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RECHT/434: Hat mich mein Arzt falsch behandelt? (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Dienstag, 15. Dezember 2009
UPD-Beratungsfall des Monats Dezember 2009

Hat mich mein Arzt falsch behandelt?

Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder, wenn es um Ansprüche bei Schadensfällen geht


Patienten wollen nur gesund werden, ihre Beschwerden hinter sich lassen. Geht es ihnen nach einer medizinischen Behandlung aber schlechter - dann beginnt ein Alptraum. Das Vertrauen ist erschüttert: Gab es einen Fehler bei der Behandlung? Viele scheuen den Konflikt, haben auch kein Geld für einen Anwalt. Mit solchen Fragen kommen zahlreiche Patienten zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Hier ein Fall aus Berlin.

Frau S. meldet sich bei der Berliner UPD-Beratungsstelle, weil sie den Verdacht hat, dass bei ihrer Behandlung etwas schief gelaufen ist. Eigentlich hatte es sich nur um einen harmlosen Dammriss bei der Geburt ihres ersten Kindes gehandelt. Doch noch Monate nach der Niederkunft hat sie starke Schmerzen. Der Gynäkologe wiegelt ab, die Heilung brauche seine Zeit, die Beschwerden würden schon weggehen. Doch Frau S. traut der Sache nicht und holt eine ärztliche Zweitmeinung ein. Dieser Arzt stellt fest, dass der Riss nicht fachgerecht vernäht worden ist und es sogar zu einer Darmverletzung gekommen ist. Ein Eingriff wird notwendig. Frau S. ist entsetzt und möchte Schmerzensgeld für ihre Leiden haben. Aber wie?

Die Beraterin der UPD-Beratungsstelle rät Frau S., zunächst Kontakt mit ihrer Kasse aufzunehmen und um Unterstützung zu bitten. Dieser Weg ist für sie nicht mit Kosten verbunden. Wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einen Behandlungsfehler bestätigt, können weitere Schritte unternommen werden. So minimiert sich das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses.

Laut Sozialgesetzbuch können Kassen ihre Mitglieder kostenfrei unterstützen; die großen Kassen zumindest haben dafür Abteilungen eingerichtet. Diese prüfen den Sachverhalt, fordern für die Patienten die Behandlungsunterlagen an und können über den MDK ein Gutachten erstellen lassen. Nur damit ist es möglich, Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik geltend zu machen. Auch bedarf es eines Gutachtens, um den Gerichtsweg zu beschreiten.

Eine Vertretung vor Gericht übernehmen die Kassen indes nicht, einige jedoch schlagen ihren Mitgliedern ausgewählte, mit der Sachlage vertraute Anwälte vor. Ferner unterstützen manche bei der Antragstellung zu einem kostenfreien Schlichtungsverfahren vor den Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammern.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2009