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BUNDESTAG/9947: Heute im Bundestag Nr. 640 - 18.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 640
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Juni 2020, Redaktionsschluss: 18.06 Uhr

1. Pkw-Maut: Vergaberecht im Fokus
2. Linke: Kein Konjunkturpaket für Rüstung
3. Grüne: Geschlechtergerechte Politik
4. Korrekturbitten der BGR
5. Mittel für sozialen Wohnungsbau 2019


1. Pkw-Maut: Vergaberecht im Fokus

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Eine Vertreterin des Bundesverkehrsministeriums hat Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Pkw-Maut seien vergaberechtliche Fehler gemacht worden. "Ich bin der Meinung, dass nicht gegen Vergaberecht verstoßen wurde", sagte die Zeugin Claudia H. am Donnerstag, 18. Juni 2020, vor dem 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut"). Sie war von Februar 2017 bis Anfang Dezember 2018 als Vergabesachbearbeiterin in der Servicestelle Vergabe des Bundesverkehrsministeriums mit der Pkw-Maut befasst.

Im Mittelpunkt der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung standen die Abläufe während der Vergabeverfahren für die Bereiche Kontrolle und Erhebung der Pkw-Maut. Am 9. Juni 2017 wurden die beiden Vergabeverfahren gestartet mit der Maßgabe, vier Bieter (Erhebung) beziehungsweise drei Bieter (Automatische Kontrolle) zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Politisch umstritten ist das Verfahren Erhebung, für das am 30. Dezember 2018 der Vertrag mit dem Bieterkonsortium TrafficCom/CTS Eventim abgeschlossen wurde.

Am 17. Oktober 2018 sei klar gewesen, dass nur ein einziger der vier Bieter ein finales Angebot abgegeben habe, erklärte die Zeugin. Dieses lag um rund eine Milliarde Euro über dem haushaltsrechtlichen Rahmen. Aus diesem Grund, berichtete die Zeugin, sei man im Ministerium zum Schluss gekommen, das Angebot sei in dieser Form nicht annehmbar. Dies habe jedoch nicht zwingend bedeutet, das Verfahren abzubrechen. "Es ist nicht unüblich, dass bei einem Vergabeverfahren nur ein Angebot eingeht", sagte die Zeugin.

Zulässig war es nach Ansicht der Zeugin auch, nach Abgabe des finalen Angebots weiter mit dem im Rennen verbliebenen Bieterkonsortium zu verhandeln. Dazu habe es einen Vermerk der Rechtsberater gegeben. Der Bundesrechnungshof hatte hingegen in einem Bericht moniert, solche Verhandlungen nach Abgabe des finalen Angebots widersprächen dem Vergaberecht.

Die Gespräche mit dem Konsortium hätten sich "sehr schwierig" gestaltet, berichtete die Zeugin weiter. Dennoch sei es gelungen, die vom Konsortium geforderte Summe zu senken. Dass die anderen ursprünglichen Interessenten nicht über die dabei vorgenommenen Änderungen informiert wurden, habe daran gelegen, dass "sie keinen Bieterstatus mehr hatten".

Erst am 19. November 2018 habe sie erfahren, dass parallel dazu mit der bundeseigenen Gesellschaft Toll Collect gesprochen wurde, sagte H. An diesem Tag nahm die Zeugin an einem weiteren Gespräch über eine mögliche Komplettübernahme des Maut-Projekts durch Toll Collect statt. Ob es rechtlich korrekt gewesen sei, Toll Collect die vollständigen Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen, könne sie nicht beurteilen. Es sei aber deutlich geworden, dass Toll Collect gar nicht in der Lage gewesen sei, die Aufgabe fristgerecht zu übernehmen.

Auch zum Verhältnis zwischen Ministerium und externen Beratern wurde die Vergabeexpertin befragt. "Aufgrund der Komplexität und der Dimension" des Vorhabens sei es unumgänglich gewesen, externe Unterstützung beizuziehen, erklärte die Zeugin. Sie selbst habe mit etwa 20 Beratern zusammengearbeitet. Mit ihnen habe es eine wöchentliche Telefonkonferenz gegeben, in der Arbeitsaufträge erteilt worden seien. Die Verhandlungsgespräche mit den Bietern seien von den Beratern geleitet worden, während sie selbst an einigen dieser Gespräche "als stiller Beobachter" teilgenommen habe.

Weitere Fragen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Bietern tangieren, wollte die Zeugin nur in nichtöffentlicher Sitzung beantworten.

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2. Linke: Kein Konjunkturpaket für Rüstung

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion spricht sich gegen die Bereitstellung von zehn Milliarden Euro aus dem geplanten Corona-Konjunkturpaket aus, um Rüstungsprojekte vorzuziehen. In einem Antrag (19/20036) fordert sie den Bundestag auf, das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket in diesem Sinne zu ändern. Die Mittel würden angesichts der Corona-Krise anderweitig benötigt. Zudem fordert die Linksfraktion eine ersatzlose Streichung von 500 Millionen Euro für das Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr.

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3. Grüne: Geschlechtergerechte Politik

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den Hilfsmaßnahmen und Konjunkturpakete während der Corona-Krise profitieren. In einem Antrag (19/20038) fordert sie die Bundesregierung auf, alle bestehenden und kommenden Krisenmaßnahmen und Gesetze auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer durch eine Stabstelle im Bundeskanzleramt überprüfen zu lassen. Darüber hinaus soll die Vergabe von staatlichen Hilfen an Unternehmen an die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, zum Beispiel durch Quoten, gekoppelt werden.

Nach dem Willen der Grünen sollen aber auch prinzipiell alle bestehenden Gesetze und Regelungen in der Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik auf ihre Gleichstellungswirkung überprüft und diskriminierende Strukturen, Instrumente und Steuermodelle abgeschafft werden. Ebenso sei im Bereich der "Zeit- und Familienpolitik" für eine Entscheidungsfreiheit zur Aufteilung der familiären Sorgearbeit zu gewährleisten werden , damit diese fair zwischen den Eltern verteilt werden kann. Die Fraktion verweist darauf, dass in der Corona-Krise die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern besonders deutlich hervorgetreten seien. Dies zeige sich insbesondere bei der Aufteilung der Sorgearbeit sowie bei den Auswirkungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

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4. Korrekturbitten der BGR

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat im September 2019 in keinem Fall "unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe" um Korrekturen von Berichterstattung ersuchen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/19792) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19635) hervor. Die Behörde würde "in selten auftretenden Fällen einem Medium dann einen Hinweis" geben, wenn die vom Ministerium oder seinen Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt", führt die Bundesregierung aus.

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5. Mittel für sozialen Wohnungsbau 2019

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die vom Bund für die Länder bereitgestellten Mittel für den Sozialwohnungsbau sind im vergangenen Jahr größtenteils zu diesem Zweck ausgegeben worden. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2019 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/19960) vorgelegt hat. Von den insgesamt mehr als 1,6 Milliarden Euro bereitgestellten Mitteln seien neun Prozent für "investive Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung" eingesetzt worden, heißt es darin unter Verweis auf entsprechende Erklärungen der Länder. Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gaben das Geld teilweise anderweitig aus - was sie dem Grundgesetz zufolge dürfen.

Bei der sozialen Wohnraumförderung geht es um Neubau, das Schaffen von Wohneigentum, die Förderung von Modernisierungen sowie von Studentenwohnungen. Die Länder haben dafür 2019 wie in den Jahren zuvor Kompensationsmittel vom Bund erhalten, nachdem dieser sich aus dem Bereich zurückgezogen hatte.

2019 seien insgesamt etwa 59.700 Wohnungen gefördert worden, heißt es weiter. Dies entspreche einem Plus von zwei Prozent zum Vorjahr. Der geförderte Mietwohnungsneubau nahm den Angaben zufolge leicht ab, um fünf Prozent. Rückläufig war dieser Bereich vor allem in Berlin (-47,3 Prozent) und in Hessen (-44,4 Prozent) sowie in Sachsen-Anhalt, wo gar kein Sozialwohnungsneubau gefördert wurde. Mehr Neubauförderung gab es hingegen vor allem in Mecklenburg-Vorpommern (+ 319,1 Prozent), in Bremen (+247,9 Prozent) und in Thüringen (+102,7 Prozent). Im Saarland entstanden 89 geförderte Wohneinheiten nach keiner solchen Wohneinheit im Vorjahr.

Insgesamt gab es den Angaben zufolge zum Stichtag 31. Dezember 2018 etwa 1,18 Millionen gebundene Sozialmietwohnungen, das sind 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Bundesregierung sieht darin ein Abbremsen der Entwicklung: In den Jahren zuvor seien die durchschnittlichen Verluste deutlich höher gewesen. Der Rückgang erkläre sich zum Teil dadurch, dass die Wohnungen aus der Bindung fallen und wieder auf den freien Markt kommen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 640 - 18. Juni 2020 - 18.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2020

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