Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/1050: E-Rezept - Schleswig-Holstein startet im September (SHÄB)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 7/8, Juli/August 2022

E-Rezept: Schleswig-Holstein startet im September

von PM/RED


Schleswig-Holstein ist gemeinsam mit Westfalen-Lippe ab September Startregion für die Einführung des Elektronischen Rezeptes (E-Rezept). Dies beschloss die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematik (gematik) einstimmig. Ziel ist es, damit die bundesweite Einführung des E-Rezeptes einzuleiten, zügig in eine Routine zu kommen und die Digitalisierung voranzutreiben. In den beiden Startregionen sollen Prozesse und Strukturen belastbar evaluiert werden.

Nach Angaben der KV werden in Schleswig-Holstein bislang zwischen 300 und 500 E-Rezepte täglich ausgestellt und eingelöst. Am ersten September soll dann der Start in Arztpraxen und Apotheken im Rahmen eines "sukzessiven schnellen Hochlaufs" erfolgen - in Abhängigkeit von der tatsächlichen technischen und organisatorischen Verfügbarkeit. KV und gematik werden den Prozess eng begleiten.

KV-Chefin Dr. Monika Schliffke betonte zum Start: "Keine Praxis muss die Umsetzung fürchten, denn uns ist bewusst, dass es derzeit vielfach noch an zentralen Modulen fehlt und digitale Prozesse Strukturänderungen in Praxen bedingen, die vor der Routine Aufwand erfordern." Die KV erwarte, dass sich gematik und Softwarehäuser in den Rollout-Phasen direkt mit ihr abstimmen, für eine stabil laufende Technik sorgen und Verantwortung übernehmen. Beide Regional-KVen wollen besonderen Support für die Anwender der einzelnen PVS gewährleisten und dabei den Kreis sukzessive größer ziehen. "Dies schließt nicht aus, dass selbstverständlich jede Praxis ihren Startpunkt selbst bestimmt", sagte Schliffke. Vor diesem Hintergrund sprach sich auch KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel für die Startphase, über die es zuvor zwischen ärztlichen Standesorganisationen und gematik eine Kontroverse gegeben hatte, aus. Er betonte, dass in dem komplexen Prozess zwischen Praxen, Apotheken, Patienten und Krankenkassen das Zusammenspiel gewährleistet sein müsse: "Ein einfacher Ablauf ist für alle entscheidend: für Ärzte, Apotheken und Patienten. Es darf auf keinen Fall so sein, dass ein Arzt abhängig vom einzelnen Patienten immer wieder ein anderes Produkt für das Ausstellen einer digitalen Verordnung anwenden muss."

*

Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 7/8, Juli/August 2022
75. Jahrgang, Seite 7
Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-0, Fax: 04551/803-101
E-Mail: info@aeksh.de
Internet: www.aeksh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick zum 13. August 2022

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang