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STELLUNGNAHME/267: COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Weiterhin ernste Sorgen, ob der Schutzschirm aufgeht (KGNW)


Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. - 23. März 2020

KGNW zum Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes:

Finanzielle Nachbesserungen, aber weiterhin ernste Sorgen, ob der Schutzschirm aufgeht und die Kliniken durch die Corona-Krise trägt


Düsseldorf - "Wir stellen fest, dass Bundesgesundheitsminister Spahn die breite Kritik der Krankenhäuser teilweise aufgenommen hat und den Gesetzentwurf finanziell nachgebessert hat. In unseren Krankenhäusern bestehen aber weiterhin ernste Sorgen, ob der jetzt vereinbarte Schutzschirm auch wirklich aufgeht und die Kliniken durch die Corona-Krise trägt. Da dies aktuell nicht abschließend zu bewerten ist, muss der im Gesetzentwurf vorgesehene Beirat sofort einberufen werden, um die Maßnahmen ständig zu überprüfen und um bei kurzfristigem Bedarf umgehend nachsteuern zu können", erklärt Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), zum Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.

Die Krankenhausvertreter hatten eine Aussetzung des komplexen Abrechnungssystems und unbürokratische Pauschal-Zahlungen auf Basis des Vorjahres vorgeschlagen. In den Krankenhäusern sei in diesen Tagen auch kein normaler Alltag möglich. Die Krankenhäuser stehen laut der Bundeskanzlerin in vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und müssen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dennoch Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 führen. Einerseits auf unbestimmte Zeit Krisenmanagement und anderseits das bürokratische Klein-Klein trifft auf absolutes Unverständnis bei den Krankenhäusern, so Brink.

Es müsse weiterhin gelten, dass die Erlösausfälle durch freigeräumte Betten, Zusatzkosten durch Schutzkleidung, zusätzliche Intensivbetten und Beatmungsplätze durch die Corona-Krise komplett finanziert werden, so der KGNW-Präsident. Die Pauschale für Mehrausgaben im Zuge des Corona-Virus, insbesondere für Schutzkleidung der Mitarbeiter, sei zum Beispiel mit 50 Euro je Patient zu knapp kalkuliert. Die Gehälter der Mitarbeiter müssen gesichert sein und die Kosten-Erlös-Schere dürfe nicht zu Insolvenzen von Klinken führen. Deshalb müsse auch das Land NRW kurzfristige Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser bereitstellen.

"Wir appellieren ausdrücklich an die Krankenkassen, alle noch offenen Rechnungen schnellstmöglich zu bezahlen, damit die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser kurzfristig sichergestellt ist", fordert Brink.

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Quelle:
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V.
Pressemitteilung vom 23. März 2020
Referat für Politik, PR und Presse
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E-Mail: presse@kgnw.de
Internet: www.kgnw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2020

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