Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


STELLUNGNAHME/163: Gesetzliche Schritte zur Reduzierung der Wartezeiten bei Ärzten einleiten (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 4. April 2018

vdek fordert rasche Schritte zur Reduzierung der Wartezeiten bei Ärzten

- Terminservicestellen müssen einheitliche Rufnummer bereitstellen
- Digitale Vermittlung von Terminen muss möglich sein
- Terminvergabe muss konsequent nach Versorgungsnotwendigkeit erfolgen


Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, noch vor der Sommerpause gesetzliche Schritte zur Reduzierung der Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten einzuleiten. "Dass GKV-Versicherte länger auf einen Termin beim Arzt warten müssen als privat Versicherte oder Selbstzahler, ist nicht länger hinzunehmen", erklärte Elsner.

Dringend erforderlich sei es, die Terminservicestellen bei den Versicherten bekannter zu machen, forderte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten verpflichtet werden, bundesweit eine einheitliche Rufnummer für alle GKV-Versicherten bereitzustellen. Derzeit gibt es in allen KV-Regionen unterschiedliche Rufnummern. Laut einer Forsa-Umfrage des vdek war nur etwa 52 Prozent der befragten Versicherten bekannt, dass sie sich bei Problemen wegen eines Facharzttermins an eine Terminservicestelle wenden können.

"Im Zeitalter der Digitalisierung sollten die KVen auch einen elektronischen Terminservice für Versicherte einrichten, über den diese einen freien Sprechstundentermin bei einem Facharzt direkt buchen können", so Elsner. Damit könnten die Telefonhotlines entlastet werden und Buchungen zu jeder Tages- und Nachtzeit problemlos online erfolgen.

Der vdek fordert zudem gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass die Terminvergabe konsequent nach Versorgungsnotwendigkeit erfolgt und nicht nach Kassenzugehörigkeit. Auch die im Koalitionsvertrag verankerte Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von derzeit 20 auf 25 Stunden sollte nach Auffassung der vdek-Vorstandsvorsitzenden nun zügig angegangen werden.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

*

Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 4. April 2018
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang