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STELLUNGNAHME/234: Kabinett beschließt Gesetz zu Online-Sozialwahlen in der GKV (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 18. Dezember 2019

Kabinett beschließt Gesetz zu Online-Sozialwahlen in der GKV

Ersatzkassen begrüßen Gesetzesinitiative des BMAS


Berlin - Die Ersatzkassen begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung nun Onlinewahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen will. Am 17.12.2019 ist im Kabinett ein entsprechendes Gesetz beschlossen worden, so der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Bei den Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse) erhalten damit rund 22 Millionen Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme auch online abzugeben. Bisher sind die Sozialwahlen, bei denen die Versicherten ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Verwaltungsräte der Krankenkassen wählen, nur per Briefwahl möglich. Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, sagte: "Die Onlinewahlen modernisieren die Sozialwahlen und stärken die Soziale Selbstverwaltung. Wir erwarten, dass sich noch mehr Menschen, vor allem junge Menschen, an den Sozialwahlen beteiligen. Zudem wird mit den Onlinewahlen das Prinzip der Urwahlen - die Menschen wählen ihre Vertreter direkt in die Sozialparlamente der Krankenkassen - gestärkt."

Die Ersatzkassen haben sich sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Sozialwahlen auch online durchgeführt werden. Unterstützt wurden sie dabei auch von der Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski und von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nach einer Forsa-Umfrage, die der vdek im September 2019 veröffentlicht hat, haben sich zwei Drittel (64 Prozent) der Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen, bei den unter 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent.

Noch sind viele Vorarbeiten zur Umsetzung der Onlinewahlen bei den urwählenden Krankenkassen nötig. Bevor überhaupt Ausschreibungen getätigt werden können, brauchen die Krankenkassen dringend bis zum 30. September 2020 eine Rechtsverordnung über die technischen Maßgaben. "Das Gesetz kommt gerade noch rechtzeitig, um die Onlinewahlen technisch zuverlässig und sicher bis 2023 auf die Beine zu stellen", so Klemens abschließend.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

  • Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
  • BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
  • DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
  • hkk - Handelskrankenkasse
  • HEK - Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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