keine Chance auf Annahme haben. Dabei hatte erst am 17. Mai 2016 die Pariser Abendzeitung Le Monde ausführlich über den neuen Aufschwung berichtet, den die Folter in Tunesien erlebt - das nach der Revolte vom Dezember 2010 und Januar 2011 eine Restaurationsphase durchläuft.

Wegen der Opposition eines Teils der Grünen, die in mehreren deutschen Bundesländern mitregieren, kam es im Sommer und Herbst 2016 nicht zur erforderlichen Zustimmung des Bundesrats. Bislang hält der Streit an, auch innerhalb der Grünen selbst. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann forderte Anfang Januar 2017 seine Partei an diesem Punkt heraus. Er sprach von einer «erheblichen kriminellen Energie», die er pauschal «jungen Männern» aus Marokko, Algerien und Tunesien zuschrieb - und forderte deshalb eine Neubeurteilung dieser drei Länder im Hinblick auf asylsuchende Geflüchtete. Kretschmann sagte dies gegenüber der Zeitung Rheinische Post. Der Berliner Tagesspiegel vom 4. Januar fasste Kretschmanns in der Sache völlig unzulässige Begründung folgendermaßen zusammen: «Baden-Württembergs Ministerpräsident hält die 'kriminelle Energie' junger Männer aus Nordafrika für bedenklich. Daher stuft er Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten ein.»

Die Auseinandersetzung ist nicht zu Ende. Und die Linke darf sie auf gar keinen Fall rassistischen Stammtischen und grenzenlos opportunistischen Regierungs-Grünen überlassen.

*

Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 2, 32. Jg., Februar 2017, S. 13
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de
 
Die Soz erscheint monatlich und kostet 3,50 Euro.
SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro
Normalabo: 58 Euro
Sozialabo: 28 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang