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DIABETES/1670: Festbetrag für Insulinanaloga - Sparentscheidung auf dem Rücken der Diabetespatienten (DDG)


Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) - 28. Februar 2013

Festbetrag für Insulinanaloga

Gemeinsamer Bundesausschuss trifft erneut Spar-Entscheidung auf dem Rücken der Diabetespatienten



Berlin - In seiner Sitzung am 21. Februar 2013 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, drei neue Festbetragsgruppen für Insuline zu schaffen: Kurz wirksame Insuline, langwirksame Insuline und Mischinsuline. Dies bedeutet, dass zukünftig Humaninsuline genauso viel kosten wie die aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in vielen Fällen vorteilhaften Insulinanaloga. Da bisher Insulinanaloga höherpreisig waren, kann diese Neuregelung für Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 bedeuten, dass sie für ihre Therapie mit Analoginsulin bald zuzahlen müssen. Die DDG sieht hierin eine weitere Bedrohung einer effizienten und sicheren Diabetesbehandlung durch einen G-BA-Beschluss.

Derzeit gelten von Seiten des G-BA für Analoginsuline Verordnungsausschlüsse. Jedoch haben nahezu alle Krankenkassen Rabattverträge mit den Insulinherstellern für Analoginsuline abgeschlossen. Auf diese Weise stehen die kurz- und langwirksamen Insulinanaloga zurzeit allen Diabetespatienten zur Verfügung und werden vollständig von den Krankenkassen erstattet. Insulinanaloga gehen deutlich seltener als Humaninsulin mit Unterzuckerungen einher, sogenannten Hypoglykämien, und machen die Insulintherapie für den Patienten berechenbarer.

Die Festbetragsgruppenregelung könnte bedeuten, dass der Differenzbetrag zwischen Humaninsulinen und Analoginsulinen durch Patienten in Deutschland selbst getragen werden muss, warnt die DDG: "Analoginsuline sind für insulinbehandelte Diabetespatienten häufig vorteilhafter, gerade wenn es um die Vermeidung von gefährlichen, teilweise lebensbedrohlichen Hypoglykämien geht", so Professor Dr. med. Stephan Matthaei, Präsident der DDG. Diese Auffassung werde von vielen internationalen Fachgesellschaften geteilt.

Pikant ist in diesem Zusammenhang der Ausschluss der Patientenvertreterin im G-BA, Rechtsanwältin Sabine Westermann. Die Patientenorganisation Deutscher Diabetiker Bund beklagt in einer Pressemeldung die "Kaltstellung" als themenbezogene Vertreterin (1). Sabine Westermann hatte in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens zur Festbetragsregelung gedrängt. Diesem wurde jedoch nicht stattgegeben und Frau Westermann aus dem Unterausschuss Arzneimittel ausgeschlossen. "Wenn der G-BA ohne Begründung Patientenvertreter ausschließt, sieht auch die DDG das als ungeheuerlichen Vorgang", so Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, sieht durch die neu beschlossene Festpreisregelung sogar eine Verbesserung der Versorgung der Diabetespatienten, wie er in der Ausschusssitzung am 21. Februar 2013 mündlich mitteilte. "Dies sehe ich ganz und gar nicht so für den Fall, dass Patienten unter Umständen Zuzahlungen bei Analoginsulinen leisten müssten", widerspricht Professor Fritsche. "Diese Festbetragsregelung steht in einer Reihe von G-BA-Beschlüssen, die zu Lasten von Diabetespatienten gehen. Bei der Diabetestherapie soll der G-BA offenbar rationieren."

(1) http://www.diabetikerbund.de/presse/ddb-ist-entsetzt-sabine-westermann-als-themenbezogene-vertreterin-gemeinsamen-bundesausschuss

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Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013