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ARTIKEL/455: Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 11/2009

Ärztekammer Hamburg informiert über rechtliche Situation
Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere

Von Dirk Schnack


Auch Menschen ohne Krankenversicherungsschutz benötigen ärztliche Hilfe.


Der jüngste Deutsche Ärztetag hat zur Unterstützung aufgerufen. Viele Arztpraxen und Krankenhäuser kennen das Problem: Ausländische Patienten ohne Aufenthaltsstatus und/oder Krankenversicherung benötigen ärztliche Hilfe. Der jüngste Deutsche Ärztetag in Mainz hatte noch einmal darauf hingewiesen, dass grundsätzlich jeder Patient im Krankenhaus und in der Arztpraxis medizinisch untersucht werden soll, auch wenn er keinen Krankenversicherungsschutz hat. "Danach kann entschieden werden, ob eine Behandlung erforderlich ist und wie die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgen kann", heißt es in einem Faltblatt zum Thema, das die Ärztekammer Hamburg gerade neu auflegt und das vom Deutschen Ärztetag als vorbildhaft genannt wurde. In der Broschüre wird auch deutlich gemacht, dass die Betroffenen sicher sein müssen, dass Klinik- und Praxispersonal weder Polizei, noch die Ausländerbehörde verständigen, da in diesem Fall die Abschiebung drohte. Stattdessen sollten im vertraulichen Gespräch unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung und der Kostenübernahme besprochen werden. Praxen und Kliniken müssen bedenken, dass Patienten ohne Papiere aus Angst zunächst ihren richtigen Namen verschweigen oder eine abgewandelte Lebensgeschichte erzählen. "Dahinter steht nicht die Absicht zu lügen, sondern es handelt sich um eine nachvollziehbare Schutzmaßnahme", heißt es in dem Faltblatt.

Darin sind auch die wichtigsten Punkte für Ärzte beschrieben, die Menschen ohne Papiere behandeln. Darin wird u. a. klar gestellt, dass Ärzte die Pflicht haben, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung kann strafbar sein. Auch besteht keine Meldepflicht. "Eine Datenweitergabe an Polizei oder Ausländerbehörde verletzt die ärztliche Schweigepflicht.", heißt es im Flyer. Und: "Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Menschen ohne Aufenthaltsstatus behandeln, stellt das Bundesministerium des Inneren fest." Denn zur Datenübermittlung seien nur öffentliche Stellen verpflichtet. Arztpraxen, medizinische Einrichtungen in privater Trägerschaft, in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen zählten nicht dazu. Des weiteren wird auf Abrechnungsmöglichkeiten hingewiesen.

Dazu das Bundesinnenministerium: "Den Patienten sollte nicht einfach ein Vordruck zur Abrechnung als Privatzahler zur Unterzeichnung ausgehändigt werden. In manchen Fällen kann ein Leistungsträger in Anspruch genommen werden." Die dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind ebenfalls dargestellt. Der Flyer kann bestellt werden über: Pressestelle der Ärztekammer Hamburg, E-Mail presse@aekhh.de.

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Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 11/2009 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2009/200911/h091104a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt November 2009
62. Jahrgang, Seite 49
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dr. Franz Bartmann (V.i.S.d.P.)
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-119, -127, Fax: -188
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www.aerzteblatt-sh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2009

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