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MELDUNG/781: Umfassende Mindestlohnregelungen für Pflegebeschäftigte gefordert (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Oktober 2016

Dritte Pflegemindestlohn-Kommission:
ver.di fordert umfassende Mindestlohnregelungen für Pflegebeschäftigte


Vor Auftakt der konstituierenden Sitzung der Dritten Pflegemindestlohn-Kommission am Mittwoch (19. Oktober 2016) fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine deutliche Anhebung der Mindestlöhne. "Wir erwarten, dass die Pflegemindestlohn-Kommission endlich alle Möglichkeiten ausschöpft, die das Entsendegesetz bietet", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Dienstag. Die Anhebungen müssten der Belastung und der hohen Verantwortung der Beschäftigten Rechnung tragen und dürften sich nicht allein auf die Festlegung einer Mindestvergütung für Pflegehilfskräfte beschränken. Die geltende Mindestlohn-Verordnung läuft am 31. Oktober 2017 aus.

ver.di fordert unter anderem die Festlegung von Mindeststundenlöhnen nicht nur für Pflegehilfskräfte mit mindestens 12,50 Euro pro Stunde, sondern auch für examinierte Altenpflegerinnen, die mindestens 15,50 Euro erhalten sollen. Bei einer Zusatzqualifikation, zum Beispiel für Palliativpflege, sollen mindestens 16,50 Euro bezahlt werden. Darüber hinaus fordert ver.di unter anderem einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, Erholungsurlaub von mindestens 30 Tagen und bei regelmäßiger Schichtarbeit 33 beziehungsweise bei regelmäßiger Nachtarbeit 36 Urlaubstage. Zudem soll es ein Urlaubsgeld von 2.500 Euro geben und die überfällige Ost-/Westangleichung realisiert werden.

Am besten für die Branche sei ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag, der sämtliche Arbeitgeber zu fairen Arbeitsbedingungen verpflichten würde. "Das scheitert bislang an der fehlenden Unterstützung der kirchlichen Arbeitgeber", bedauerte Bühler. Vor allem aber verweigerten die privaten Pflegekonzerne ihren Beschäftigten einen Schutz durch Tarifverträge. Die meisten Tarifauseinandersetzungen in der Altenpflege seien heftig und langwierig. Oft müsse der Arbeitgeber erst durch Streiks an den Verhandlungstisch gezwungen werden. Mit "Häuserkämpfen" sei die Altenpflege tariflich nicht zu regulieren. An einer Mitwirkung in der Pflegemindestlohn-Kommission führe deshalb kein Weg vorbei, betonte Bühler.

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 18. Oktober 2016
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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