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MELDUNG/194: Institut empfiehlt Menschenrechtsbildung als festen Bestandteil der Bildungspläne (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 15. Januar 2014

Institut empfiehlt: Menschenrechtsbildung soll fester Bestandteil der Bildungspläne werden



Berlin - Als Reaktion auf die Diskussionen um die Aufnahme sexueller Vielfalt in die baden-württembergischen Bildungspläne empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, umfassende Menschenrechtsbildung explizit in den Bildungsplänen aller Bundesländer zu verankern.

Im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuen Bildungspläne kam es zu homophoben und diskriminierenden Äußerungen, die Angriffe auf die Menschenwürde darstellen und damit unvereinbar mit bundesweit und international gültigen Rechtsdokumenten sind. Menschenrechte gelten für alle Personen - nicht nur ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung.

Die Diskussionen um die Erweiterung der Bildungspläne um den Aspekt der sexuellen Vielfalt zeigt insofern, wie wichtig Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Menschenrechte und damit auch für alle Aspekte von Diskriminierung und gesellschaftlicher Vielfalt sind und wie notwendig deren Verankerung in Bildungsplänen ist.

Gemäß der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte sowie diverser UN-Konventionen (Sozialpakt, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention) hat Bildung zum Ziel, die Achtung vor den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt zu stärken.

Die Kultusministerkonferenz hat bereits im Jahr 2000 betont, dass Menschenrechtbildung zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schule gehört und alle Felder schulischen Handelns erfasst. Angesichts der gegenwärtigen Debatte gelte es umso mehr, diese Worte auch in Taten umzusetzen, so Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung: "Die Bildungsplanreform in Baden-Württemberg enthält zwar durch das Leitprinzip 'Bildung für nachhaltige Entwicklung' und auch durch den Aspekt der Akzeptanz sexueller Vielfalt sinnvolle Anknüpfungspunkte." Die explizite Verankerung umfassender Menschenrechtsbildung fehle jedoch bislang. "Menschenrechtsbildung bedeutet Aufklärung über und Sensibilisierung für alle Menschenrechte und Diskriminierungsschutz. Sie ist genau das Gegenteil von Gehirnwäsche oder Indoktrination, sondern fördert eine freie Entfaltung der Persönlichkeit", so Reitz weiter.

Jenseits der aktuellen Debatte rund um die Bildungspläne in Baden-Württemberg empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, Menschenrechte und Menschenrechtsbildung explizit in den Bildungsplänen aller Bundesländer zu verankern. Gemäß der UN-Konventionen und der KMK-Empfehlung sollte dies von weiteren Maßnahmen flankiert werden, etwa von der Stärkung der Menschenrechtsbildung in Schulgesetzen und Ausbildungsplänen für Lehrerinnen und Lehrer.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Januar 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2014