Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 11/2009
Ärztekammer Hamburg informiert über rechtliche Situation
Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere
Von Dirk Schnack
Auch Menschen ohne Krankenversicherungsschutz benötigen ärztliche Hilfe.
Der jüngste Deutsche Ärztetag hat zur Unterstützung aufgerufen. Viele
Arztpraxen und Krankenhäuser kennen das Problem: Ausländische
Patienten ohne Aufenthaltsstatus und/oder Krankenversicherung
benötigen ärztliche Hilfe. Der jüngste Deutsche Ärztetag in Mainz
hatte noch einmal darauf hingewiesen, dass grundsätzlich jeder Patient
im Krankenhaus und in der Arztpraxis medizinisch untersucht werden
soll, auch wenn er keinen Krankenversicherungsschutz hat. "Danach kann
entschieden werden, ob eine Behandlung erforderlich ist und wie die
Abrechnung der Behandlungskosten erfolgen kann", heißt es in einem
Faltblatt zum Thema, das die Ärztekammer Hamburg gerade neu auflegt
und das vom Deutschen Ärztetag als vorbildhaft genannt wurde. In der
Broschüre wird auch deutlich gemacht, dass die Betroffenen sicher sein
müssen, dass Klinik- und Praxispersonal weder Polizei, noch die
Ausländerbehörde verständigen, da in diesem Fall die Abschiebung
drohte. Stattdessen sollten im vertraulichen Gespräch unterschiedliche
Möglichkeiten der Behandlung und der Kostenübernahme besprochen
werden. Praxen und Kliniken müssen bedenken, dass Patienten ohne
Papiere aus Angst zunächst ihren richtigen Namen verschweigen oder
eine abgewandelte Lebensgeschichte erzählen. "Dahinter steht nicht die
Absicht zu lügen, sondern es handelt sich um eine nachvollziehbare
Schutzmaßnahme", heißt es in dem Faltblatt.
Darin sind auch die wichtigsten Punkte für Ärzte beschrieben, die Menschen ohne Papiere behandeln. Darin wird u. a. klar gestellt, dass Ärzte die Pflicht haben, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung kann strafbar sein. Auch besteht keine Meldepflicht. "Eine Datenweitergabe an Polizei oder Ausländerbehörde verletzt die ärztliche Schweigepflicht.", heißt es im Flyer. Und: "Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Menschen ohne Aufenthaltsstatus behandeln, stellt das Bundesministerium des Inneren fest." Denn zur Datenübermittlung seien nur öffentliche Stellen verpflichtet. Arztpraxen, medizinische Einrichtungen in privater Trägerschaft, in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen zählten nicht dazu. Des weiteren wird auf Abrechnungsmöglichkeiten hingewiesen.
Dazu das Bundesinnenministerium: "Den Patienten sollte nicht einfach ein Vordruck zur Abrechnung als Privatzahler zur Unterzeichnung ausgehändigt werden. In manchen Fällen kann ein Leistungsträger in Anspruch genommen werden." Die dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind ebenfalls dargestellt. Der Flyer kann bestellt werden über: Pressestelle der Ärztekammer Hamburg, E-Mail presse@aekhh.de.
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Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 11/2009 im
Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2009/200911/h091104a.htm
Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de
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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt November 2009
62. Jahrgang, Seite 49
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dr. Franz Bartmann (V.i.S.d.P.)
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Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.
veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2009
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