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GEWERKSCHAFT/040: Bund muss Grundgesetzänderung für Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft nutzen (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 19. Dezember 2014

GEW: "Bund muss Grundgesetzänderung für Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft nutzen"

Bildungsgewerkschaft zur Bundesratsentscheidung zum Kooperationsverbot



Frankfurt a.M./Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, einen "Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft" aufzulegen. Der Anlass: Der Bundesrat hat heute der Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz zugestimmt. "Damit ist der Weg für den Bund frei, eine größere Verantwortung für die Gestaltung der Wissenschaftspolitik zu übernehmen. Die Bundesregierung muss die Grundgesetzänderung nutzen, um die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem 'Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft' zu stabilisieren - im Interesse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch der Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre", sagte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller.

"Ein 'Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft' soll Hochschulen und Forschungseinrichtungen gezielt Anreize bieten, qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine dauerhafte Perspektive in Hochschule und Forschung zu eröffnen", betonte Keller. Neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten hätten heute einen Zeitvertrag, über die Hälfte von ihnen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, dauerhafte Berufsperspektiven neben der Professur gäbe es so gut wie keine. "Mit dem Pakt sollen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden, wenn sie den Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erhöhen. Ebenso wenn sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine geregelte Laufbahn (Tenure-Track) anbieten und dabei Frauen und Männern die gleichen Chancen eröffnen", erläuterte der GEW-Hochschulexperte.

Keller machte deutlich, dass sich die GEW nach wie vor dafür einsetze, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich zu kippen. "Die Lockerung des Kooperationsverbots für die Wissenschaft ist ein erster Schritt in die richtige Richtung - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Aber nur dann, wenn der Bund die neuen Gestaltungsmöglichkeiten tatsächlich nutzt", mahnte der GEW-Vize. Zudem müssten Bund und Länder die Hochschulen und Forschungseinrichtungen über die bereits bestehenden Pakte wie den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative oder den Pakt für Forschung und Innovation darauf verpflichten, faire Beschäftigungsbedingungen zu garantieren.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Dezember 2014
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2014


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