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MELDUNG/754: Behandlungsfehler - Viele Patienten kennen ihre Rechte nicht (VzHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 5. Juli 2016

Müssen Ärzte über Behandlungsfehler informieren?

Viele Patienten kennen ihre Rechte nicht ausreichend


Ärzte müssen Patienten nur dann über einen vermuteten Behandlungsfehler aufklären, wenn sie ausdrücklich danach gefragt werden oder dadurch ein gesundheitlicher Schaden verhindert werden kann. Viele Menschen glauben jedoch, dass Ärzte verpflichtet sind, unaufgefordert über gemachte Fehler zu informieren. Das ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg, die 300 Personen stichprobenartig zu ihren Patientenrechten befragt hat.

Demnach bejahte fast die Hälfte der Befragten die Frage zur vermeintlichen Bringschuld des Arztes und entschied sich für die folgende Antwort: "Ja, mein Arzt muss mich unaufgefordert über alles, was in meiner Behandlung schief gelaufen ist, informieren, egal ob er oder ein Kollege den Fehler gemacht hat." Doch bei Behandlungsfehlern ist grundsätzlich der Patient dafür verantwortlich, die schuldhafte Pflichtverletzung des Arztes zu beweisen.

Vielen Befragten war auch nicht bekannt, dass beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler laut Gesetz die Krankenkassen unterstützen müssen und nicht wie vielfach angenommen die Ärztekammern. Mehr als 40 Prozent glaubten, die zuständige Arztkammer wäre bei einem Behandlungsfehler der richtige Ansprechpartner. Einige der Befragten begründeten ihre Antwort damit, dass ihre Krankenkasse ihnen die Unterstützung bei einem Behandlungsfehler schon einmal verweigert hätte und sie somit auf sich allein gestellt gewesen seien.

"Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass in Sachen Patientenschutz viel zu tun bleibt", meint Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Noch immer gibt es bei den Patientenrechten viel zu große Wissenslücken in der Bevölkerung. Doch nur wer Bescheid weiß, kann seine Rechte auch tatsächlich durchsetzen."

Lediglich knapp drei Prozent der Umfrageteilnehmer konnten alle zehn Fragen rund um freie Arztwahl, Arzttermine, Behandlungsfehler oder Einsicht in die Patientenakte richtig beantworten. Im Durchschnitt wurden sechs der zehn Fragen korrekt gelöst.

Die ausführlichen Ergebnisse der Umfrage sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter
www.vzhh.de

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 5. Juli 2016
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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