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MELDUNG/337: Harter Brexit erfordert Vorsorge für Bildung und Forschung (BMBF)


BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung - 19.07.2016

Harter Brexit erfordert Vorsorge für Bildung und Forschung

Karliczek: Bereiten uns auch auf den Ernstfall eines harten Brexits vor


Die gestrige Entscheidung im britischen Unterhaus zum weiteren Brexit-Vorgehen hat erneut keine Klarheit gebracht. Ein ungeordneter Austritt, ein sogenannter harter Brexit, ist weiterhin nicht ausgeschlossen. Zentrales Ziel bleibt ein geordneter Austritt des Vereinigten Königreichs auf Grundlage eines Austrittsabkommens einschließlich einer Übergangsphase. Das Austrittsdatum am 29. März rückt näher, die Zeit drängt zunehmend.

"Niemand will einen harten Brexit. Trotzdem bereiten wir uns auch auf den Ernstfall vor", sagt Bundesministerin Anja Karliczek. "Gerade Bildung, Wissenschaft und Forschung leben von grenzüberschreitender Zusammenarbeit." Mit dem Vereinigten Königreich sei sie vielfältig und besonders erfolgreich.

Die Bundesregierung setzt sich für einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs ein. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bereitet sie sich aber auch auf die Möglichkeit eines ungeordneten Austritts sorgfältig vor. Das gilt in erster Linie für Maßnahmen, die dazu beitragen, unbillige Härten abzufedern, die eine solche Situation nach sich ziehen könnte.

Mit Blick auf das beliebte Austauschprogramm Erasmus+ fügt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hinzu: "Für Studierende und Auszubildende aus Deutschland ist das Vereinigte Königreich das mit Abstand beliebteste Zielland im Rahmen von Erasmus+. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Europäische Kommission für bestimmte Bereiche des Programms eine Übergangsfinanzierung vorgeschlagen hat. Es dürfen keine Brüche in Bildungsbiographien durch finanzielle Notlagen entstehen."

"Für das europäische Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 sowie für Erasmus+ hoffen wir, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission für Übergangslösungen dazu beitragen, dass die mit den britischen Partnern begonnenen Vorhaben auch bei einem ungeordneten Austritt zunächst für eine begrenzte Zeit fortgesetzt werden können" so die Bundesforschungs- und Bildungsministerin.

National ist für den Bildungsbereich eine Übergangsregelung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgesehen. Sie soll vom Brexit betroffenen Auszubildenden für eine Übergangszeit Vertrauensschutz gewähren: Wer vor dem Austritt einen Ausbildungsabschnitt begonnen hat, erhält noch bis zum Abschluss des Ausbildungsabschnitts Leistungen nach dem BAföG.

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Quelle:
Pressemitteilung 011/2019 vom 15.02.2019
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2019

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