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KASSEN/928: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 27.03.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 13 - Kurznachrichten aus der KBV vom 27. März 2013

→  Notfallsanitätergesetz passiert Bundesrat
→  KBV unterstützt Initiative zum Bürokratieabbau
→  KV Hamburg und UKE kooperieren in der Versorgungsforschung
→  Gassen neuer SpiFa-Vorsitzender
→  G-BA verabschiedet ASV-Richtlinie
→  Erste Ombudsstelle für Missbrauchsfälle in ärztlicher Behandlung eröffnet



___Kompakt - Aus Berlin___
Notfallsanitätergesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die Ausbildung zum Rettungsassistenten neu regelt. Mit dem Notfallsanitätergesetz ändert sich neben der Ausbildungszeit auch die Berufsbezeichnung: Aus Rettungsassistent wird Notfallsanitäter. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. "Die Modernisierung der Ausbildung war überfällig. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird der Beruf attraktiver, und wir sichern damit gerade in ländlichen Regionen eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung für die Menschen", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Das Notfallsanitätergesetz enthält außerdem Änderungen am Hebammengesetz.

(Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 22. März)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
KBV unterstützt Initiative zum Bürokratieabbau

Am Montag hat die Bundesregierung ihr Projekt "Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen" mit Beteiligung der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Westfalen-Lippe, Bayerns und Niedersachsen in Berlin vorgestellt. "Wir freuen uns, dass auch die Bundesregierung erkannt hat, wie wichtig der Bürokratieabbau in Arztpraxen ist", sagte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Unter Einbeziehung der teilnehmenden Länder-KVen wird das Statistische Bundesamt bis zum Herbst Ärzte und Psychotherapeuten zum Zeitaufwand einzelner bürokratischer Abläufe und zu den daraus folgenden Vereinfachungsvorschlägen befragen. "Unser Ziel muss es sein, dass Ärzte und Psychotherapeuten in erster Linie Patienten behandeln und keinen Papierkram", betonte Feldmann.

(Pressemitteilung der KBV, 26. März)

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KV Hamburg und UKE kooperieren in der Versorgungsforschung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg und das Institut für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) wollen mit einem Kooperationsvertrag die hausärztliche Versorgungsforschung in Hamburg intensivieren. Das UKE möchte die Bedeutung der Allgemeinmedizin im Kontext der Gesundheitsmetropole herausarbeiten, um die hausärztliche Versorgung voranzutreiben. Die KV Hamburg ist vor allem an der Untersuchung der hausärztlichen Strukturen in der Großstadt interessiert. "Die besonderen soziodemographischen Bedingungen stellen andere Anforderungen an den Hausarzt, beispielsweise sind die Koordinierungsaufgaben in einer Großstadt deutlich vielfältiger und anspruchsvoller," erklärte Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender der KV Hamburg.

(Pressemitteilung der KV Hamburg, 21. März)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Gassen neuer SpiFa-Vorsitzender

Dr. Andreas Gassen hat in einer einstimmigen Wahl den Vorsitz des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschland (SpiFa) übernommen. Neuer Hauptgeschäftsführer ist Lars Lindemann, FDP-Mitglied des Deutschen Bundestages mit dem Schwerpunkt Gesundheit. Gassen ist einer der stellvertretenden Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung und Vizepräsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.

(Pressemitteilung des SpiFa, 22. März)

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G-BA verabschiedet ASV-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erstfassung der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen. Diese gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt, welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche Voraussetzungen, wie Personal oder Vorhandensein von Intensivstation und Notfalllabor, sie erfüllen müssen. "Erstmals wurden von Grund auf einheitliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte definiert", betonte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses. Nun würden Zug um Zug die diagnose-spezifischen Anlagen überarbeitet werden, sagte sie. Die zuständige Arbeitsgruppe hat bereits die Beratungen zu den Themen Tuberkulose und Tumoren der Bauchhöhle aufgenommen. Die Beschlüsse treten nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft.

(Pressemitteilung des G-BA, 21. März)

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Erste Ombudsstelle für Missbrauchsfälle in ärztlicher Behandlung eröffnet

Die Landesärztekammer Hessen hat als erste Ärztekammer eine Ombudsstelle für Fälle von Missbrauch in ärztlichen Behandlungen eingerichtet. Sie bietet Betroffenen eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit, wenn Ärzte ihre Macht und die Abhängigkeit des Patienten ausgenutzt haben. Die Ombudsstelle ist neutraler Ansprechpartner und klärt Patienten über mögliche weitere Schritte auf. Auch Ärzte können sich an sie wenden, um Fragen und Probleme zu bearbeiten und sich beraten zu lassen.

(Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen, 22. März)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 13 vom 27. März 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2013