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KASSEN/818: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 05.07.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 5. Juli 2011


→  KBV mindert Bürokratie für Augenärzte
→  Müller: Die Richtgrößenprüfungen müssen weg - nicht nur teilweise
→  Zirka 130 zusätzliche Arztsitze in Rheinland-Pfalz durch Demographiefaktor-Einführung
→  KV Rheinland Pfalz: Ohne Kodierrichtlinien gehen Ärzten 15 Millionen Euro verloren
→  KV Niedersachsen und Westfalen-Lippe kritisieren Vorsorgungsstrukturgesetz
→  KVen Hessen und Bayern gründen Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
→  Psychotherapeuten kritisieren TK-Studie
→  AOK will IT-Schnittstellen für Selektivverträge schaffen
→  Hartmannbund fordert mindestens 5.000 Euro Gehalt für Assistenzärzte
→  ÄZQ veröffentlicht Informationen zu Herzschwäche und richtigem Inhalieren
→  Gütesiegel für medizinische Websites

Raute

___Aus KBV und KVen___

KBV mindert Bürokratie für Augenärzte

Augenärzte sind bis zum 30. Juni 2014 von der Pflicht zur Teilnahme an Dokumentationsprüfungen zu photodynamischen Therapien (PDT) befreit. Diese Regelung hat die KBV zusammen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur PDT getroffen. Sie ist seit dem 1. Juli in Kraft und gilt zunächst bis 2014.

Augenärzte, die zur Durchführung einer PDT berechtigt sind, werden dadurch spürbar entlastet. Bisher mussten sie einmal im Jahr Behandlungsdokumentationen von zehn abgerechneten Fällen zur Überprüfung an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten bedeutete. "Wir sprechen nicht nur von Bürokratieabbau, sondern setzen uns auch aktiv dafür ein", sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. "Augenärzte müssen künftig weniger Zeit für administrative Angelegenheiten aufbringen und haben mehr Zeit für ihre Patienten." Auch andere Arztgruppen sollen künftig von einem Bürokratieabbau profitieren, kündigte Köhler an. Entsprechende Maßnahmen seien in Vorbereitung.

(Pressemitteilung der KBV, 5. Juli)


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Müller: Die Richtgrößenprüfungen müssen weg - nicht nur teilweise

Der KBV-Vorstand fordert die Ablösung der Richtgrößenprüfung bei Arzneimittelverordnungen. "Wir begrüßen, dass die Politik im Referentenentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes die Ärzte bei der Richtgrößenprüfung entlasten will. Insgesamt geht der Entwurf aber nicht konsequent genug auf die Veränderungen in der Arznei- und Heilmittelversorgung ein. Hier verpasst die Politik eine wichtige Weichenstellung", sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Die KBV hat deshalb ein Modell entwickelt, in dem die leitlinien- und indikationsgerechte Verordnung von Arzneimitteln im Vordergrund steht. Diese neue Herangehensweise ist Teil eines Gesamtkonzepts: Der Arzt verordnet demnach Arzneimittel nach Wirkstoffen. Diese müssen auf den Packungen im Vergleich zum Produktnamen deutlich sichtbarer gedruckt werden. Nur so können Patienten sofort erkennen, dass sie eine verschriebene Arznei weiterhin erhalten, auch wenn sich der Markenname ändert. In einem bundesweit geltenden Medikationskatalog vereinbaren KBV und Kassen eine wirksame, effiziente und dem medizinischen Stand der Erkenntnisse entsprechende Versorgung mit Standard- und Reservewirkstoffen. Ärzte, die mit den Verordnungen auffällig häufig von diesem Katalog abweichen, erhalten eine Beratung. Bei wiederholten Verstößen werden sie zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet.

(Pressemitteilung der KBV, 4. Juli)


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Zirka 130 zusätzliche Arztsitze in Rheinland-Pfalz durch Demographiefaktor-Einführung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz hat in seinem aktuellen Beschlussverfahren erstmals einen so genannten Demographiefaktor bei der Berechnung der Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte angewandt und die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen beschlossen.

Der Demographiefaktor wirkt sich in diesem Jahr mit zirka 130 zusätzlichen Arztsitzen in Rheinland-Pfalz aus. Der neue Berechnungswert fließt zum 1. Juli 2011 erstmals in die Bedarfsplanung mit ein: Wenn in einem Planungsbereich die Zahl der ärztlichen Behandlungsfälle über dem Bundesdurchschnitt liegt und es dort einen besonders großen Anteil an älteren Patienten gibt, erhält der Planungsbereich hierfür einen Zuschlag an Arztsitzen. Die dadurch entstandenen etwa 130 zusätzlichen Arztsitze werden jedoch zum Teil durch nachrückende "Job-Sharer" oder bisher angestellte Ärzte besetzt. Mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz wird die Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte grundlegend überarbeitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat anhand einer Stichttagsregelung die Verhältniszahlen (Ärzte einer Fachgruppe pro Einwohner) festgelegt. Kriterien wie die Altersentwicklung der Bevölkerung, sollen künftig in die Berechnung mit einfließen.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 1.Juli)


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KV Rheinland Pfalz - Ohne Kodierrichtlinien gehen Ärzten 15 Millionen Euro verloren

Anlässlich der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz rief die KV-Vorsitzende, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, dazu auf, die Anwendung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu überdenken.

Der im Referentenentwurf des Versorgungsgesetzes geplante Wegfall der AKR sei problematisch. "Nur auf Basis der valide nachgewiesenen Morbidität in einer Region ist der Anspruch auf eine überdurchschnittliche Teilhabe an Honorarzuwächsen in den kommenden Jahren zu begründen", erläuterte die KV-Chefin. Da Rheinland-Pfalz bei der Morbidität zwar im Bundesschnitt liege, beim Honorar jedoch unterdurchschnittlich sei, würde die Nichtanwendung der AKR dazu führen, dass den Ärzten im Land geschätzt ein Prozent Wachstum oder 15 Millionen Euro verloren gingen.

Mit dem Wegfall der AKR sei zudem das Konvergenzmodell, das die KBV im Mai beschlossen hatte, nicht mehr umsetzbar. Dieses hatte auf einen finanziellen Ausgleich zwischen den KVen zu Gunsten benachteiligter Körperschaften und auf eine Umverteilung von insgesamt 520 Millionen Euro gesetzt.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 30. Juni)


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KV Niedersachsen und Westfalen-Lippe kritisieren Vorsorgungsstrukturgesetz

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen hat die im geplanten Versorgungsstrukturgesetz vorgesehene Regelung einer neuen Versorgungsebene für die spezialärztliche Versorgung abgelehnt. Die Delegierten fordern vom Gesetzgeber Nachbesserungen. So müsse beispielsweise der Krankenhaus-Sektor an der Finanzierung zu gleichen Bedingungen beteiligt werden.

Eine angemessene und faire Honorierung ärztlicher Leistungen forderte die KV Westfalen-Lippe. Sie begrüßte eine Forderung der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin, Barbara Steffens, die Benachteiligungen der westfälischen Ärzte und Patienten im Bundesvergleich schnellstmöglich zu beseitigen. Die Ministerin appellierte an die Bundesregierung, endlich für bessere Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu sorgen. Das geplante Versorgungsgesetz lasse in seinem jetzigen Stand deutliche Regelungen hierzu vermissen. Dies sei ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil des Standortes NRW im Kampf um junge Mediziner.

(Pressemitteilungen der KV Niedersachsen, 30. Juni und der KV Westfalen-Lippe, 5. Juli)


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KVen Hessen und Bayern gründen Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

Die Weiterbildung von jungen Hausärzten bekommt in zwei Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine neue Dynamik. Die KV Hessen, die Landesärztekammer Hessen und die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) haben die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin gegründet. Eine entsprechende Stelle, von der KV Bayern zusammen mit der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) ins Leben gerufen, nahm ebenfalls ihre Arbeit auf.

Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin ist gedacht als zentrale Anlaufstelle für Studierende, Ärzte und Weiterbildungsstätten. Besonderheit in Hessen: Mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Frankfurter Goethe-Universität ist auch der universitäre Teil der Weiterbildung als Kooperationspartner eingebunden.

(Pressemitteilungen der KV Hessen, 4. Juli und der KV Bayerns, 4. Juli)

Raute

___Aus den Verbänden___

Psychotherapeuten kritisieren TK-Studie

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat den Schlussfolgerungen der Techniker Krankenkasse (TK) im aktuellen Gesundheitsreport über psychischen Erkrankungen bei Studierenden widersprochen. Je größer das psychotherapeutische Angebot vor Ort, desto größer seien auch die Behandlungsraten, analysierte die Krankenkasse. Die psychische Gesundheit der Studierenden sei regional sehr unterschiedlich belastet. Im Hinblick auf Depressionen gebe es ein West-Ost- sowie Stadt-Land-Gefälle. Der Vorsitzende der DPtV, Dieter Best, stellte klar: "Aus der geringeren Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen in absolut unterversorgten Gebieten zu schließen, dort werde auch weniger Psychotherapie benötigt, ist absurd. Vielmehr ist es doch logisch, dass dort wo das Angebot wie im Osten sehr gering und die Wartezeiten sehr lang sind, weniger Psychotherapien stattfinden."

Nach Angaben der TK erhalten zudem mittlerweile gut fünf Prozent der Studentinnen und knapp drei Prozent der Studenten Antidepressiva. "Steigen die Antidepressiva-Verordnungen in diesem Maße weiter, bekommen spätestens im Jahr 2046 alle Vorlesungsteilnehmer ein Antidepressiva-Rezept", erklärte Prof. Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Krankenkasse.

"Wenn drei von zehn jungen Frauen im Jahr eine psychische Diagnose gestellt bekommen, muss man sich auch darüber Gedanken machen, wo die Grenze zwischen gesund und krank gezogen wird und ob es hier auch ein Etikettierungsproblem gibt", erklärte Klusen. Den Krankenkassen gehe es vermutlich um die Vermeidung von Kosten, die mit der Behandlung psychischer Krankheiten entstehen, entgegnete Best. "Wir wünschen uns, dass psychische Krankheiten genauso ernst genommen werden, wie körperliche Krankheiten."

(Pressemitteilung der DPtV, 2. Juli; Pressemitteilung der TK, 30. Juni)


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AOK will IT-Schnittstellen für Selektivverträge schaffen

Die AOK will Selektivverträge vermehrt in die Praxissoftware von Ärzten einbinden und dadurch Einzelverträge zwischen Krankenkassen, Ärzten und anderen Leistungserbringern attraktiver machen. "Dadurch werden sich die Kosten und der Verwaltungsaufwand für Selektivverträge deutlich verringern. Dann lohnt es sich für alle Beteiligten, auch Verträge abzuschließen, die zwar weniger Teilnehmer haben, aber die Qualität der Versorgung verbessern", sagte Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ihm zufolge gibt es anders als bei den Kollektivverträgen für Selektivverträge bislang keinen technischen Standard für eine Schnittstelle zwischen den IT-Systemen der Krankenkassen und denen der Ärzte sowie anderer Leistungserbringer. Für die Softwarehersteller lohne es sich wirtschaftlich nicht, jeden Selektivvertrag einzeln in die Praxissoftware zu integrieren. Bislang gebe es deshalb nur einige Sonder- und Insellösungen. "Dies mindert die Effizienz der Verträge deutlich", betonte der AOK-Chef.

Eine direkte Abbildung in der Praxissoftware erleichtere den Ärzten im Alltag zum Beispiel die in einem Einzelvertrag mit der Krankenkasse vereinbarte Patientenverwaltung, das Arzneimittelmanagement, das Abrechnen oder die Dokumentation und Qualitätssicherung, erklärte Karsten Knöppler, Leiter des neuen Geschäftsbereiches gevko (Gesundheit-Versorgung-Kommunikation) der AOK Systems GmbH.

(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, 30 Juni)


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Hartmannbund fordert mindestens 5.000 Euro Gehalt für Assistenzärzte

Vor den Tarifverhandlungen für Ärzte an Universitätskliniken hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Kuno Winn, für Assistenzärzte "klare Perspektiven" gefordert. "Diese Perspektive kann nur sein, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im ersten Berufsjahr künftig monatlich mindestens 5.000 Euro Grundgehalt verdienen", sagte er. Zusätzliche Dienste müssten darüber hinaus bezahlt werden. Dieses Bruttogehalt soll es spätestens 2013 geben, forderte Winn.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 30. Juni)


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ÄZQ veröffentlicht Informationen zu Herzschwäche und richtigem Inhalieren

Ab sofort stehen Patienten Informationen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) über Herzschwäche und das richtige Inhalieren bei Asthma und COPD zur Verfügung. Niedergelassene Ärzte können die sogenannten Wartezimmerinformationen ausdrucken und den Patienten persönlich aushändigen.

(Pressemitteilung des ÄZQ, 30. Juni)

Raute

___Außerdem___

Gütesiegel für medizinische Websites

Medizinische Internetseiten können sich künftig zertifizieren lassen. Externe Gutachter prüfen, ob der Internetauftritt benutzerfreundlich, verständlich und rechtskonform ist. Die Stiftung Gesundheit verleiht nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung das Gütesiegel "Geprüfte Homepage". Gemeinnützige Organisationen sowie Ärzte können auch bei der Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit Fördergelder für eine Zertifizierung erhalten.

(Pressemitteilung der Stiftung Gesundheit, 5. Juli)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 5. Juli 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2011