ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. Mai 2018
Gemeinsame Erklärung zum Stand der Beratung über die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen
Aus Anlass der gestrigen Beratungen zu Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern geben die Vertreterinnen und Vertreter anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) eine gemeinsame Erklärung ab, die sich auf den Stand der Verhandlungen zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bezieht. Diese geben wir Ihnen gerne zur Kenntnis und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
der Vertreter/innen anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Beratungen über die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137 SGB V
Das sich im Rahmen der Verhandlungen um Pflegepersonaluntergrenzen
abzeichnende Ergebnis wird nach Einschätzung der Vertreterinnen und
Vertreter anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) dem Ziel nicht gerecht, die pflegerische
Versorgung in deutschen Krankenhäusern und die Arbeitssituation der
Pflegekräfte spürbar zu verbessern. Damit dieses Ziel erreicht wird,
müssen zwei grundlegende Forderungen erfüllt werden:
1. Die Personalvorgaben für Krankenhäuser müssen so bemessen sein, dass sie eine bedarfsgerechte Pflege im Sinne der §§ 1, 2, 12 und 70 SGB V ermöglichen. Untergrenzen, die ausschließlich darauf abzielen, akute Patientengefährdung zu reduzieren, werden diesem Anspruch nicht gerecht.
2. Die Einhaltung der Personalvorgaben in den Krankenhäusern muss
adäquat und verlässlich kontrolliert werden und für Patienten in
verständlicher und relevanter Form transparent gemacht werden.
Diese Mindestanforderungen werden vom Verhandlungsergebnis von DKG
und GKV-SV absehbar nicht erfüllt. Die Politik ist nun gefordert, für
spürbare Verbesserungen für Patienten und Pflegekräfte zu sorgen.
Vor dem Eindruck des Pflegenotstands in deutschen Krankenhäusern hat
der Gesetzgeber den § 137i SGB V erlassen. Darin werden die
Verhandlungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
GKV-Spitzenverband (GKV-SV) beauftragt, Pflegepersonaluntergrenzen
für pflegesensitive Bereiche zu vereinbaren und durch weitere
Festlegungen für ihre verlässliche und transparente Umsetzung zu
sorgen. § 137i SGB V hat DKG und GKV-SV dazu verpflichtet, bei der
Ausarbeitung und Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen die
maßgeblichen Gewerkschaften und Patientenorganisationen qualifiziert
zu beteiligen. Ihnen sollte die Teilnahme an und die Mitwirkung in
Beratungen ermöglicht werden; ihre Stellungnahmen sollten bei der
Entscheidungsfindung berücksichtigt und mit einbezogen werden. Zur
Umsetzung dieses Beteiligungsrechts wurden die benannten
Vertreter/innen in vier Sitzungen über den Stand der Beratungen
informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Hierzu wurde ein gemeinsames Positionspapier verfasst und eingebracht
(https://tinyurl.com/ycphym7f)
Auf der Grundlage des Positionspapiers und vor dem Eindruck der erfolgten Gespräche kommen die benannten Vertreterinnen der Beratungen zu dem Schluss, dass die von ihnen eingebrachten Vorschläge, Kritikpunkte und Forderungen von den Verhandlungspartnern DKG und GKV-SV weder berücksichtigt noch in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden. Die gesetzliche Forderung nach einer qualifizierten Beteiligung wurde nicht in dem Maße erfüllt, wie es das Gesetz verlangt.
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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 9. Mai 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018
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