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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2174: GroKo-Bilanz 1 - Arbeits- und Sozialpolitik


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 9 · September 2017
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

GroKo-Bilanz 1: Arbeits- und Sozialpolitik
Neoliberaler Systemwechsel vertieft... auch mit Hilfe der Gewerkschaften

von Daniel Kreutz


Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) und Gesundheits- und Pflegeminister Hermann Gröhe (CDU) haben die 2013 im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben weitestgehend umgesetzt. Die Bilanz ihrer Arbeit bietet nicht den geringsten Ansatzpunkt für eine Deutung als "Abkehr von der Agendapolitik".

Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man den Eindruck haben, die scheidende GroKo habe nach langen Perioden sozialen Abbaus doch wieder Verbesserungen gebracht. Verwiesen werden könnte da vor allem auf den gesetzlichen Mindestlohn, die "Rente mit 63", die "Mütterrente", Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die neue Berücksichtigung von Demenzen beim Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. In einigen Fällen, insbesondere bei Mindestlohn und "Rente mit 63", hat die Regierung gar die aufgeregten Proteste der neoliberalen Interessenvertreter des Kapitals ignoriert. Die Medien diskutierten über eine "Sozialdemokratisierung" der Kanzlerin, wenn nicht gar der Unionsparteien. Erlebten wir nach vielen Jahren "Blut, Schweiß und Tränen" womöglich den Auftakt einer sozialpolitischen "Wende zum Besseren"?

Der Schein trügt. Tatsächlich dienten die punktuellen sozialen Verbesserungen dem Zweck, unnötige Angriffsflächen gegen die neoliberale Politik abzubauen und den Systemwechsel gegen die Sozialstaatlichkeit insgesamt zu konsolidieren.

- Armutslöhne, die bei Vollzeit per Hartz IV aufgestockt werden müssen, haben keine gesellschaftliche Akzeptanz. Die Tolerierung schrankenlosen Lohndumpings barg das hohe Risiko, der herrschenden Politik früher oder später hart auf die Füße zu fallen. Die mit dem Mindestlohn eingeführte Untergrenze lässt den riesigen Niedriglohnsektor akzeptabler erscheinen (vor allem bei denen, die nicht selbst betroffen sind), auch wenn die Umsetzung vielfach ungesichert ist. Dazu passt, dass sich die "Regulierung" der Leiharbeit weithin im Symbolischen erschöpft und andere Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung nicht zu verzeichnen sind.

- Die grobe Ungerechtigkeit der Nichtberücksichtigung von Demenzen in der Pflegeversicherung war schon bei deren Einführung 1995 massiv kritisiert worden; eine entsprechende Reform wurde bereits im GroKo-Vertrag 2005 versprochen. Hier stand die Politik unter unabweisbarem Handlungszwang. Doch ändert weder die Berücksichtigung der Demenzen bei der Verteilung unzureichender Zuschüsse der Pflegekassen noch der Rest der drei "Pflegestärkungsgesetze" etwas an der grundlegenden Krise der Pflege und ihrer mangelhaften Absicherung.

- Die drastische rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Kindererziehungszeiten bei vor bzw. nach 1992 geborenen Kindern war zu keiner Zeit begründbar und zog zunehmenden Unmut (nicht nur) von Frauen auf sich. Dennoch beschränkte sich die GroKo darauf, die Benachteiligung der älteren Mütter nur zu halbieren. Zugleich verdeckte die positive Resonanz auf den halben Schritt den Bruch mit der bis dato allgemein anerkannten Finanzierungslogik, wonach die "Mütterrente" aus steuerfinanzierten Beiträgen und nicht aus den laufenden Versichertenbeiträgen zu bezahlen wäre - ein Beitrag zur "schwarzen Null" auf Kosten der Versicherten.

- Ab 2008 sanken die durchschnittlichen Zahlbeträge der vollen Erwerbsminderungsrente immer tiefer unter den Grundsicherungsbedarf. Hätte man das laufen lassen, wären u.a. die ohnehin klammen Kommunen durch wachsende Mehrausgaben bei der Grundsicherung weiter belastet worden. Auch bei der Erwerbsminderungsrente war der Handlungsdruck kaum abweisbar.

- Von der Verachtung der Regierenden für die Armen zeugen fortgesetzt die Regelsätze bei Hartz IV.

Mit der "Rente mit 63" nach 45 Beitragsjahren - von den Neoliberalen massiv als Abweichung vom tugendhaften Pfad weiterer Anhebungen des Rentenalters bekämpft - wurden vor allem die männlichen Stammbelegschaften der Großbetriebe (mit ungebrochenen Erwerbsverläufen) aus dem gewerkschaftlichen Widerstand gegen die Rente ab 67 herausgekauft. Gewerkschaftliche Führungen wirkten dabei artig mit. Mit dem "Betriebsrentenstärkungsgesetz" ließen sie sich dann auch noch als institutionelle Akteure in das neoliberale "Drei-Säulen-Modell" der Alterssicherung - mit zwei kapitalmarktbasierten und überwiegend privat zu bezahlenden Säulen (Betriebsrente per "Entgeltumwandlung" und Riester-Rente) - einbinden. Je mehr die neuen tariflichen Betriebsrenten im favorisierten "Sozialpartnermodell" (die Gewerkschaften verwalten die Pensionskassen jetzt gemeinsam mit den Arbeitgebern) Verbreitung finden, umso geringer dürfte die Bereitschaft der Gewerkschaften werden, ernsthaft für eine Lebensstandardsicherung durch die solidarische gesetzliche Rentenversicherung zu streiten.

Zu den Maßnahmen, die auf eine strategische Schwächung der Widerstandskräfte zielen, zählt nicht zuletzt das "Tarifeinheitsgesetz", das - nun mit verfassungsgerichtlichem Segen - das uneinschränkbare Grundrecht der "Koalitionsfreiheit" (Gewerkschaftsfreiheit) mitsamt dem Streikrecht zulasten kämpferischer "Minderheitsgewerkschaften" beschränken will. Den Anstoß hierzu hatte 2010 eine gemeinsame Initiative des Unternehmerverbands BDA und des DGB gegeben.

Diese Beispiele zeigen, was gemeint war, wenn es im Vertrag der Großen Koalition hieß, man wolle "die Rahmenbedingungen für... eine starke Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften schaffen". Gewerkschaftliches Co-Management auf Betriebs- und Konzernebene soll möglichst zu einem politischen Co-Management des Neoliberalismus fortentwickelt werden.

Ein gesellschaftlicher Umbruch wie der Systemwechsel vom Sozialstaat zum neoliberalen "Wettbewerbsstaat" ist unvermeidlich mit Verwerfungen verbunden und schafft Angriffsflächen, die sich aktive Oppositionskräfte zunutze machen könnten. Daher ist es strategisch höchst bedeutsam, die Sozialdemontage nicht permanent und provokativ zu radikalisieren, sondern auch "Atempausen" zu ermöglichen, "Auswüchse" zu korrigieren, für eine bessere Stimmung des Publikums, dessen Bestätigung bei der Wahl man benötigt, zu sorgen und Oppositionskräfte soweit wie möglich zu "befrieden", bevor man zum nächsten Schlag ausholt.

Eine Perspektive für Sozialstaat und soziale Gerechtigkeit dürfte sich erst in dem Maße wieder eröffnen, wie sich Gewerkschaften auf ihr Kerngeschäft besinnen: die Konkurrenz der Lohnabhängigen am Markt zu überwinden im solidarischen Kampf um gemeinsame Klasseninteressen. Und diese betreffen die soziale Sicherung nicht minder als Löhne und Arbeitszeiten.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 9, 32. Jg., September 2017, S. 6
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2017

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