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ETHIK/925: Der steuerbare Mensch? (8) Die ethische Dimension moderner Hirnforschung (Deutscher Ethikrat)


Dokumentation der Jahrestagung des Deutschen Ethikrates 2009
Der steuerbare Mensch? - Über Einblicke und Eingriffe in unser Gehirn

Die ethische Dimension moderner Hirnforschung

Von Ludger Honnefelder


Dass die moderne Hirnforschung die Forscher fasziniert, die Ethiker und Juristen zum Nachdenken nötigt und die Öffentlichkeit zwischen Faszination und Schrecken hin- und herpendeln lässt, kann nicht verwundern. Von kulturgeschichtlich frühen Zeiten an hat das Gehirn das Interesse der Menschen auf sich gezogen; kommen ihm doch Schlüsselfunktionen für den ganzen Organismus zu, ja für den ganzen Menschen einschließlich seiner zentralen mentalen Akte. Nachdem die Forschung dem Interesse am menschlichen Gehirn lange Zeit nur begrenzt und weitgehend indirekt hat nachkommen können, hat die moderne Biotechnologie durch die Entwicklung neuer bildgebender und invasiver Verfahren in eins mit den Fortschritten in der molekularen Biologie und der Pharmakologie die Lage grundlegend geändert: Nicht nur sind detaillierte Einsichten in Strukturen und Funktionen des menschlichen Gehirns in vivo, sondern auch gezielte Eingriffe in dessen Prozesse und Zustände möglich geworden, und dies in einem Ausmaß, dessen Grenzen noch nicht absehbar sind.

Jede Zunahme der biomedizinischen Einsichts- und Eingriffsmöglichkeiten lässt zugleich das Spektrum und damit auch die Ambivalenz der Anwendungsmöglichkeiten wachsen. Nimmt aber diese Ambivalenz - so lauten die besorgten Fragen vieler - im Fall des menschlichen Gehirns nicht Ausmaße an, die sich mit den bewährten Kriterien der Forschungsethik und der angewandten Ethik nicht mehr bewältigen lassen, da doch durch die zentralen Funktionen, die dem Gehirn für das handelnde Subjekt zukommen, der Bezugspunkt betroffen wird, an dem sich alle unsere ethischen und rechtlichen Bewertungen orientieren. Ja, mehr noch: Gibt der Fortschritt der modernen Hirnforschung nicht Anlass, den Status des Subjekts, seine Freiheit und Verantwortlichkeit in einer Weise neu zu definieren, die nicht ohne gravierende Folgen für Ethik und Recht, Erziehung und Ausbildung, Gesellschafts- und Sozialpolitik bleiben kann?[1]

Um die "ethische Dimension moderner Hirnforschung" in den Blick zu bekommen, ist daher zunächst zu fragen, mit welchem Gut wir es eigentlich im Fall des menschlichen Gehirns zu tun haben und welche Bedeutung ihm für den Menschen als Subjekt seines Handelns zukommt (I), ehe wir etwas über die ethischen Prinzipien und Kriterien ausmachen können, an denen wir uns beim Umgang mit dem menschlichen Gehirn zu orientieren haben (II) und nach denen sich dann unsere Verantwortung hinsichtlich der verschiedenen Einsichts- und Eingriffsmöglichkeiten bemisst, die die moderne Hirnforschung erschlossen hat (III-V). Dass ein kurzer Beitrag angesichts der Komplexität der Materie nur den Versuch einer Klärung der Fragen und nicht schon deren hinlängliche Beantwortung zulässt, versteht sich von selbst.


I.

Was aber ist das menschliche Gehirn - ein Organ wie alle anderen oder jene organische Mitte, die in engem Zusammenhang mit dem steht, was wir in der ersten Person "Ich" nennen? Wie verhalten sich mind and brain, Ich und organischer Leib überhaupt zueinander?

Dass diese Frage das Denken beschäftigt, seit der Mensch die Frage nach sich selbst stellt, hat einen angebbaren Grund: Das, was der Mensch aus der Perspektive eines Akteurs wahrnimmt, der sich als der Urheber seiner Taten erfährt und in diesem Sinn "Ich" sagt, zeigt sich nicht in der Perspektive eines beobachtenden Dritten und ist deshalb nicht in Form eines 'objektiven' Berichts beschreibbar. Will man diese Dualität der beiden epistemischen Perspektiven nicht voreilig auf einen ontologischen Dualismus zurückführen, der seinerseits die Vorstellung von der Einheit der Wirklichkeit preiszugeben droht, ergibt sich die Schwierigkeit, wie sich diese Einheit wahren lässt, wenn man zugleich beiden Perspektiven ihr je eigenes Recht gibt.

Was die neuere Debatte zu dem Verhältnis von Gehirn und "Ich" ausgelöst hat, ist die immense Erklärungsleistung, zu der die neuere Hirnforschung geführt hat und die bei manchen die Hoffnung hat entstehen lassen, die Einheit der Wirklichkeit wahren zu können, indem sie das "Ich" auf das Gehirn zurückführt und die Akteursperspektive aus der Beobachterperspektive erklärt. Nun verdankt aber die Erklärungsleistung der Naturwissenschaften ihren Erfolg unzweifelhaft ihrer methodischen Begrenzung. Denn sie beschränkt sich darauf, die Wirklichkeit als einen Zusammenhang von Ereignissen und Zuständen zu beschreiben, der sich "kausal", nämlich durch die Angabe gesetzesartiger Regularitäten erklären lässt. Erst die Ausweitung dieses berechtigten "methodischen Naturalismus" zu einer Art "ontologischem Naturalismus", der nur das als wirklich gelten lässt, was sich durch das naturwissenschaftliche Paradigma erklären lässt, führt zu der Reduktion des Ich auf das Gehirn, die die Kritik nicht weniger Philosophen wie auch Naturwissenschaftler nach sich gezogen hat.[2]

Der maßgebliche Grund dieser Kritik ist nicht die uneingestandene metaphysische Pointe dieser Position in Form eines Physikalismus, sondern die Unzurückführbarkeit der beiden epistemischen Perspektiven: Was in Gedanken und Intentionen, Wünschen und Absic hten, Zielen und Zwecken zum Ausdruck kommt, setzt eine propositionale Einstellung voraus, die ihrerseits durch sprachlich sich verständigende Subjekte konstituiert wird. "Mit PET und fMRT kann man zwar Gehirne absuchen, aber nicht Begriffe und deren Artikulation."[3] Schon Leibniz wies darauf hin, dass die Deutung des Geistes als eines mechanischen Uhrwerks nur um den Preis eines Kategorienfehlers die Entstehung von Gedanken erklären kann.[4] Was das brain imaging zeigt, ist die statistische Korrelation von neuronalen Strukturmustern und mentalen Gehalten, keine semantische Beziehung.[5]

Von Intentionen und Absichten, Zwecken und Zielen, Handeln und Verantwortung lässt sich nur in einem "Raum der Gründe" (Wilfried Sellars) reden, das heißt von Motiven, die für das handelnde Ich nicht einfach als Ursachen, sondern aufgrund der Einsicht in ihre Geltung wirksam werden. Werden sie auf kausale Ereignisketten reduziert, muss sich der Mensch als das verantwortlich agierende Subjekt seiner Taten unverständlich werden. Er kann weder erklären, warum er sich selbst als Adressat von Aufforderungen und seine Entscheidungen als Resultat der Abwägung von Gründen erfährt, noch kann er Gründe dafür anführen, warum er die Frage nach der Geltung von Handlungsgründen sinnvoll stellen und sein Handeln aufgrund der Einsicht in die Gründe korrigieren kann. Und vor allem: Es ist diese propositionale Einstellung, die auch der naturwissenschaftliche Forscher voraussetzt und voraussetzen muss, wenn er Hypothesen auf ihre Wahrheit prüfen und in Bezug auf kausale Erklärungen einen Gültigkeitsanspruch erheben will.

Damit kommt eine für die "ethische Dimension" wichtige Konsequenz zum Vorschein: Wenn die Ereigniskausalität, die der Gegenstand der naturwissenschaftlichen Forschung ist, die Akteurskausalität des über Geltungs- und Wahrheitsansprüche entscheidenden Forschers voraussetzt und - mehr noch - unser lebensweltliches Handeln ohne diese Akteurskausalität des Ichs und des durch sie allererst konstituierten Raums der Gründe unverständlich wird, kann die Option für ein Reduktionsprogramm keine Priorität beanspruchen.

Natürlich ist damit die Frage noch nicht beantwortet, wie das unzweifelhafte Zusammenspiel in Form einer strukturellen Kopplung der neuronalen Prozesse mit den mentalen Phänomenen in Form kognitiver und emotionaler Akte und Zustände zu deuten ist. Denn ebenso wenig, wie die Wahrung der Einheit der Wirklichkeit eine Reduktion des Ichs auf das Gehirn erfordert, zwingt das Festhalten an der epistemischen Dualität zur Annahme eines cartesianischen Substanzendualismus von Ich und Organismus. Dass sich kein neuronales Substrat für das "Ich" oder "Selbst" angeben lässt, ist allenfalls ein Argument gegen einen starken ontologischen Dualismus, aber kein Präjudiz für die Reduktion des Ichs auf das Gehirn.

Was folgt also aus der neuerlichen Debatte über die Beziehung von Gehirn und Ich für die "ethische Dimension" der Hirnforschung? Wenn die beiden genannten epistemischen Perspektiven sich als unhintergehbar erweisen und der epistemischen Perspektive der Akteurskausalität die Priorität zukommt, kann auch die "ethische Dimension" und mit ihr die Verantwortung nicht zur Disposition stehen, die dem Menschen als Urheber seiner Taten zukommt. Eine "Revision des Sprachspiels der verantwortlichen Urheberschaft", so resümiert Jürgen Habermas, "wäre mit der Hypothek eines Umbaus unserer Lebensform im ganzen belastet."[6]


II.

Doch auch wenn die moderne Hirnforschung uns keineswegs zwingt, die Orientierung am Begriff eines verantwortlichen Subjekts aufzugeben, sondern ihn vielmehr ihrerseits voraussetzt, so lässt sie unzweifelhaft den strukturellen Zusammenhang, der Ich und Gehirn verbindet, deutlicher denn je hervortreten. Um die Schutzwürdigkeit des menschlichen Gehirns näher bestimmen zu können, kommt man daher nicht umhin zu fragen, wie sich eigentlich das menschliche Ich zu seinem Leib verhält.

Denn wenn wir im Zentrum der "ethischen Dimension" den Menschen als das sich selbst aufgegebene Subjekt sehen und die Selbstaufgegebenheit handelnder Subjekte nur dann nicht Beliebigkeit ist, wenn sie als Freiheit im Raum der Gründe, das heißt als Freiheit der Bindung an das jeweils als gut Erkannte realisiert wird, dann muss die Selbstbindung an das als gut Erkannte als der Zweck an sich selbst erscheinen, in dem sich das verantwortlich handelnde Subjekt als Subjekt realisiert. In der Unantastbarkeit der Menschenwürde findet die Sicherung dieser Selbstzwecklichkeit des handelnden Subjekts auch ihren rechtlichen Ausdruck.

Gerade der Gedanke der Menschenwürde und der Menschenrechte macht aber deutlich, dass der formale Status des Subjektseins nur zu respektieren ist, wenn auch jene Ansprüche erfüllt werden, ohne die ein Subjekt nicht existieren kann, das als ein naturales und soziales Wesen konstituiert ist. Nicht nur die Selbstbestimmung, die Freiheit der Meinungsäußerung und das Gleichheitsgebot können deshalb Anspruch auf grund- oder menschenrechtlichen Schutz erheben, sondern auch die Integrität von Leib und Leben, die Selbstbestimmung des Menschen und der Schutz seiner Privatsphäre.

Doch wann haben wir es im Fall von Interventionen in das Gehirn mit einem illegitimen Eingriff in die psycho-physische Integrität des Menschen zu tun und wann verletzen Interventionen solcher Art das Selbstbestimmungsrecht und die Privatsphäre? Die Antwort, die wir den ethischen Überzeugungen entnehmen können, die auch unseren fundamentalen Rechtsprinzipien zugrunde liegen, geht von einem Selbstverständnis des Menschen aus, das den Menschen als das Wesen versteht, das sein Leib ist und ihn zugleich als Körper hat.[7] Das Verhältnis von Ich und Organismus ist im Fall des Menschen offensichtlich nicht nur durch eine Verschränkung von Identität und Nichtidentität gekennzeichnet, sondern auch dadurch, dass der Mensch zu diesem Verhältnis noch einmal ein Verhältnis einnimmt.

Es ist diese Struktur, die erklärlich macht, weshalb der Mensch zugleich als biologisches und als personales System beschrieben werden kann, und zwar in einer Weise, die es nicht erlaubt, die beiden Perspektiven zu trennen, sie aber auch nicht einfach aufeinander zurückzuführen.[8] Weil er in dieser Weise sich zu sich selbst verhält, kann der Mensch seinen Leib als Körper vergegenständlichen und in ihn eingreifen. Zugleich macht er die Erfahrung, dass dieser Eingriff auf Grenzen stößt, nämlich da, wo der Eingriff beginnt, sein Ich in seinem Kern zu verändern. Denn es ist ein und dasselbe Lebewesen, zu dessen Natur es gehört, Bestimmungen unterschiedlicher Kategorien in einer unauflösbaren Einheit zu umfassen, wie 'Säugetier einer bestimmten Art zu sein' oder 'die Fähigkeit zu kognitiven und volitiven Akten zu besitzen'. "Nicht die Seele ist traurig", so stellt schon Aristoteles fest, "sondern der Mensch".[9]

Eine Natur, die sich so zu sich selbst verhalten kann, ist von Natur aus künstlich.[10] Sie ist dem Menschen nicht nur vorgegeben, sondern zugleich aufgegeben. Er muss sie gestalten, verändern, ergänzen, verbessern. Seine Natur eröffnet ihm den Raum seines Handelns und setzt seinem Handeln zugleich Grenzen. Sie ist Dispositionsfeld seines Handelns, aber nicht beliebiges Material. Deshalb ist die menschliche Natur als solche keine Norm seines Handelns, besitzt aber gleichwohl eine metanormative Rolle.[11]

Was aber ist diese metanormative Rolle? Sie ist nicht einfach an der biologischen Natur ablesbar, die Gegenstand der Naturwissenschaften ist; denn sie umfasst mehr als die Sicherung der Überlebensbedingungen. Sie kann aber auch nicht einfach einem metaphysischen Begriff von menschlicher Natur entnommen werden. Denn es macht die Natur des Menschen aus, dass er sich in ihr verkörpert, und diese Verkörperung realisiert sich in einer Fülle kultureller Erfüllungsgestalten des Menschlichen. Es ist stets die interpretierte "zweite" Natur des Menschen, an der wir uns handelnd orientieren.[12] Denn sie bestimmt, wen wir 'als unseresgleichen' betrachten wollen, und an ihr bemessen sich unsere Vorstellungen von Gleichheit und Gerechtigkeit ebenso wie die von Hilfsbedürftigkeit und Hilfspflicht. Ronald Dworkin bezeichnet die Unterscheidung zwischen dem, was wir an uns als geworden vorfinden, und dem, was wir selbst daraus machen, als das "Rückgrat unserer Moral"[13], weil sich an dieser Unterscheidung bemisst, wofür wir uns verantwortlich halten. Es gehört zum Menschen, diese Grenze zu verschieben, doch fällt die Verschiebung noch einmal unter seine Verantwortung. Deshalb macht die Verständigung über das, was wir als gewordene Natur festhalten und was wir an ihr verändern wollen, einen nicht unwesentlichen Teil der "ethischen Dimension" aus.

Verdeutlichen lässt sich dies an der Frage der Grenzziehung, die sich für die Hirnforschung da auftut, wo sie Einsicht in die Eigenart des individuellen Gehirns und der in ihm gespeicherten lebensgeschichtlichen Daten eröffnet:[14] Offensichtlich gehört es zu der für den Menschen charakteristischen Verkörperung, dass sie sein mentales Leben für die anderen zugleich zugänglich macht und verbirgt. Doch ist die Grenze der Zugänglichkeit nicht einfach vorgegeben. Denn die bestehende Unzugänglichkeit kann zumindest in Teilen von mir selbst aufgehoben werden, indem ich mich anderen mitteile; sie kann aber auch von Dritten durchbrochen werden, beispielsweise durch ein scanning von Gehirnfunktionen. Dass die innere Sphäre, in der sich ein nicht geringer Teil meines Selbstverhältnisses und meiner personalen Identität vollzieht, gegen meinen Willen und über das lebensweltliche Maß hinaus durchbrochen werden kann, macht die Verletzlichkeit des Menschen aus und begründet die Schutzwürdigkeit der Privatsphäre. Nicht ohne Grund wird deshalb schon auf frühen Kulturstufen zwischen der öffentlichen und der privaten Sphäre unterschieden.


III.

Was aber lässt sich vor dem Hintergrund des Gesagten an ethischer Orientierung für unseren Umgang mit der neuen Hirnforschung und ihrer Anwendung gewinnen? Wenn die Überlegungen zur Beziehung von Ich und Leib und zur strukturellen Kopplung von Ich und Gehirn zutreffen, wird als ein zentrales Kriterium der Orientierung die "Nähe" betrachtet werden müssen, in der neuronale Zustände und Funktionen zu jenen mentalen Zuständen und Akten stehen, die als konstitutiv für das Subjekt und deshalb als schutzwürdig betrachtet werden müssen.[15] Natürlich bedarf dieses Kriterium zur konkreten Handlungsleitung weiterer Differenzierung. Maßgeblich, weil auf eine unbedingte Grenze verweisend, wird dabei sein, ob und in welcher Weise durch Einsicht und Eingriff in das Gehirn die Selbstzwecklichkeit des Subjekts negiert oder verletzt wird oder jene psycho-physischen Bedingungen betroffen sind, ohne die die Selbstzwecklichkeit des Subjekts nicht gewahrt werden kann. Das, was in dieser Weise den - wie das Verfassungsrecht formuliert - "Kern der Person" verletzt, wird sich seinerseits nicht irgendwo ablesen, sondern - wie wir an anderen Verstößen wie der Folter erfahren haben - nur am Leitfaden der als Verletzung erfahrenen bzw. erlittenen Tatbestände (oder entsprechend antizipierter Szenarien) zu bestimmen sein.

Als Verstöße solcher Art müssen alle Eingriffe in das menschliche Gehirn betrachtet werden, die den Menschen so manipulieren, dass seine Selbstbestimmung aufgehoben und damit seine Würde verletzt wird. Hier finden auch medizinische Zwecke ihre Grenze, wenn beispielsweise die Frage ansteht, ob und inwieweit die Anfalls- oder Schmerzfreiheit oder die Ruhigstellung nur mit einem irreversiblen Verlust personaler Vollzüge erreicht werden kann. Nicht zu vertreten sind selbstredend Eingriffe in das menschliche Gehirn, die - ähnlich wie im Fall des reproduktiven Klonens oder der gezielten Intervention in die Keimbahn - die zukünftige individuelle Natur eines Menschen einer irreversiblen Manipulation durch Dritte unterwerfen und damit die Fähigkeit des Menschen, sich zu seiner individuellen Natur zu verhalten, grundlegend ändern.[16] Ein solcher Eingriff wird auch durch eine vorherige Zustimmung des oder der Betroffenen nicht legitimiert werden können, ist doch die Erlaubnis solcher Eingriffe als Verstoß gegen die Würde der Gattung zu betrachten. Dies gilt erst recht für jene in der Science-Fiction diskutierten, inzwischen aber in die Nähe der Realisierbarkeit rückenden Versuche, durch Eingriffe ins Gehirn einen "trans"- oder "post"-humanen Menschen zu schaffen - sei es durch entsprechende Mensch-Maschine-Kombinationen, durch Eingriffe in die im Gehirn gespeicherten autobiografischen Daten oder durch irreversible Veränderung der kognitiven oder emotionalen Dispositionen.[17] Im Blick auf eine solche Manipulierbarkeit der naturwüchsigen Natur des Menschen erweist sich erneut die Heteronomie, der der Mensch in seiner naturwüchsigen Natur unterworfen ist, als freiheitsbewahrender als die Heteronomie, der er durch die Zwecksetzung vonseiten manipulierender Dritter ausgesetzt wäre. Das gilt auch dann, wenn diese Zwecksetzung vermeintlich hehren Intentionen entspringt. Mit guten Gründen lässt sich hier im Blick auf die Menschen von einer "Unverfügbarkeit des naturwüchsigen Modus ihrer leiblichen Verkörperung"[18] sprechen.

Ein Verstoß gegen die genannten, unbedingt gebotenen Grenzen kann aber auch die gezielte Einsicht in das individuelle menschliche Gehirn sein, wenn sie sich auf Zustände und Prozesse bzw. biografische Daten bezieht, die in die Privatsphäre des oder der Betroffenen fallen und deshalb durch das geschützt sind, was wir die informationelle Selbstbestimmung des Menschen nennen. Im medizinischen Bereich sind die Grenzen solcher Einsicht durch die informierte Zustimmung des Patienten bzw. das durch einen Betreuer wahrzunehmende Wohl des nicht zustimmungsfähigen Patienten eng gezogen, wobei selbstredend Art und Aussagekräftigkeit der diagnostischen Methoden strikt zu beachten und falsche Erwartungen ebenso wie unhaltbare Versprechungen unbedingt zu vermeiden sind. Dass die Möglichkeit der Einsicht in das individuelle Gehirn zu anderen als medizinischen Zwecken im höchsten Maß brauchbar und missbrauchbar ist und Verstöße gegen die unbedingt gezogenen Grenzen möglich macht, liegt auf der Hand.

Denn wenn die neuen hirndiagnostischen Verfahren die Trias von display - predict - identify umfassen[19], also nicht nur neuronale Prozesse und Zustände zu offenbaren, sondern auf dieser Basis auch Vorhersagen zukünftigen Verhaltens zu treffen und damit Personen zu identifizieren vermögen, für die solche Erwartungen gelten, dann geht der Einsatz über den Zweck einer medizinischen Diagnose von Krankheit und darauf bezogener Forschung weit hinaus. Er umfasst vielmehr Ziele, die von der Identifizierung im Bereich von Strafjustiz und öffentlicher Sicherheit, der Ausbildungsplanung und Berufswahl, der Verwendung am Arbeitsmarkt und im Versicherungswesen bis zur sozialen Kontrolle und zum Produktmarketing reichen. Nicht wenige der hier voreilig als Errungenschaft gepriesenen Anwendungsmöglichkeiten der Hirnforschung bedürfen dringend der Überprüfung nicht nur auf ihre Aussagekraft, sondern auch auf die Notwendigkeit ihrer Regelung hin, sofern nicht ohnehin bereits vorhandene Normen greifen. Natürlich gibt es längst auch andere Verfahren, die Daten aus der höchst persönlichen Sphäre zu offenbaren vermögen, wie etwa prädiktive genetische Tests. Doch da sich die hirndiagnostischen Verfahren auf den individuellen Zustand des Gehirns beziehen, wie er sich aufgrund nicht nur der genetischen Vorgaben, sondern auch im Verlauf einer Lebensgeschichte gebildet hat, wird man - zumal angesichts der zu erwartenden Verbesserung der Methoden - davon ausgehen müssen, dass die Hirndiagnostik ein Handlungsfeld eigener Art darstellt, dessen Anwendung sich durch eine besondere Bandbreite zwischen einem hohen Nutzen und einem nicht geringen Risiko des Missbrauchs auszeichnet.


IV.

Die Grenzen, die im Blick auf die individuelle Menschenwürde und ihre notwendigen Bedingungen wie auch auf die Gattungswürde in unbedingter Weise zu wahren sind, sind ohne Zweifel eng zu ziehen, so dass sich diesseits dieser Grenzen ein weites Handlungsfeld erstreckt, dessen verantwortliche Gestaltung nicht einfach dem Belieben überlassen bleiben kann, das aber hinsichtlich der Kriterien seiner Begrenzung mit erheblichen Problemen verbunden ist. Was müssen oder wollen wir an unserer Natur - so lautet hier die Schlüsselfrage -, auch diesseits der unbedingt gezogenen Grenzen, festhalten, und zwar nicht einfach, weil es Natur ist, sondern weil es Bestandteil der Lebensform ist, die wir als schutzwürdig betrachten? Natur gewinnt hier nicht als Natur handlungsorientierende Kraft, sondern als ein konstitutiver Teil der Lebensform, die wir als soziokulturelle Gestalt menschlichen Gelingens schätzen und ohne die unsere Urteile über das für den Menschen Gute ihre Rechtfertigung, ja ihre Verständlichkeit verlieren.[20]

Zu dieser unserer Lebensform gehört es, alle die Einsichten und Eingriffe in unsere Natur als legitim zu betrachten, die zu den medizinischen Zwecken der Diagnose, Therapie oder Prävention (und der darauf bezogenen Forschung) notwendig sind, vorausgesetzt, die Risiko-Nutzen-Abwägung ist überzeugend getroffen und der oder die Betroffene hat dem nach entsprechender Aufklärung zugestimmt. Mag die Definition der medizinischen Zwecke auch auf manche Abgrenzungsprobleme stoßen: für das ärztliche Handeln ist damit eine maßgebliche Grenze gezogen.[21] Dass diese Grenze - Stichwort "Logik des Heilens" - auch breite gesellschaftliche Anerkennung gefunden hat, lässt ihren Rückhalt in der conditio humana und der common morality erkennen, halten wir doch die Wiederherstellung der Bedingungen der Möglichkeit gelingenden Lebens, das heißt der Gesundheit, für nicht nur erlaubt, sondern auch geboten im Unterschied zu den darüber hinausgehenden Interventionen. Man wird also gut beraten sein, die hier sich zeigende Grenze für biomedizinisch möglich gewordene Intervention nicht grundlos infrage zu stellen.

Doch bleiben gerade im Blick auf das menschliche Gehirn und seine Funktionen gewichtige Fragen: Umfasst die Aufgegebenheit der menschlichen Natur nicht mehr als nur die von der "Logik des Heilens" umfasste "Reparatur" der eigenen Natur? Warum sollen wir die Mittel der Selbstgestaltung nicht erweitern, die die Menschheit als Antwort auf die Plastizität ihrer Natur entwickelt hat und die von der breiten Palette der gezielten Lern- und Bildungsprozesse über die soziokulturellen Anreize der verschiedenen Formen bis hin zu Stimulanzien jeglicher Art reicht, und so die von der Hirnforschung in Verbindung mit der Biotechnologie eröffneten neuen Möglichkeiten zur Verbesserung und Steigerung (Enhancement) der durch das Gehirn gesteuerten kognitiven und emotionalen Funktionen und Zuständen nutzen? Längst hat sich doch eine immer breiter werdende Praxis einer solchen Erweiterung etabliert, die sich von der pharmakologischen Verbesserung kognitiver Funktionen wie Konzentration und Gedächtnis über die Aufhellung emotionaler Zustände bis hin zur Regulation des Schlafs erstreckt und die eine von den Experten bis zur breiten Gesellschaft reichende Diskussion des Für und Wider nach sich gezogen hat.[22]

Unstreitig ist dabei, dass - wie bei den gesellschaftlich bereits etablierten Möglichkeiten des Enhancements - die Grenze da gezogen werden muss, wo sie mit der Gefahr einer nachhaltigen Schädigung verbunden ist. Unbestreitbar ist auch, dass da, wo effiziente und zugleich teure Möglichkeiten eines neurophysiologischen Enhancements etwa kognitiver Fähigkeiten nur von jenen wahrgenommen werden können, die über die entsprechenden Mittel verfügen, der Einsatz sozialethische Bedenken auslösen muss, die sich von der Gefahr einer latenten Spaltung der Gesellschaft bis hin zur Befürchtung von evidenten Verstößen gegen das Gleichheitsgebot und das daraus resultierende Diskriminierungsverbot erstrecken.[23]

Nicht zuletzt - so wird befürchtet - könnte eine breite und gesellschaftlich forcierte Wahrnehmung des biotechnologischen Enhancements hirnphysiologischer Funktionen jene Veränderung des Selbstbilds menschlicher Existenz nach sich ziehen, die Aldous Huxley bereits 1932 in seinem Roman "Schöne neue Welt" (Brave new world) beschrieben hat und in dem der tradierten Vorstellung einer den Kontingenzen des Lebens abgerungenen, aber selbstbestimmten menschlichen Existenz das Bild eines im permanenten Glückszustand sich befindenden, aber fremdgesteuerten und sich selbst entfremdeten Lebens gegenübergestellt wird. Falsche Bilder der Beziehung zwischen hirnphysiologischen Dispositionen und personalen Vollzügen und ein Marketing, das einen unzutreffenden Determinismus dieser Beziehungen suggeriert und dementsprechende falsche Erwartungen weckt, könnten dabei als Türöffner wirken und zu einer unheilvollen Spirale von falschen Erwartungen und gesellschaftlichem Wettbewerbsdruck führen.


V.

Damit sind Fragen berührt, die im spezifischen Sinne ethischer Art sind, insofern sie das Selbstbild des Menschen betreffen, dessen rechtlicher Schutz sich auf die Grundlagen beschränken muss, das als solches aber die Sache der Gesellschaft und des Einzelnen ist. Die Fragen, die sich hier ergeben, machen mit aller Klarheit deutlich, dass eine Verschiebung der durch die Natur gezogenen Grenzen die Notwendigkeit der Selbstbegrenzung des Menschen erhöht, nicht um den weggefallenen Widerstand der Natur einfach zu ersetzen, sondern um den Menschen in den neu eröffneten Handlungsräumen vor dem Sturz nach vorn zu bewahren.

Woran aber soll sich diese Selbstbegrenzung orientieren? In der säkularen Gesellschaft beschränkt sich das Recht darauf, die Bedingungen der Möglichkeit der moralischen Selbstgestaltung zu sichern. Und auch die common morality umfasst längst nicht mehr die (lange Zeit zum Gegenstand der Ethik gehörenden) "Pflichten gegen sich selbst". Damit ist die Frage der über Recht und Universalmoral hinausgehenden Selbstbegrenzung zur Sache der epimeleia, der "Sorge um sich selbst", geworden und damit der Orientierung an den in den verschiedenen Ethosformen verankerten Entwürfen gelingenden Lebens oder gar dem Einzelnen überlassen. Diesseits der Kategorien des Rechts wird deshalb die Frage des Neuro-Enhancements vor allem als Frage nach der "Authentizität" diskutiert, das heißt als Frage nach der Wahrung der personalen Identität in der Führung des eigenen individuellen Lebens und im Wechselspiel von "geworden" und "gemacht", von chance und choice.

"Authentizität" bezieht sich auf die Orientierung des Einzelnen an einer sich selbst verständlichen und erzählbaren Lebensgeschichte und an der fühlbaren Kongruenz mit sich selbst.[24] Gerade sie aber wird nicht erreicht mit einer Ausdehnung der Mittel, sondern bedarf einer Verständigung über Ziele.[25] Deshalb läuft die mögliche Steigerung von Funktionen so lange ins Leere, wie sie nicht an der Frage nach einem überzeugenden Ziel orientiert ist. Dieses Ziel kann aber nicht an technischen Paradigmen oder utopischen Vorstellungen orientiert sein, sondern allein an den Gütern, die für das Gelingen eines Lebewesens konstitutiv sind, das ein endliches Leben unter kontingenten Bedingungen führen muss und das sein Gelingen nicht einfach in der zeitlichen oder funktionalen Ausdehnung seiner Möglichkeiten findet, sondern allein in der Realisierung gehaltvoller Ziele. Die Frage nach den Grenzen des Neuro-Enhancements wird damit zur Frage nach dem, was wir als konstitutive Güter menschlichen Gelingens betrachten wollen. Ob wir uns auf mehr als die Teilantworten verständigen können, die bislang durch Recht und medizinische Teleologie gezogen sind, wird die gesellschaftliche Diskussion der Zukunft zeigen müssen.

Die "ethische Dimension" moderner Hirnforschung besteht also zu wichtigen Teilen in einer Herausforderung. Wie kaum ein anderer Bereich der Biomedizin zeigt die neue Hirnforschung, dass die durch die Moderne eröffneten Handlungsfelder einen Bedarf an "Moral" nach sich ziehen und bei nicht wenigen die besorgte Frage auslösen, inwieweit der Mensch ihnen gewachsen ist. Mehr noch vielleicht als die naturwissenschaftliche Erforschung des menschlichen Gehirns wird den Menschen daher die Frage beschäftigen müssen, wie er ihre Einsichten verstehen und mit den durch sie eröffneten Eingriffsmöglichkeiten umgehen soll.


Ludger Honnefelder, geb. 1936, Prof. (em.) Dr. phil. Dr. h. c., Philosoph, Professor der Philosophie an der Universität Bonn von 1988-2001, Inhaber der Guardini-Professur an der Humboldt-Universität zu Berlin von 2005-2007, ehemaliger Direktor des Instituts für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn und des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften in Bonn, seit 2009 Otto Warburg Senior Research Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin.


Anmerkungen

[1] Vgl. den Überblick über die ethischen Problemfelder der modernen Neurowissenschaften in: Illes 2006; Levy 2007; Glannon 2007.
[2] Vgl. dazu Honnefelder/Schmidt 2007; Janich 2008.
[3] Bennett/Hacker 2006, S. 35.
[4] Vgl. § 17 der Monadologie von Gottfried Wilhelm Leibniz, im Original von 1714.
[5] Vgl. Zilles 2007.
[6] Habermas 2004.
[7] Vgl. etwa Plessner 1981; in Bezug auf den medizinischen Umgang mit dem Menschen vgl. Honnefelder 1994a.
[8] Vgl. näher Honnefelder 1994b.
[9] Aristoteles, De anima I 4, 408 b 7ff.
[10] Vgl. näher Zilles 2007.
[11] Vgl. Honnefelder 1992.
[12] Vgl. Honnefelder 2007.
[13] Dworkin 2000, S. 444.
[14] Vgl. Honnefelder 2008.
[15] Vgl. dazu näher Schmidt 2008, S. 273-337.
[16] Vgl. dazu näher Honnefelder 2002.
[17] Vgl. etwa Silver 1998; Stock 2002; Warwick 2002.
[18] Habermas 2001, S. 41.
[19] Vgl. The Association of the Bar of the City of New York 2005.
[20] Vgl. Buchanan 2009; vgl. auch Müller 2008.
[21] Vgl. näher Lanzerath 2000; 2007.
[22] Vgl. dazu Schöne-Seifert et al. 2009; ferner: Fuchs et al. 2002; The President's Council on Bioethics 2003;
Sandel 2008; Engels/Hildt 2005; vgl. ferner Honnefelder/Schmidt 2007; Janich 2008.
[23] Vgl. etwa Greely 2006.
[24] Vgl. dazu auch Müller 2008.
[25] Vgl. dazu Siep 2006.


Literatur

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Plessner, Helmuth (1981): Die Stufen des Organischen und der Mensch. Eine Einleitung in die philosophische Anthropologie. In: ders.: Gesammelte Schriften. Bd. 4. Frankfurt/Main.

The President's Council on Bioethics (Hrsg.) (2003): Beyond Therapy: Biotechnology and the Pursuit of Happiness. Washington, D.C.

Sandel, Michael J. (2008): Plädoyer gegen die Perfektion. Ethik im Zeitalter der genetischen Technik. Berlin.

Schmidt, Matthias C. (2008): Griff nach dem Ich? Ethische Kriterien für die medizinische Intervention in das menschliche Gehirn. Berlin.

Schöne-Seifert, Bettina et al. (Hrsg.) (2009): Neuro-Enhancement. Ethik vor neuen Herausforderungen. Paderborn.

Siep, Ludwig (2006): Die biotechnische Neuerfindung des Menschen. In: Abel, Günter (Hrsg.): Kreativität. XX. Deutscher Kongress für Philosophie. Hamburg, S. 306-323.

Silver, Lee M. (1998): Remaking Eden: Cloning and Beyond in a Brave New World. New York.

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Warwick, Kevin (2002): I, Cyborg. London.

Zilles, Karl (2007): Tragweite und Grenzen des naturwissenschaftlichen Paradigmas. Das Beispiel Hirnforschung. In: Honnefelder, Ludger; Schmidt, Matthias C. (Hrsg.): Naturalismus als Paradigma. Wie weit reicht die naturwissenschaftliche Erklärung des Menschen? Berlin, S. 326-343.


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INHALT

Vorwort von Christiane Woopen
Barbara Wild - Hirnforschung gestern und heute
John-Dylan Haynes - Bilder des Gehirns als Bilder des Denkens und Fühlens
Tade Matthias Spranger - Das gläserne Gehirn? Rechtliche Probleme bildgebender Verfahren
Isabella Heuser - Psychopharmaka zur Leistungsverbesserung
Thomas E. Schläpfer - Schnittstelle Mensch/Maschine: Tiefe Hirnstimulation
Henning Rosenau - Steuerung des zentralen Steuerungsorgans - Rechtsfragen bei Eingriffen in das Gehirn
Ludger Honnefelder - Die ethische Dimension moderner Hirnforschung
Dietmar Mieth - Der (gehirnlich) steuerbare Mensch - Ethische Aspekte
Wolfgang van den Daele - Thesen zur ethischen Debatte um das Neuro-Enhancement


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Quelle:
Dokumentation der Jahrestagung des Deutschen Ethikrates 2009
Der steuerbare Mensch? - Über Einblicke und Eingriffe in unser Gehirn
© 2009 - Seite 83 - 95
Herausgeber: Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates
Vorsitzender: Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Sitz: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstr. 22/23, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Joachim Vetter (V.i.S.d.P.)
Telefon: 030/203 70-242, Telefax: 030/203 70-252
E-Mail: kontakt@ethikrat.org
Internet: www.ethikrat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2011