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KASSEN/1042: Präsident des Bundesversicherungsamtes rechnet mit stabilen Beitragssätzen im Jahr 2015 (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 29. Dezember 2014

Krankenkassenbeiträge: Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, rechnet mit stabilen Beitragssätzen im Jahr 2015



Das Bundesversicherungsamt hat alle Genehmigungsverfahren zur Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der bundesweit tätigen Krankenkassen abgeschlossen. 31 Krankenkassen mit insgesamt 18,1 Mio. Mitgliedern haben den Zusatzbeitragssatz auf 0,9 % festgelegt, wodurch der Gesamtbeitragssatz gegenüber dem Jahr 2014 unverändert bleibt. Bei 35 Krankenkassen mit insgesamt 14,8 Mio. Mitgliedern beträgt der Zusatzbeitragssatz zwischen 0,4 % und 0,8 %, 5 Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitragssatz von bis zu 1,2 %. Der im Durchschnitt erhobene Zusatzbeitragssatz beträgt danach etwas mehr als 0,8 %. Das Bundesversicherungsamt ist zwar nur für die bundesweit tätigen Krankenkassen zuständig, berücksichtigt man auch die Zusatzbeitragssätze der großen AOKen und anderer unter Landesaufsicht stehenden Krankenkassen, ergibt sich aber kein anderes Gesamtbild.

Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, warnte noch einmal vor einem voreiligen Kassenwechsel: "Wer mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, sollte nicht wegen geringfügiger Beitragssatzunterschiede wechseln. Vielmehr sollte auf guten Service und Zusatzleistungen geachtet werden".

Dr. Gaßner widersprach der Einschätzung, dass es bereits im Jahr 2015 zu steigenden Zusatzbeiträgen kommen werde. Natürlich könne im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass der Zusatzbeitragssatz wegen überplanmäßiger Ausgaben korrigiert werden muss, dass es jedoch zu einem bundesweiten Anstieg kommt, sei wenig wahrscheinlich.

Voraussetzung sei jedoch, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen nicht kurzfristig neue Belastungen auferlegt und das Wirtschaftlichkeitsgebot, insbesondere bei Selektivverträgen, konsequent eingehalten wird. "Für das Jahr 2016 sind Beitragssatzerhöhungen jedoch unvermeidlich, was allein schon daran liegt, dass die Haushalte vieler Krankenkassen im Jahr 2015 von Reserveüberschüssen getragen werden, die im Jahr 2016 nicht mehr vorhanden sind", so Dr. Gaßner weiter.

Die Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen werden ab dem 1. Januar 2015 vom GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlicht.

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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Referat Z 3 -
Haushalt, Zentrale Vergabestelle, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Telefon: 0228/619-1945, Fax: 0228/619-1829
E-Mail: presse@bva.de
Internet: www.bundesversicherungsamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2014


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