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LANDWIRTSCHAFT/1434: Prüfung gewerblicher Tierhaltungsanlagen gefordert (Landkreis Leer)


Landkreis Leer - Pressemitteilung 29. Juli 2010

Landrat Bramlage: Kein Freibrief für gewerbliche Landwirtschaft


Landrat Bernhard Bramlage hält die im Zusammenhang mit den geplanten Hähnchenmastställen von der Kreistagsabgeordneten Johanne Modder (SPD) aus Bunde erhobene Forderung nach ergänzenden Vorschriften für berechtigt. Und darum dürfe es in der vom Landkreis Leer geplanten Landschaftsschutz-Verordnung auch "keinen Freibrief für gewerbliche Tierhaltungen" geben. Bramlage spricht damit die von der Landwirtschaft und von Teilen der Politik erhobene Forderung einer generellen Freistellung landwirtschaftlicher Vorhaben von der Landschaftsschutz-Verordnung an, die dann auch für eine gewerbliche Tierhaltung gelten würde. Für die bäuerliche Landwirtschaft ist eine solche Freistellung dagegen geplant.

Der Landrat sagte, wenn gewerbliche landwirtschaftliche Vorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem Natur- und Landschaftsschutz überprüft werden müssten, bedeutet dies noch nicht, dass solche Anlagen verhindert werden sollten. Aber zumindest müssten solche Projekte auf den Prüfstand gestellt werden. Diese Einschränkung sei denen, die gewerbliche Tierhaltungsanlagen errichten wollten, auch zuzumuten. Denn schließlich, so Bramlage, gebe es neben den wirtschaftlichen Interessen an einer gewerblichen Tierhaltung auch das berechtigte Interesse eines großen Teils der dort lebenden Menschen an der Erhaltung der Eigenart von Natur und Landschaft im Rheiderland. Auch der Tourismus habe für das Rheiderland eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.

Bramlage sagte weiter, er könne nicht verstehen, wenn auf der einen Seite stärkere gesetzliche Vorgaben gegen große Mastbetriebe gefordert würden und gleichzeitig ernsthaft über eine völlige Freistellung gewerblicher Tierhaltungsanlagen von der geplanten Landschaftsschutz-Verordnung diskutiert werde. Selbstverständlich könne die Einbeziehung solcher Anlagen in eine Überprüfung nach der Landschaftsschutz-Verordnung noch nicht die geforderten und seines Erachtens notwendigen ergänzenden gesetzlichen Vorgaben ersetzen. Aber zumindest sei es ein erster Schritt, wenn Projekte der gewerblichen Landwirtschaft im Interesse der Gesamtbevölkerung einer Prüfung auf ihre Vereinbarkeit mit Natur und Landschaft unterzogen würden. Mit der geplanten Verordnung würden die Ziele des Schutzes von Natur und Landschaft näher präzisiert.


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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 29. Juli 2010
Landkreis Leer
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2010