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GENTECHNIK/467: Maiszüchter lehnt vorbehaltlose Entschädigung ab (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 14. Juli 2010

Maiszüchter lehnt Vorschläge der Landwirte nach vorbehaltloser Entschädigung ab

DBV kritisiert Lösungsvorschlag mit "Pferdefuss"


Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stößt das Verhalten des Züchtungsunternehmens Pioneer Im Zusammenhang mit gentechnisch verunreinigtem Maissaatgut weiterhin auf Kritik. Das Unternehmen ist nicht bereit, den Landwirten vorbehaltlos ihre Schäden zu ersetzen, die diese durch die Aussaat nicht verkehrsfähigen Maissaatgutes erlitten haben. Der DBV hatte in den Verhandlungen mehrfach angeboten, dass die betroffenen Landwirte im Gegenzug zu einer Schadensersatzleistung dem Unternehmen Pioneer ihre möglichen Ansprüche gegenüber den Behörden im Zusammenhang mit den fragwürdigen Untersuchungsmethoden und Umbruchverfügungen abtreten würden. Dies hätte der Lösung vergleichbarer Fälle der Vergangenheit entsprochen, in denen andere Züchtungsunternehmen die Bauern tatsächlich und ohne Vorbehalt unterstützt haben.

Pioneer dagegen hat den Landwirten nur zugestanden, zunächst eine sogenannte "freiwillige Soforthilfe" zu leisten, die jedoch abhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Musterverfahrens eines Landwirts gegen Pioneer zurückzuzahlen ist. "Die Landwirte verstehen nicht, dass Pioneer ihnen als Lieferant des nicht verkehrsfähigen Saatgutes nur eine Lösung "mit Pferdefuss" anbietet", erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Das von Pioneer vorgeschlagene Vorgehen sei aus Sicht des DBV für die Landwirte mit erheblichen Risiken verbunden und beinhalte den Versuch, das gesamte Prozessrisiko auf die Landwirte abzuwälzen. Das Argument des Unternehmens, eine freiwillige Leistung schmälere die Erfolgsaussichten des Züchters in einem Verfahren gegen die Behörden, sei wenig überzeugend. Überdies hülle sich Pioneer bislang über die Höhe einer Soforthilfe in Schweigen, erklärte Born.

Der DBV-Generalsekretär unterstrich, dass der Berufsstand sich immer für eine einvernehmliche Lösung mit Pioneer eingesetzt habe. Es liege nicht im Interesse des DBV, sich auf dem Klagewege mit Pioneer auseinanderzusetzen. Wenn jedoch keine andere Lösung mit dem Unternehmen möglich sei, die den Landwirten Rechtssicherheit verschaffe und sie nicht Gefahr laufen lasse, erhaltene Entschädigungen zurückzahlen zu müssen, werden der DBV und seine Landesbauernverbände die Bauern in ihren Klageverfahren begleiten.

Vor diesem Hintergrund muss nun jeder Landwirt im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung die Vor- und Nachteile sorgfältig prüfen und entscheiden, ob er unter diesen Bedingungen die vom Unternehmen angebotene Soforthilfe annehmen will.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juli 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2010