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MELDUNG/707: Krankenhausstrukturreform - Problem der mangelnden ambulanten Versorgung gelöst (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 5. November 2015

Krankenhausstrukturreform

Problem der Lücke in der ambulanten Versorgung endlich gelöst


Berlin, 5. November 2015. "Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt Bedarf an Pflege oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, werden zukünftig auch zu Hause gut versorgt werden können. Das Problem der mangelnden ambulanten Versorgung nach einem stationären Aufenthalt wird durch das Gesetz zur Krankenhausstrukturreform endlich gelöst", betont Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Versicherte standen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Therapie wie beispielsweise einer Chemotherapie häufig vor dem Problem, einen Bedarf an Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung in den eigenen vier Wänden zu haben, der nicht durch die Krankenversicherung finanziert wurde.

Besonders betroffen waren alleinlebende Personen und ältere Paare, bei denen der Partner aufgrund von Alterseinschränkungen den pflegebedürftigen Partner nicht versorgen konnte. Wenn dann keine Familienangehörigen, Freunde oder Nachbarn Hilfe anbieten konnten, war die Versorgung nicht sichergestellt. Dieses Problem hatte sich in den letzten Jahren verschärft, weil die Verweildauer in den Kliniken nach Einführung der Fallpauschalen kürzer geworden ist.

Nach der heutigen Entscheidung im Bundestag ist dieses Problem endlich behoben. Die Krankenkassen müssen die ambulante Versorgung zukünftig als Pflichtleistung finanzieren. Dies gilt auch für den Einsatz von Haushaltshilfen, die in solchen Fällen Unterstützung leisten. "Wir begrüßen ganz besonders, dass die Haushaltshilfe im ambulanten Bereich endlich als Pflichtleistung statuiert wurde. Dafür hat sich die Caritas lange eingesetzt", so Cremer.

Eine weitere Erleichterung für die Betroffenen ist die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen, wenn im eigenen Haushalt niemand ist, der Pflege und Grundversorgung sicherstellen kann.

"Die Caritas hatte sich intensiv für die Übernahme der ambulanten Versorgung in den Katalog der Pflichtleistungen der Krankenkassen eingesetzt. Dass dies jetzt sichergestellt ist, bedeutet für betroffene Menschen eine große Entlastung und Erleichterung", so Cremer.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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