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MELDUNG/154: Eierverbrauch ist 2010 weiter gestiegen - Trend zur Bodenhaltung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 085 vom 20. April 2011

Verbrauch ist 2010 weiter gestiegen - Trend zur Bodenhaltung


Ostern und Eier - diese Verbindung hat eine lange Tradition. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet vor dem Osterfest die wichtigsten Fragen rund ums Ei.


Eierkonsum

Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland im Jahr 2010 um 1,5 Prozent auf 214 Eier angestiegen. Damit lag der Jahresverbrauch bei insgesamt rund 17,469 Milliarden Eiern. Gut die Hälfte der Eier werden von privaten Haushalten direkt als frische Eier in der Schale gekauft. Der Selbstversorgungsgrad lag im vergangenen Jahr bei 58,3 Prozent und erreichte produktionsbedingt einen neuen Tiefstand.

Haltungsformen

Deutschland hatte den Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung bereits zum Ende des Jahres 2009 vollzogen. In den anderen EU-Mitgliedstaaten ist die konventionelle Käfighaltung noch bis Ende 2011 möglich. Dies hat zur Veränderung in der Produktionsstruktur geführt. So wurden vor fünf Jahren noch über 70 Prozent der Legehennen in konventionellen Käfigen gehalten. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil lediglich noch 18,2 Prozent. Mit 62,8 Prozent war im Jahr 2010 der Großteil der Legehennen in der Bodenhaltung untergebracht. Im Jahr 2006 waren es erst 15,1 Prozent.

Eierkennzeichnung

Dem Verbraucher stehen, durch den Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung, aus deutscher Produktion Eier aus ökologischer Erzeugung, der Freilandhaltung, der Bodenhaltung und der Kleingruppenhaltung zur Verfügung. Durch die obligatorische EU-weite Kennzeichnung bei Eiern der Güteklasse A können die Verbraucher sowohl die Haltungsform als auch die Herkunft des Eis feststellen.

Die Kennzeichnung der Eier in der Schale ist EU-weit einheitlich in den Vermarktungsnormen für Eier geregelt. Die Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier und nicht für die gekochten und gefärbten Eier. Als verarbeitete Lebensmittel unterliegen sie dem allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht, das ebenfalls EU-weit gilt. Hier sind verpflichtende Angaben über Haltungsformen nicht vorgesehen. Es ist den Herstellern auf freiwilliger Basis aber möglich, bei Lebensmitteln, die Eier enthalten, auch die Haltungsform mit anzugeben.

Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:

Code für das Haltungssystem
0 = Ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung

Code des Registrierungsmitgliedstaats (Herkunft)
Zwei Buchstaben für den Mitgliedstaat, zum Beispiel:
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
NL = Niederlande
PL = Polen

Identifizierung des Betriebs

Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe den zu registrierenden Betrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.

Beispiel: 1-DE-0212341
1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung
DE= Herkunft: hier Deutschland
0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland (im Beispiel "02"), die dritte bis sechste Stelle den Betrieb (im Beispiel "1234") und die siebte Stelle den jeweiligen Stall (im Beispiel "1") identifiziert.

Die Bundesländer haben folgende Kennung:
01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 085 vom 20.04.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2011