Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/661: Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen wird Hebammen nicht entlasten (DHV)


Deutscher Hebammenverband e.V. - 12. Juni 2015

Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen wird Hebammen nicht entlasten


Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) bewertet das gestern im Bundestag verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) als problematisch für Hebammen. Der verabschiedete Regressverzicht von Kranken- und Pflegekassen kann nach Einschätzung des DHV das Haftpflichtproblem nicht nachhaltig lösen. Es ist derzeit völlig unklar, in wie vielen Fällen der Regressverzicht überhaupt greifen kann. Die Versicherer bewerten den Effekt des Regressverzichts auf die Versicherungssummen als äußerst gering. Es besteht aus Sicht des Hebammenverbandes weiterhin der Bedarf, die Frage auch langfristig anzugehen beispielsweise mit einem Haftpflichtfonds.

"Der Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen wird uns nicht entlasten. Vielmehr wird damit eine Prozesswelle auf die Hebammen zurollen", so Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. Denn der Regressverzicht soll nicht bei einem sogenannten grob fahrlässigen Handeln der Hebammen mit Eintreten eines Schadensfalls greifen. Bisher wird nicht unterschieden zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Somit ist nicht klar, in wie vielen Fällen der Regressverzicht einsetzt. Auch muss der Begriff der Fahrlässigkeit erstmalig juristisch genauer definiert werden. Wahrscheinlich wird künftig jeder Schadensfall vor Gericht verhandelt.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden nach Einschätzung des Hebammenverbandes auch weiterhin alles daran setzen, möglichst hohe Schadenssummen von den Hebammen zurückzufordern. Dies werden sie vor Gericht durchsetzen wollen. Außerdem wird aktuell in den Verhandlungen deutlich, dass die Krankenkassen anstreben den beruflichen Handlungsrahmen von Hebammen durch Vorschriften immer enger zu fassen. Derzeit ist dies bei den vom GKV-Spitzenverband geforderten Ausschlusskriterien für Hausgeburten sichtbar. Treten diese so in Kraft, wie die Krankenkassen dies planen, handelt eine Hebamme in fast allen Fällen grob fahrlässig, wenn sie noch eine Hausgeburt durchführt. Tritt dann ein Schadensfall auf, können die Kranken- und Pflegekassen wie gewohnt den Regress für die Behandlungs- und Pflegekosten von der Hebamme zurückfordern. Zu dieser Frage haben die Hebammenverbände erst kürzlich die Verhandlungen mit den Krankenkassen abgebrochen und rufen die Schiedsstelle an.

Die Haftpflichtprämie steigt ab Juli 2015 für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen erneut um 23 Prozent auf dann 6.274,- Euro jährliche Prämie. Bereits in den vergangenen Jahren sind zunehmend Hebammen aus der freiberuflichen Geburtshilfe ausgestiegen, weil sie die Haftpflichtprämien nicht mehr erwirtschaften konnten. Dies betrifft Hebammen, die Hausgeburten, Geburten in Geburtshäusern und Beleggeburten in Kliniken betreuen. Grund sind nicht gestiegene Schadenszahlen, sondern immer höhere Kosten bei eingetretenen Schadensfällen, beispielsweise durch medizinische Behandlungen und Regresse von Kranken-, Pflege- und Rentenkassen sowie Kosten für die Wiedereingliederung und Schmerzensgeld. "Wir benötigen weiterhin eine langfristige Lösung der Haftpflichtproblematik und erwarten eine Prüfung des von uns vorgeschlagenen Haftpflichtfonds und alternativer Lösungen wie einer Schadensregelung analog der gesetzlichen Unfallversicherung", sagt Martina Klenk.


Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit rund 18.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.

*

Quelle:
Deutscher Hebammenverband e.V.
Geschäftsstelle:
Gartenstraße 26, D-76133 Karlsruhe
Telefon: 0721-98189-0, Fax: 0721-98189-20
Mail: info@hebammenverband.de
Internet: www.hebammenverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang