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ETHIK/1278: Neue medizin-ethische Richtlinien zur Evaluation der Urteilsfähigkeit (AEM)


Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) - 12. Dezember 2018

Neue medizin-ethische Richtlinien zur Evaluation der Urteilsfähigkeit


Urteilsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung, damit Patientinnen und Patienten in eine medizinische Behandlung einwilligen können. Die Entscheidung, ob jemand urteilsfähig ist oder nicht, hat somit weitreichende Auswirkungen. Gesundheitsfachpersonen fühlen sich jedoch oft unsicher, wenn sie die Urteilsfähigkeit abklären müssen. Als Hilfestellung für die Praxis hat die SAMW medizin-ethische Richtlinien ausgearbeitet und diese am 11.12.18 veröffentlicht.

Grundsätzlich wird in der medizinischen Praxis von Urteilsfähigkeit ausgegangen. Wenn begründete Zweifel bestehen, muss eine Evaluation durchgeführt werden. Eine solche Evaluation ist ein höchst sensibler Vorgang und die Folgen des Entscheids sind einschneidend. Die neuen medizin-ethischen Richtlinien «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis» bieten Orientierung für alle Gesundheitsfachpersonen, die in solche Evaluationen involviert sind. Sie halten die Grundsätze fest, die bei der Abklärung der Urteilsfähigkeit zu beachten sind und umschreiben das Vorgehen zur Evaluation im Allgemeinen und in einzelnen Handlungsfeldern (Hausarztmedizin, Notfall- und Intensivmedizin, Palliative Care etc.). Im Anhang der neuen Richtlinien werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente zur Evaluation der Urteilsfähigkeit beschrieben.


Der Richtlinientext stand vom 11. Juni bis zum 11. September 2018 zur öffentlichen Vernehmlassung. Der SAMW-Senat hat die definitive Fassung an seiner Sitzung vom 29. November 2018 zur Veröffentlichung verabschiedet. Die Richtlinien sind deutsch, französisch, englisch und ab Januar 2019 italienisch auf der SAMW-Website veröffentlicht und können auch kostenlos gedruckt (d/f) bestellt werden:

samw.ch/richtlinien

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Quelle:
[AEM-AKTUELL:3311 vom 12. Dezember 2018
Herausgeber: Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)
Georg-August-Universität Göttingen
Humboldtallee 36, 37073 Göttingen
Telefon: 0551/39 96 80, Fax: 0551/39 39 96
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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