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AGRAR/093: Aigner meidet wirksame Maßnahmen gegen Massentierhaltung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar 2012

Aigner meidet wirksame Maßnahmen gegen Massentierhaltung


Zur heutigen Veröffentlichung der Regelungen für die Massentierhaltung im Gesetzentwurf zum Baugesetz erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Bundesministerin Ilse Aigner muss dem Druck der Bürgerinitiativen und der betroffenen Kommunen weichen und eingestehen, dass sie das Planungsrecht für Massentierhaltungsanlagen ändern muss. Aigner und der Deutsche Bauernverband haben bis zur letzten Minute das Märchen aufrechterhalten, dass den Kommunen im ländlichen Raum ausreichende Instrumente zur Verfügung stünden, um die Ausbreitung von Massentierhaltungsanlagen im ländlichen Raum zu begrenzen. Statt unserem Gesetzentwurf vor über einem Jahr zuzustimmen, der die Massentierhaltung im ländlichen Raum wirksam begrenzt hätte, legt Aigner jetzt einen wirkungslosen Entwurf vor.

Bei der Errichtung von Massentierhaltungsanlagen bleiben die Kommunen immer außen vor. Diese Anlagen sind im Baurecht privilegiert und dürfen wie Bauernhöfe im Außenbereich errichtet werden, obwohl sie nicht über genügend Fläche für den Anbau von Futtermitteln verfügen. In den meisten Fällen reicht ein Bauantrag.

Künftig muss für Massentierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dann können die Kommunen steuernd eingreifen. Die Sache hat aber einen Haken: Die neue Regelung gilt erst für Anlagen ab einer Größe von 85.000 Mastgeflügel- oder 3.000 Mastschweine-Plätze. Diese Hürde wird kaum etwas verändern. Wer sie umgehen will, bleibt 100 Plätze unter der Grenze. Das kennen wir schon aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Februar 2012, Nr. 0129
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2012