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POLITIK/1760: Versorgungsstrukturgesetz - Nachbesserungsbedarf bei der Gesundheitsreform (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 1. Dezember 2011

Versorgungsstrukturgesetz

Caritas sieht Nachbesserungsbedarf bei Gesundheitsreform


Berlin, 01. Dezember 2011. Mit dem am heutigen Donnerstag verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen auf den Weg gebracht, die drohender medizinischer Unterversorgung entgegenwirken sollen. "Positiv ist zu bewerten, dass die Länder mehr Handlungsspielräume für eine flexiblere Bedarfsplanung haben bzw. die Anreize für Ärzte, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen", betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Der Deutsche Caritasverband hatte im Gesetzgebungsverfahren auf die Belange sozial und gesundheitlich benachteiligter Menschen geachtet und sich u.a. für eine bessere Versorgung von Menschen mit langfristigen und hohen Bedarfen an Heilmitteln erfolgreich eingesetzt: "Ärzte müssen nun nicht mehr befürchten, wegen langfristiger Verordnung von Heilmitteln für chronisch kranke Menschen und Menschen mit schweren Behinderungen in Regress genommen zu werden", so Neher. Im Gegensatz dazu sei das Versorgungsstrukturgesetz angesichts der prekären Zahngesundheit pflegebedürftiger und behinderter Menschen hinter seinen Regelungsmöglichkeiten zurückgeblieben. Die Vergütungszuschläge für die aufsuchende Versorgung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die nicht in eine Zahnarztpraxis kommen könnten, stellten jedoch einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar.

Enttäuschend sei, dass die ambulante Versorgungslücke im Bereich der Haushaltshilfen und der häuslichen Krankenpflege nicht geschlossen wurde. In einer Zeit, in der auch bei schwerster Erkrankung immer mehr Therapien ambulant stattfänden, müsse auch die häusliche Versorgung und Nachsorge sichergestellt sein. "Es ist ungerecht, dass die Krankenkassen nur bei stationärem Klinikaufenthalt der Mutter Haushaltshilfen für die Versorgung der Kinder bezahlen, während dieselben Mütter bei einer ambulant durchgeführten Chemotherapie auf Satzungsleistungen der Krankenkassen angewiesen bleiben". Die vom Gesetzgeber jetzt vorgesehene 'Soll'-Regelung werde an dem unbefriedigenden Zustand nichts ändern, solange die Krankenkassen weiterhin Umfang und Dauer der ambulanten Leistung in ihrem Ermessen bestimmen könnten.

Kontakt:
Dr. Elisabeth Fix
Referentin Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik
Email: elisabeth.fix@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Dezember 2011
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2011