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UMWELT/187: Wird die EU-Chemikaliengesetzgebung den Erwartungen gerecht? (umg)


umwelt · medizin · gesellschaft - 4/2008
Humanökologie - soziale Verantwortung - globales Überleben

Wird die neue Eu-Chemikaliengesetzgebung den Erwartungen für die öffentliche Gesundheit gerecht?

Von Gwynne Lyons


Mit der bisherigen EU-Chemikaliengesetzgebung wurde keine besonders hohe Qualität des Gesundheitsschutzes erreicht. Statistiken beispielsweise über den Zusammenhang zwischen Belastungen am Arbeitsplatz und schlechter Gesundheit mit Tausenden von Betroffenen machen das überdeutlich. Es wird geschätzt, dass in Großbritannien jährlich 29.000 Menschen an arbeitsbedingten Hauterkrankungen leiden (1), und 142.000 Menschen berichten von berufsbedingten Atem- oder Lungenproblemen (2). Weitere arbeitsbedingte Krankheiten sind unter anderem mindestens 1.500 - 2.500 Asthmafälle pro Jahr und geschätzte 6.000 Krebstote (3).

Die neue EU-Gesetzgebung, die im Juni 2007 in Kraft getreten ist, soll den Mangel an Informationen über die Gefahren durch Chemikalien wettmachen. Die REACH-Gesetzgebung (steht für: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals = Erfassung, Beurteilung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) sieht vor, dass von Substanzen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr gehandelt werden, Sicherheitsdaten gesammelt werden müssen und verlangt mehr Testungen.


Das Problem

Der Hauptteil der sich auf dem Markt befindenden Chemikalien wurde niemals richtig getestet und auf Sicherheit geprüft. Auch wenn unbekannt ist, in welchem Ausmaß die täglichen Belastungen mit Chemikalien zur jetzigen Krankheitsbelastung in der allgemeinen Bevölkerung beitragen, deuten Untersuchungen darauf hin, dass Chemikalien bei einigen allergischen Reaktionen (4-6), Krebserkrankungen (7, 8), Geburtsfehlern (9, 10) und Störungen der Reproduktionsfähigkeit sowie der Zeugungsfähigkeit des Mannes, z.B. durch Verringerung der Spermienzahl eine Rolle spielen (11-14). Chemikalienbelastungen wurden darüber hinaus für eine Fülle von weiteren Erscheinungen verantwortlich gemacht wie Endometriose (15,16), Diabetes (17), Adipositas (Fettsucht) (18), neurodegenerative Erkrankungen (19), Immunsystemwirkungen (20) und beeinträchtigte Hirnfunktionen (21, 22).

Erwachsene mögen relativ unempfindlich sein, aber selbst bemerkenswert geringe Belastungen des Fötus durch bestimmte Umweltgifte können die Entwicklung aus der Bahn werfen und zu Krankheiten und funktionellen Defiziten führen, die sich erst später im Leben zeigen (23-25). Daher kann die Belastung mit bestimmten Chemikalien verhindern, dass die nächste Generation ihr volles Potential erreicht. Z.B. deuten Studien schon jetzt darauf hin, dass durch die Hintergrundbelastung mit Polychlorierten Biphenylen (PCB) und die dadurch im Mutterleib auftretenden Expositionen die Hirnentwicklung tausender Kinder in Europa beeinträchtigt worden ist (26-28). Diese Chemikaliengruppe ist ein ausschließlich technisches Produkt und wurde um viele Jahre zu spät verboten, um diese Wirkungen noch zu verhindern.

In vergleichbarer Weise geben die vergangenen Erfahrungen mit Asbest und den Fluorchlorkohlenwasserstoffen, welche die Ozonschicht schädigten, unwillkommene Beispiele für die Notwendigkeit, die Zeit zwischen Untersuchungen, die Schäden durch bestimmte Chemikalien aufzeigen, und wirksamen gesetzlichen Regelungen zu verkürzen. Auf diesem Gebiet sollten von daher Menschen aus dem Gesundheitsbereich deutlicher ihre Stimmen erheben. Abgesehen davon wäre es sicher am besten, wenn im Vorhinein angemessene Tests durchgeführt werden und ein gesetzliches Rahmenwerk verhindert, dass gefährliche Chemikalien in kritischen Situationen eingesetzt werden.

Die Fähigkeit von Schadstoffen, schon früh im Leben Genexpression und -funktion zu verändern, gerät nun in den Fokus der epigenetischen Forschung. Dies erhöht nicht nur die Sorge über Belastungen mit speziellen Chemikalien, sondern revolutioniert auch unser Verständnis von Vererbung selbst (29-32).


REACH wird vorteile für die Gesundheit bringen

Die neue EU-Gesetzgebung, die im Juni 2007 in Kraft getreten ist, kann hoffentlich den Mangel an Informationen über die Gefahren durch Chemikalien wettmachen (33). Die REACH-Gesetzgebung (steht für: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals = Erfassung, Beurteilung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) sieht vor, dass von Substanzen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr gehandelt werden, Sicherheitsdaten gesammelt werden müssen. Mehr Tests werden bei Chemikalien verlangt, die in größeren Mengen produziert werden.

Einer der Grundpfeiler von REACH ist, dass eine Umschichtung der Verantwortung stattgefunden hat. In Zukunft muss die Chemieindustrie selbst Daten bereitstellen und die Stoffe beurteilen, mit einigen Prüfungen durch die Behörden.

Aus Sorge um die Kosten und die globale Konkurrenz versuchte die Chemieindustrie während des REACH-Gesetzgebungsverfahrens stark auf die Verhandlungen Einfluss zu nehmen. Dadurch wurden die vorgeschlagenen Anforderungen für toxikologische Prüfungen deutlich abgeschwächt. Es ist nicht leicht, die richtige Abwägung zwischen Kosten für die Industrie und Kosten für negative gesundheitliche Folgen oder Umweltschäden aufgrund mangelhafter Gesetze vorzunehmen. Gleichwohl, für Großbritannien wird geschätzt, dass, damit REACH gerade noch "die Gewinnzone" erreicht, nur 18 Krebsfälle pro Jahr verhindert werden müssen(34).

All zu oft standen die Kosten für die Industrie bei bevorstehenden Gesetzgebungen im Vordergrund, da diese Kosten deutlicher mit der Gesetzgebung in Verbindung gebracht werden können, Gesundheitsvorteile jedoch erst nach einigen Jahren wahrnehmbar werden. Dennoch ist beispielsweise relativ leicht zu erkennen, dass, wenn ein Kartell des Nationalen Gesundheitsdienstes nötig ist, um Beschäftigten, die durch Latex oder Glutaraldehyd sensitiviert wurden eine solide Entschädigung zu zahlen, es viel billiger gewesen wäre, diese Chemikalien bei Artikeln oder Rezepturen durch sichere Alternativen zu ersetzen (35). In der Tat werden die allergie-bedingten Kosten in Europa auf 29 Milliarden € pro Jahr veranschlagt (36).


Welche Chemikalien sind besorgniserregend?

Durch REACH können die schlimmsten Chemikalien entweder Auflagen oder einem sogenannten Genehmigungsverfahren unterliegen. Trifft für einen Stoff letzteres zu, muss die Chemieindustrie die weitere Nutzung sehr gut begründen, und nur die Nutzungsarten mit ausdrücklicher Genehmigung können fortgeführt werden. Genehmigungsverfahren können für sogenannte "Substanzen von sehr hoher Bedeutung" gelten, darin eingeschlossen (a) Karzinogene, (b) Mutagene, (c) Reproduktionstoxine (alle auch CMRs genannt), (d) persistente, bioakkumulative und toxische Substanzen (PBTs), und (f) Chemikalien von äquivalenter Bedeutung, z.B. endokrin wirksame Substanzen (Endokrine Disruptoren, mit hormonähnlichen Wirkungen), "für die wissenschaftliche Belege über wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen..." vorliegen. Diese letzte Klausel war ein Schwerpunkt in der Debatte, da argumentiert wurde, dass die Pflicht zu belegen, dass schwerwiegende Wirkungen wahrscheinlich seien, eine zu hohe Beweislast darstellen würde.

Persistente und bioakkumulative Chemikalien werden als Substanzen von sehr hoher Bedeutung eingestuft, da, falls Gefahren ans Licht kommen, der fortdauernde Verbleib dieser Verbindungen in der Umwelt bedeutet, dass die Belastung nicht gestoppt werden kann. Darüber hinaus können diese Substanzen im Uterus oder über das Stillen von der Mutter zum Kind weitergegeben werden, da sie sich im Fettgewebe anreichern (Bioakkumulation).

Vielleicht eines der nützlichsten Elemente von REACH ist, dass im Voraus eine Kandidatenliste über die Chemikalien aufgestellt werden muss, die den Kriterien für das formale Genehmigungsverfahren entsprechen. In manchen Fällen wird das zweifellos dazu führen, dass die Industrie diese Chemikalien freiwillig ersetzt.

Ob eine Genehmigung über die Nutzung einer "Substanz von sehr hoher Bedeutung" erteilt wird, hängt von speziellen Faktoren ab. Die PBT-Substanzen, die in ein vorheriges Genehmigungsverfahren einbezogen werden, können nur genutzt werden, wenn die sozio-ökonomischen Vorteile schwerer wiegen als die Risiken, und es keine sichereren Alternativen gibt. Dennoch, einige Karzinogene (C) und Mutagene (M), viele Reproduktionstoxine (R) und Chemikalien von äquivalenter Bedeutung (wie endokrin wirksame Substanzen) können genehmigt werden, wenn die Industrie aufzeigen kann, dass die Risiken, die von ihnen ausgehen, angemessen kontrolliert werden. Das sollte im Grunde bedeuten, dass Belastungen sehr stark kontrolliert werden und unterhalb von Wirkungsschwellen verbleiben. Allerdings gibt es noch eine umfangreiche Debatte über die Möglichkeiten von langfristigen Wirkungen geringer Dosen und darüber, ob es wirklich eine sichere Schwellendosis für die Belastung bei einigen dieser Stoffe gibt. Leider wird die Risikoanalyse typischerweise noch auf Einzelsubstanz-Ansätzen basieren, obwohl die Forschungsergebnisse klar zeigen, dass viele Chemikalien additiv wirken, insbesondere die, die häufige, gemeinsame oder sich ergänzende Wirkungsmechanismen haben (37).

Chemikalien, die Membranen oder Schutzbarrieren schädigen, können ebenfalls die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch andere Substanzen erhöhen (38). Das bedeutet, dass, obwohl eine bestehende Belastung mit einem potentiell schädigenden Stoff unterhalb der individuellen Wirkungsschwelle liegt, die Umweltbelastung mit mehreren dieser Stoffe, auch auf niedrigem Niveau, bei empfindlichen Individuen Schäden hervorrufen können (39, 40). Es könnte daher besser sein, von der Industrie zu verlangen, solche Stoffe möglichst durch sicherere Alternativen zu ersetzen, anstatt sich darauf zu verlassen, dass die Belastungen kontrolliert unterhalb der bekannten Wirkungsschwelle für Einzelsubstanzen gehalten werden. Die fortdauernde Sorge hat dazu geführt, dass REACH vorschreibt, dass innerhalb von 6 Jahren eine Überprüfung stattfinden muss, wie mit endokrin wirksamen Substanzen umgegangen wird.

Zahlreiche Wissenschaftler haben bereits eine Erklärung unterzeichnet, die besagt, dass hinsichtlich einiger weniger Chemikalien, wie denen mit östrogenähnlicher oder androgenhemmender Wirkung, wissenschaftliche Unsicherheit nicht zur Verzögerung von Maßnahmen zur Belastungs- und Risikominimierung führen sollten (41). Außerdem hat der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME), der 2 Millionen Mediziner aus ganz Europa repräsentiert, in einem Schreiben an Kommissionsmitglieder der EU "den Ersatz von gefährlichen Chemikalien, sooft und wo immer sicherere Alternativen zur Verfügung stehen" gefordert (42).


Schlusswort

REACH verpflichtet alle Bewerber in einem Genehmigungsverfahren, eine Analyse über Alternativen und einen Substitutionsplan beizufügen, sofern es eine taugliche Alternative gibt. Allerdings ist zweifelhaft, ob so wirklich sicherer Ersatz gefördert wird, da die Industrie immer noch eine Genehmigung erhalten kann, wenn sie nachweist, dass die Risiken der fraglichen Einzelsubstanz angemessen unter Kontrolle sind.


(Der obige Beitrag basiert auf einer Stellungnahme vom November 2007, Herausgeber: Health and Environment Alliance - HEAL (www. env-health.org) - erstellt im Rahmen des "Chemicals Health Monitor Project"
(http://www.chemicalshealthmonitor.org); deutsche Version: Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt - ÄGU (www.aegu.net) und Ökologischer Ärztebund (www.oekologischer-aerztebund.de); die Übersetzung erfolgte durch Dr. Michaela Deu)


Kontakt:
Gwynne Lyons
CHEM Trust
PO BOX 56842
London N21 1YH
United Kingdom
E-Mail: gwynne.lyons@chemtrust.org.uk
Website: www.chemtrust.org.uk


Nachweise

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http://www.hse.gov.uk/statistics/causdis/dermatitis/index.htm [letzter Zugriff: 9.7.2008].

(2) HEALTH AND SAFETY EXECUTIVE (UK HSE) (2008): Occupational Asthma,
http://www.hse.gov.uk/statistics/causdis/asthma/index.htm [letzter Zugriff: 9.7.2008].

(3) HEALTH AND SAFETY EXECUTIVE (UK HSE) (2007): Cancer,
http://www.hse.gov.uk/statistics/causdis/cancer/index.htm [letzter Zugriff: 9.7.2008].

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Quelle:
umwelt · medizin · gesellschaft Nr. 4/2008 (November 2008), S. 311-316
21. Jahrgang
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2009