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DROGEN/226: Kein Alkoholkonsum im öffentlichen Personennahverkehr - Vorbild für Jugendliche (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Mittwoch, 16. Februar 2011

Drogenbeauftragte:
Kein Alkoholkonsum im öffentlichen Personennahverkehr ist Vorbild für Kinder und Jugendliche

Tagung der Drogenbeauftragten in Berlin zu Alkoholverboten und Präventionsmaßnahmen in Städten und Gemeinden


Anlässlich ihrer heutigen Tagung "Alkoholverbote und Prävention in Kommunen - Ist kein Alkohol auch keine Lösung?" erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Es hat sich gezeigt, dass der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, insbesondere auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr die Städte und Kommunen vor große Probleme stellt. Häufig kommt es zu Lärm, Gewalt und Vandalismus, mit entsprechend hohen Folgekosten. Besonders das sogenannte 'Vorglühen' vor Partys durch Jugendliche findet häufig in der Öffentlichkeit statt."

Dyckmans unterstützt die Bemühungen der Verkehrsbetriebe, keinen Alkoholkonsum in ihren Zügen und Bussen zuzulassen. "Wenn sich Unternehmen wie die Münchener Verkehrsgesellschaft oder die metronom Eisenbahngesellschaft entscheiden, Alkohol zu verbieten, dann können damit nicht nur Folgekosten verhindert werden. Es setzt auch ein Zeichen, dass Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Normalität ist. Denn je weniger Alkoholkonsum im Alltag stattfindet, desto weniger können Kinder und Jugendliche sich daran ein Vorbild nehmen."

Eine Befragung von Fahrgästen im Raum München ergab, dass 83 % der Befragten Alkoholkonsum im öffentlichen Nahverkehr ablehnen und dadurch das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erheblich verbessert wird.

Neben dem Alkoholkonsum im öffentlichen Personennahverkehr werden auf der heutigen Tagung auch unterschiedliche Maßnahmen der Alkoholprävention sowie die Wirkung von Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen in Städten und Gemeinden aus ganz Deutschland vorgestellt und diskutiert. Die Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, sich über Beispiele guter Praxis zur kommunalen Alkoholprävention auszutauschen.

Auch die aktuelle Situation und Rechtslage von Testkäufen zur Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Deutschland wird diskutiert.

"Kommunale Alkoholprävention wirkt und erreicht die Menschen vor Ort. Deshalb ist es so wichtig, dass wirksame Maßnahmen gelungener kommunaler Präventionsarbeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden und Nachahmung finden," so die Drogenbeauftragte. "Wir wollen weitere Städte und Gemeinden motivieren, ähnliche Programme zu entwickeln und umzusetzen."


Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de


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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2011