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PFLEGE/800: Jamaika-Koalition will die Selbstverwaltung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein schwächen (DBfK)


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. - Bad Schwartau, 30. Januar 2020

Geld gegen Eingriff in die Souveränität: Jamaika-Koalition will Selbstverwaltung schwächen

Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein darf sich ihre Unabhängigkeit nicht abkaufen lassen.


Der DBfK Nordwest ist strikt gegen jeden Eingriff der Politik in die Selbstverwaltung der Pflegeberufekammern. Eine als Starthilfe sinnvolle Anschubfinanzierung darf nicht an Bedingungen geknüpft sein. Denn diese untergraben die gesetzlich festgeschriebene Autonomie und führen die zugrunde liegende Idee einer Selbstverwaltung ad absurdum.

Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wurde 2018 gegründet, um erstmals allen Pflegefachpersonen landesweit eine adäquate Standesvertretung zu verschaffen, mit der sie ihre Zukunft und ihr Berufsbild nach eigenen Vorstellungen gestalten und Einfluss auf (gesundheits-)politische Prozesse nehmen können - zum Wohle von Menschen mit Pflegebedarf. Damit dies gelingt, müssen die politisch Verantwortlichen den Pflegenden die Fähigkeit zusprechen, die mit einer Emanzipation einhergehenden Konflikte innerhalb der Berufsgruppe selbständig auszutragen. Es gibt ausreichend Herausforderungen in diesem Prozess, so dass es unverantwortlich und anmaßend ist, wenn politische Vertreterinnen und Vertreter sich immer wieder in die Belange der Berufsgruppe einmischen und damit ihre Spaltung befeuern.

Umso mehr kritisiert der DBfK Nordwest die Vorgaben und Bedingungen, die nun seitens der Politik an eine Anschubfinanzierung für die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein geknüpft werden. Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest, nimmt klar Stellung: "Diesen herben Eingriff in die Selbstverwaltung lehnen wir strikt ab. Wir fordern die Politikerinnen und Politiker auf, der Pflegeberufekammer die notwendige Zeit und das Vertrauen zuzugestehen, sich in Eigenverantwortung auf den Weg zu machen." Dazu gehört auch, sie nicht in ihrer finanziellen Souveränität zu beschneiden, was laut einem von der Kammer initiierten Rechtsgutachten ohnehin unzulässig ist. Denn nur in bedingungsloser Autonomie ist eine starke und unabhängige Vertretung der Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein möglich.

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Quelle:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Pressemitteilung vom 30. Januar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2020

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