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RAUCHEN/469: Nikotinersatztherapie bei vorerkrankten Rauchern - zweckmäßig, wirtschaftlich, notwendig (BAH)


Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. - 15. November 2011

Nikotinersatztherapie (NET) bei vorerkrankten Rauchern: zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig!


Berlin - Die Initiative Raucherentwöhnung wendete sich heute in Berlin anlässlich einer Pressekonferenz an Politik, Krankenkassen sowie Zulassungsbehörden mit der klaren Forderung nach einer Aufnahme der Nikotinersatztherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Anwendung der Nikotinersatztherapie (NET) ist zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig, dies leitet sich aus der Prüfung aller im deutschen Sozialrecht und der gesundheitspolitischen Praxis zur Anwendung kommenden Kriterien einer GKV-Erstattungsfähigkeit bei Arzneimitteln ab. Die umfassendste Lösung, die politisch diskutiert wird, um eine Erstattungsfähigkeit der NET bei vorerkrankten Rauchern herzustellen, besteht darin, dem G-BA im Rahmen der Lifestyleregelung des õ 34 Abs. 1 S. 7 SGB V die Kompetenz einzuräumen, Indikationen zu definieren, in denen Raucherentwöhnungsmittel verordnungsfähig sind. Zudem wäre eine Aufnahme der NET auf die OTC-Ausnahmenliste erforderlich.

Der Arzt und Pneumologe Dr. Justus de Zeeuw, Wuppertal, reagierte mit Unverständnis auf die offensichtliche Zurückhaltung der Politik, Tabaksucht als Krankheit anzuerkennen. "Es ist eine Sucht und gehört deshalb selbstverständlich in den Versorgungsrahmen der gestzlichen Krankenversicherung. Selbstversuche beim Rauchstopp sind wenig effektiv, es stehen aber wirksame Methoden zur Verfügung", so Dr. de Zeeuw.

Professor Dr. Jürgen Wasem, Universität Essen-Duisburg, präsentierte seine gesundheitsökonomischen Studien zur medikamentösen Raucherentwöhnung und legte dar, dass die gesamten Behandlungskosten, die mit der medikamentösen Raucherentwöhnung einhergehen, durch den daraus resultierenden ökonomischen Nutzen für das Gesundheitssystem mehr als aufgewogen werden. Das bedeutet, dass finanzielle Mittel, die in diesem Bereich für die medikamentöse Raucherentwöhnung ausgegeben werden, durch eingesparte Folgekosten bereits nach ca. drei Jahren überkompensiert werden (die gesetzlichen Krankenversicherungen sparen finanzielle Mittel ein). Hinzu kommt, dass durch die medikamentöse Raucherentwöhnung ein erheblicher Gewinn an Lebensjahren und Lebensqualität für die entwöhnten Raucher und zudem ein Gewinn an Nichtraucherschutz erreicht wird.

Dr. Uwe May erläuterete dass in der Politik offenbar die Befürchtung vorherrsche, mit der Öffnung der GKV für die Raucherentwöhnung ein Einfallstor für andere Indikationen zu öffnen und gleichsam eine Kostenlawine in Gang zu setzen. "Diese Sorge ist faktisch unbegründet. Sowohl die klinische Evidenzlage wie auch die Kosteneffektivität der NET sind beispiellos."

Alle Fakten sprechen für ein politisches Handeln im Sinne von Patienten, Heilberufen, der Solidargemeinschaft und dem Gemeinwohl.

Kontakt:
Öffentlichkeitsarbeit
Stephan David Küpper
Stellvertretender Pressesprecher
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2011