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RECHT/016: Verbandmittel - Nach wie vor Versorgungslücke befürchtet (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 15. Juli 2019

Verbandmittel: BVMed befürchtet nach wie vor Versorgungslücke

Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden in Gefahr


Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) befürchtet nach wie vor Verschlechterungen bei der Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden. "Trotz eines Änderungsantrages beim Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) drohen Lücken bei der Wundversorgung. Jetzt sind praktikable, praxis- und patientenorientierte Lösungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefordert", sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Durch den Änderungsantrag des Bundestages konnten Verbesserungen erzielt werden. Zu den zusätzlichen Verbandmittel-Eigenschaften zählt nun ebenfalls "metallbeschichtet". Damit sollen nach politischem Willen auch Silber- und andere Metallprodukte als Teil der Regelversorgung erhalten bleiben. Um dieser Intention Rechnung zu tragen, bräuchte es hier jedoch einer begrifflichen Klarstellung. Nur so könne aus Sicht des BVMed Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.

Wegfall etablierter Produkte befürchtet

Wundauflagen mit zusätzlicher Wirkung im Körper, beispielsweise durch antimikrobielle Zusatzstoffe, könnten nach einer Übergangsfrist aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausfallen. Damit gehen die Änderungen am Gesetz für den BVMed nicht weit genug. Um zugelassen zu werden, sollen diese zusätzlich pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirkenden Verbände ihre Wirksamkeit erneut durch aufwändige wissenschaftliche Studien beweisen. "In der Praxis sind diese Wundauflagen in ihrem Nutzen unumstritten. Außerdem haben alle bereits ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen. Hier weitere Wirkungsnachweise einzuführen, baut unnötig hohe Hürden auf, verbannt die Produkte vom Markt und schadet damit Patienten mit chronischen Wunden", so Möll.

Jetzt sind praktikable, praxis- und patientenorientierte Regelungen erforderlich

Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden für ein Jahr alle Wundversorgungsprodukte, die bisher verordnungs- und erstattungsfähig waren, weiter von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In dieser Zeit ändert sich für die Behandler und Patienten nichts. Nach dieser Übergangsfrist müssen Produkte, die zusätzlich pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, vom G-BA - der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte - zugelassen werden. Dafür sind aufwändige wissenschaftliche Studien erforderlich. "Diese zusätzlichen Wirkungsnachweise sind innerhalb eines Jahres kaum zu erbringen", gibt Möll zu Bedenken. Um die Generierung entsprechender Daten zur Wirkungsweise bzw. zum Nutzen der Produkte zu ermöglichen, bedarf es daher praktikabler, praxis- und patientenorientierter Lösungen durch den G-BA.


Hintergrund

Mehr als 2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Sie benötigen dringend die hochmodernen Verbandmittel. Das GSAV sollte durch eine Definition des Verbandmittel-Begriffes Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Aus Sicht des BVMed ist das nun beschlossene Gesetz ein unverständlicher Rückschritt. Der Verband fordert jetzt praktikable, praxis- und patientenorientierte Regelungen durch den G-BA.


BVMed - Gesundheit gestalten.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 195.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

BVMed-Pressemeldung 59/19
https://www.bvmed.de/verbandmittel-bvmed-befuerchtet-nach-wie-vor-versorgungsluecke

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 59/19 vom 15. Juli 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2019

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