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BILDUNG/918: BAföG wird spürbar reformiert (BMBF)


Bundesministerium für Bildung und Forschung - 21.07.2014

BAföG wird spürbar reformiert

- Erhöhung der Sätze um sieben Prozent und dauerhafte Entlastung für die Länder
- Wanka: "Modernes BAföG für eine noch bessere Ausbildung"



Schüler und Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, sollen künftig sieben Prozent mehr Geld erhalten. Diese Erhöhung der Bedarfssätze ist Teil der vorgesehenen Novellierung des BAföG, deren Eckpunkte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka heute gemeinsam mit Vertretern der Regierungsfraktionen vorgestellt hat. Die von der Koalition angestrebte Reform enthält neben der substantiellen Anhebung von Bedarfssätzen und Einkommensfreibeträgen auch strukturelle Änderungen, um der Lebens- und Ausbildungswirklichkeit der Geförderten besser gerecht zu werden.

Der Bund übernimmt zudem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet die Länder dauerhaft um jährlich 1,17 Milliarden Euro, die zur besseren Finanzierung von Hochschulen und Schulen eingesetzt werden. Die Kostenübernahme gehört ebenso wie die inhaltlichen Änderungen durch die 25. BAföG-Novelle zur politischen Grundsatzverständigung zwischen Bund und Ländern über die Stärkung von Bildung und Forschung.

"Diese Reform bedeutet für Schüler und Studierende deutlich spürbare Verbesserungen, wir werden das BAföG an ihre Lebens- und Ausbildungswirklichkeit anpassen", sagte Bildungsministerin Wanka. "Wir halten mit dieser strukturellen und substantiellen Reform Wort und investieren in Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen. Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung für die Studierenden."

Die heute vorgestellten Eckpunkte für das folgende 25. BAföG-Änderungsgesetz beinhalten umfangreiche Verbesserungen in Struktur und Substanz. Mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. ab Wintersemester 2016/17 wird zusätzlich zu der siebenprozentigen Anhebung der Bedarfssätze der Wohnzuschlag überproportional auf 250 Euro angehoben. Damit wird den gestiegenen Mietkosten für Wohnraum gezielt Rechnung getragen. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.

Zusammen mit der Anhebung auch der Einkommensfreibeträge um sieben Prozent wird der Kreis der BAföG-Empfänger um mehr als 110.000 Studierende und Schüler erweitert. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird. Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen der BAföG-Empfänger steigt: Er wird künftig 7500 Euro statt 5200 Euro betragen.

Das 25. BAföG-Änderungsgesetz verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Studierende oder Schüler mit Kind werden einheitlich 130 Euro Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 80 Euro für jedes weitere Kind.

Beim Übergang zwischen einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudiengang gilt künftig beim BAföG für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende, nicht bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert - und eine Förderlücke geschlossen. Ein Masterstudium wird mit der Reform schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des Bachelorstudiums förderungsfähig, binnen eines Jahres muss dann die endgültige Zulassung vorliegen.

Mehr Planbarkeit für die individuelle Weiterqualifizierung entsteht durch den künftigen Anspruch, die Förderfähigkeit eines Masterstudiums dem Grunde nach vorab prüfen zu lassen. Damit wird beispielsweise bereits Erwerbstätigen die Studienentscheidung erleichtert, weil sie mehr Klarheit über Finanzierungsmöglichkeiten erhalten können.

Die finanzielle Lage von Ausbildungsanfängern wird künftig durch angepasste Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitung von Erstanträgen erleichtert. Die Abschlagszahlungen werden nicht mehr einheitlich maximal 360 Euro betragen, sondern bis zu 80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. So können gerade Schüler oder Studierende mit höherem Förderungsbedarf gleich zu Beginn ihrer Ausbildung ihre Lebenshaltungskosten besser decken.

Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiert der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Zusammen mit den zusätzlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitzustellenden Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG werden mit dem gesamten Reformpaket 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.


Weitere Informationen unter:
http://www.bmbf.de/de/892.php

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Quelle:
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Pressemitteilung 066/2014 vom 21.07.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2014