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POLITIK/1660: Was ändert sich zum 1. Juli 2009? (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Dienstag, 30. Juni 2009

Was ändert sich zum 1. Juli 2009?


Absenkung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung

Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz sinkt von 14,6 auf 14,0 Prozentpunkte (ermäßigter Beitragssatz: von 14,0 auf 13,4 Prozent). Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkte hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz ab Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (ermäßigter Beitragssatz: 14,3 Prozent). Dies ist eine Maßnahme, die mit dem Konjunkturpaket II ("Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland") beschlossen worden ist.

Zum Ausgleich werden die Steuermittel an die gesetzliche Krankenversicherung erhöht. Ab 1. Juli 2009 wird der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und für 2010 um 6,3 Mrd. Euro erhöht. Der Bundeszuschuss steigt damit im Jahr 2009 auf 7,2 Mrd. Euro, in 2010 auf 11,8 Mrd. Euro und erreicht im Jahr 2012 den Wert von 14 Mrd. Euro.


Hausarztmodelle

Um ihren Versicherten ein flächendeckendes Angebot einer besonderen hausärztlichen Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) anbieten zu können, haben die Krankenkassen bis zum 30. Juni entsprechende Versorgungsverträge bevorzugt mit Hausarztverbänden zu schließen. Sofern solche Verträge nicht bereits geschlossen wurden, laufen derzeit Schiedsverfahren, in denen der konkrete Inhalt dieser Verträge festgelegt wird.


Stärkung der Patientensicherheit durch neue Meldepflicht bei MRSA

Damit die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders schwere Fälle von Infektionen mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) informiert werden und so schneller notwendige Maßnahmen ergreifen können, ist in Zukunft jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden.


Erhöhung der Hilfen nach dem "Anti-D-Hilfegesetz"

Frauen, die infolge einer in den Jahren 1978 und 1979 in der DDR durchgeführten Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, erhalten neben Krankenbehandlung und einer finanzielle Hilfe (Einmalzahlung) eine monatliche Rente je nach Ausmaß der Schädigung. Das gilt seit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen "Anti-D-Hilfegesetz". Ebenfalls bekommen Kontaktpersonen, die mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, Leistungen. Auch Hinterbliebene erhalten eine finanzielle Hilfe. Die monatlichen Leistungen werden zum 1. Juli 2009 entsprechend den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 2,41 Prozent erhöht.


Aktualisierungen bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)

Mit der 20. Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (20. RSA-ÄndV) kommt es zu einer Reihe von Änderungen und Aktualisierungen bei den medizinischen Inhalten der strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie koronare Herzkrankheit. Damit werden die entsprechenden Empfehlungen und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt. Da die medizinischen Inhalte der Versorgung chronisch einem permanenten Wandel unterliegen, ist der G-BA verpflichtet, die Vorgaben und Anforderungen in den DMP regelmäßig zu überprüfen und dem Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zur Aktualisierung vorzulegen.


Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

Die Gesetze zur Föderalismusreform II und damit auch das BKRG werden voraussichtlich Anfang Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das BKRG wird für verlässliche bundesweite Daten über die Zahl der Krebserkrankungen in Deutschland sorgen. Das Gesetz schafft eine solide Grundlage, um z.B. die Wirkung von Früherkennungsmaßnahmen in der Bevölkerung besser bewerten zu können. Auch für internationale Vergleiche sind bundesweite Daten erforderlich. Bei der Umsetzung des Gesetzes wird auf die vorhandenen Strukturen in den Ländern aufgebaut.


Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bmg.bund.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 30.06.2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2009