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GENTECHNIK/541: Schmidt sichert bundesweite Anbauverbote nicht (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Hamm / Berlin, 14.10.2016

Bauern lehnen Gentechnik-Flickenteppich ab

Schmidt sichert bundesweite Anbauverbote nicht


Berlin/Hamm, 14. Oktober 2016: Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt, dass es in der Bundesregierung nun wieder Bewegung gibt in der Umsetzung der EU-Richtlinie für nationale Gentechnik-Anbauverbote. Bundesminister Christian Schmidt hat dazu erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorgelegt. "Allerdings wird das Ziel, den Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft sicherzustellen, damit nicht erreicht. Bundesweite Anbauverbote werden entgegen der Ankündigungen durch den Entwurf nicht gesichert. Vielmehr will der Bund die Verantwortung letztendlich wieder einmal auf die Länder abschieben", kommentiert Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer den Gentechnik-Gesetzentwurf. Die AbL hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt.

Zur Regelung der Verbotsmöglichkeit im Zulassungsprozess (Phase 1) meint die AbL-Gentechnik-Expertin Annemarie Volling: "Das Nutzen der Phase 1 wird im jetzigen Entwurf erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Zwar hat jetzt vordergründig der Bund die Verantwortung, er will die Phase 1 aber nur ziehen, wenn die Mehrheit der Bundesländer das will und fünf weitere Bundesministerien ihr Einvernehmen geben. Zusätzlich sollen die Länder zwingende Gründe schon in Phase 1 angeben. Das ist laut EU-Richtlinie nicht erforderlich und erhöht die Hürden der Phase 1 unnötig. So wird Phase 1 wahrscheinlich regelmäßig nicht gezogen. Deshalb muss der Bund selber auch die Phase 1 ziehen, wenn er Handlungserfordernis sieht. Das fehlt im Entwurf völlig".

Auch die Regelungen zu der "Phase 2" genannten Möglichkeit, den Anbau nach der EU-Anbauzulassung zu verbieten, sieht Volling kritisch: "Laut Gesetzesentwurf können der Bund und die Bundesländer gleichzeitig Anbauverbote in Phase 2 durch eine Rechtsverordnung erteilen. Diese Parallelität führt zu Rechts-Chaos und mangelnder Zuständigkeit, auch weil der Bund nur in bestimmten Fällen eine Rechtsverordnung erarbeiten soll. Diese Regelung droht in einem Anbauflickenteppich zu enden, denn wenn die Länder selber Verbote aussprechen, wird sich der Bund nicht mehr in der Pflicht sehen, tätig zu werden. Dies ist aus Sicht der gentechnikfreien Landwirtschaft, Lebensmittelerzeugung, der Imkerei und Saatguterzeugung abzulehnen. Das Ziel, bundesweite Verbote zu verhängen, wird durch die Länderöffnungsklausel unterlaufen. Zudem zieht sich der Bund nach vorliegendem Entwurf völlig aus der Verantwortung, bundesweite Verbotsgründe zu formulieren, und überlässt diese Aufgabe den Ländern. Die Beteiligung der Länderbehörden muss um die der Bundesbehörden erweitert werden. Der Bund muss hier eine aktive Rolle zur Sicherung bundesweiter Anbauverbote einnehmen."

Volling abschließend: "Auch das Zugeständnis an Teile der Politik, den Anbau zu Forschungszwecken trotz Verbot zu erlauben, ist abzulehnen. Damit werden bundeseinheitliche Anbauverbote unterlaufen. Sollte dennoch am Forschungsanbau festgehalten werden, braucht es klare Kriterien, was Forschungszwecke sind und eine Prüfung, ob diese vorliegen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Oktober 2016
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
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Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2016

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