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LANDWIRTSCHAFT/1592: Bleser fordert bei Pflanzung neuer Reben mehr Spielraum (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 44 vom 12.02.14

Bleser fordert bei Pflanzung neuer Reben mehr Spielraum

Beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Weinbauverbandes am Dienstagabend in Berlin hat Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Auswirkungen der Agrarreform auf den Weinsektor erläutert.



"Deutschland hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln und an einem Anbaustopp festzuhalten. Aufgrund der Mehrheiten in Brüssel wird das bisherige System jedoch 2016 von einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen abgelöst. Bei der Ausarbeitung der Detailregelungen, die nun in Brüssel ansteht, wird Deutschland dafür kämpfen, dass nicht mehr Bürokratie als unbedingt notwendig auf die Mitgliedstaaten zukommt und ausreichend Spielraum eröffnet wird, um nationale Besonderheiten berücksichtigen zu können", sagte Bleser.

Im Gegensatz zur heutigen Pflanzungsregelung bei Wein, die einem Anbaustopp gleich kommt, schreibt das neue System jährliche Neuanpflanzungen von bis zu einem Prozent der nationalen Weinanbaufläche vor. "Deutschland möchte den mit dem Anbaustopp eingeschlagenen und von den heimischen Verbrauchern honorierten Weg der Erzeugung hochwertiger Weine fortsetzen und für Neuanpflanzungen entsprechend strenge Kriterien zugrunde legen. Dabei soll der Qualitätsweinanbau im Vordergrund stehen. Außerdem sollen bei Neuanpflanzungen gute Weinlagen wie der Steillagenweinbau bevorzugt werden", sagte Bleser. Für Bleser kommt es bei der nationalen Umsetzung darauf an, Überregulierung zu vermeiden und Augenmaß zu bewahren: "Wir sollten die Dinge nicht komplizierter machen, als sie ohnehin schon sind". In diesem Sinne werde sich die Bundesregierung laut Bleser mit der deutschen Weinwirtschaft und den Ländern abstimmen, um den Erwartungen der Winzerinnen und Winzer an die neue Anpflanzungsregelung gerecht zu werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 44 vom 12.02.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014