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ARTIKEL/1021: Sollen Krankenkassen kinderlosen Ehepaaren künstliche Befruchtungen bezahlen? (idw)


Ruhr-Universität Bochum - 16.03.2009

RUB-Studie: Kassen und Ehepaare sollen künstliche Befruchtung bezahlen

- Workshop in Bochum diskutiert Ergebnisse aktueller RUB-Studie
- BMBF-Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin"


Sollen Krankenkassen kinderlosen Ehepaaren künstliche Befruchtungen bezahlen? Darüber ist eine politische Debatte entbrannt. Ja, aber die Betroffenen sollen sich weiterhin, wenn auch in geringerem Umfang, daran beteiligen. Dieses Ergebnis ermittelte eine Umfrage der Bochumer Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin" (Leitung: Dr. Oliver Rauprich) des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (Institutsleitung: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann).

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Nachwuchsgruppe hat betroffene Paare, Bevölkerung und verschiedenen Expertengruppen befragt. Ihre zentralen Ergebnisse stellt sie in einem Workshop "Interdisziplinäre Perspektiven zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen" am kommenden Dienstag, 24.03.2009, in Bochum vor und diskutiert darüber mit namhaften Experten.

Das Programm finden Sie im Internet unter:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/malakow/Veranstaltung/veranstaltung.htm



Halbierte Kassenleistung seit 2004

Auf die Hälfte der Kosten von bis zu 3 Behandlungsversuchen wurden 2004 die Leistungen der Krankenkassen für künstliche Befruchtungen begrenzt. Die Paare müssen seitdem einen Eigenanteil von ca. 1.500 bis 1.800 Euro pro Versuch zahlen. Um die reduzierten Leistungen zu erhalten, müssen sie verheiratet und zwischen 25 und 40 (Frauen) bzw. 50 Jahre (Männer) alt sein. Seit 2004 ist mit dieser Entscheidung die Zahl der künstlichen Befruchtungen deutlich zurückgegangen, ebenso die Zahl der mit ihrer Hilfe geborenen Kinder. Der Bundesrat hat im Sommer 2008 die Bundesregierung aufgefordert, wieder zur vollen Kostenübernahme zurückzukehren. Die Bundesregierung hingegen argumentiert, künstliche Befruchtungen seien versicherungsfremde Leistungen. Sachsen zahlt Zuschüsse zu den Behandlungen.

Umfrage unter der Bevölkerung, Experten und Paaren

"Die Paare empfinden die Eigenbeteiligung als eine hohe bis sehr hohe finanzielle Belastung", berichtet Dr. Rauprich, der Leiter der RUB-Nachwuchsgruppe. "Zwar findet die Mehrzahl der Experten und der Bevölkerung und immerhin ein Drittel aller Paare eine Eigenbeteiligung grundsätzlich angemessen, aber ihre Höhe sollte nach Ansicht der Befragten deutlich niedriger sein, als sie momentan ist". Das ist ein zentrales Ergebnis der Bochumer Nachwuchsgruppe "Gerechtigkeit in der modernen Medizin", die kürzlich die Bevölkerung, Expertengruppen (Reproduktionsmediziner, psychosoziale Berater, Medizinethiker, Sozialrechtler, Gesundheitspolitiker) und betroffene Paaren zu diesem Thema befragt hat. Für die Studie haben die Bochumer auch Ansichten zur Bedeutung von Kindern, Kinderwunsch und Unfruchtbarkeit erhoben und danach gefragt, wie die Aufklärung und Beratung von Kinderwunschpaaren sowie der Aufwand, die Belastungen und die Ergebnisse der Behandlungen eingeschätzt werden.

Weitere Informationen:
Dr. Oliver Rauprich
Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin
Markstr. 258a, 44799 Bochum
E-Mail: Oliver.Rauprich@rub.de
Homepage: http://www.rub.de/malakow

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution2

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Ruhr-Universität Bochum, Dr. Josef König, 16.03.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2009

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