Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


KASSEN/1060: Krankengeld im Urlaub nur mit Genehmigung? (UPD)


Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - 25. Juni 2015

Krankengeld im Urlaub nur mit Genehmigung?

+++ Empfänger von Krankengeld dürfen verreisen. Doch viele sind unsicher, ob die Kasse vorher zustimmen muss. Dabei ist die rechtliche Lage klar +++


Ulrike P. ist seit drei Monaten wegen einer Depression krankgeschrieben und bekommt Geld von der Kasse. Die 35-Jährige hat eine Psychotherapie begonnen und die Therapeutin empfiehlt Luftveränderung. Am liebsten würde Frau P. zu ihren Eltern fahren. Aber darf sie das einfach?


"Zustimmen muss die Kasse nur bei Auslandsreisen - sonst kann sie das Krankengeld für diese Zeit stoppen", sagt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Wer in Deutschland bleibt, erhält sein Geld auch ohne Genehmigung weiter. "Im Inland kann man also anstandslos verreisen", so Schwabe.

Klar geregelt sind die Bestimmungen zum Krankengeld im Sozialgesetzbuch V. "Dort gibt es keine Vorschrift, dass die Versicherten für Reisen in Deutschland eine Erlaubnis brauchen", erklärt die UPD-Beraterin. "Sie müssen auch nicht Bescheid sagen, wenn sie längere Zeit nicht zuhause sind."

Trotzdem gibt es für Krankengeld-Empfänger ein paar Regeln zu beachten. So darf die Reise der Genesung nicht schaden und man sollte keine Untersuchungen und Behandlungen versäumen. Auch ist es gut, erreichbar zu bleiben und jederzeit Termine der Kasse wahrnehmen zu können - etwa eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Schwabe: "Am besten bitte ich jemanden, regelmäßig meine Post zu sichten und Bescheid zu sagen, wenn ein Brief von der Versicherung dabei ist."

Noch wichtiger ist es, diese Regeln bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten. Denn: Die Kasse muss nach dem Gesetz jederzeit überprüfen können, ob man weiterhin arbeitsunfähig ist - und das kann außerhalb Deutschlands schwieriger werden. Daher sollte man die Kasse vorab um Zustimmung bitten. "Am besten räumt man dabei gleich mögliche Bedenken aus", sagt Schwabe. "Zum Beispiel durch klare Angaben, dass und wie man im Ausland erreichbar ist." Ergänzend empfiehlt sich eine Bestätigung vom behandelnden Arzt, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist.


UPD-Tipp:
Mehr Informationen zum Thema Krankengeld und Urlaub gibt es unter www.patientenberatung.de/krankengeld, zum Beispiel zur Frage "Wie stelle ich den Urlaubsantrag bei der Kasse richtig?"


+++ Mehr zur UPD +++

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 per Gesetz kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen - vor Ort in 21 Städten, schriftlich über eine gesicherte Onlineberatung (www.patientenberatung.de) sowie am gebührenfreien* Beratungstelefon in drei Sprachen und speziell zu Arzneimittelfragen:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo./Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo./Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Arzneimittel: 0800 0 11 77 25 (Mo./Di./Do. 9-16 Uhr, Mi./Fr. 9-13 Uhr)

* im deutschen Festnetz (in Türkisch und Russisch auch im Mobilnetz)


Die UPD unterstützt Patientinnen und Patienten in gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Fragen. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Neben der Beratung berichtet die UPD daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Arbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.

*

Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Telefon: 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
Internet: www.patientenberatung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang