Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

MARKT/1673: Zur künftigen Markt- und Preisberichterstattung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 053 vom 26. März 2009

Absichtserklärung zur künftigen Markt- und Preisberichterstattung
Lindemann hält neutrale und objektive Berichterstattung für notwendig


"Wir begrüßen die Gründung der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) durch Verbände und Verlage der Agrar- und Ernährungswirtschaft", sagte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gert Lindemann im Vorfeld der Agrarministerkonferenz in Berlin. Die Wirtschaft habe damit auf die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfondsgesetz veränderte Situation reagiert. "Im Interesse aller Marktbeteiligten ist auch zukünftig eine neutrale und objektive Markt- und Preisberichterstattung in Deutschland zu sichern", so Lindemann weiter.

Bund und Länder müssen auch künftig über die Marktdaten verfügen, die zur Erfüllung von Datenlieferverpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission und zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden. Darüber hinaus sind Marktinformationen im Sinne der Analyse und Kommentierung von Marktentwicklungen von großer Bedeutung für die fachliche Arbeit der Marktbeobachtung und für die Politikberatung in den Agrarressorts von Bund und Ländern.

Um die Erfüllung von EG-rechtlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Aufgaben sicher zu stellen, werden Bund und Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Einführung spezifischer Meldepflichten prüfen. Dies wird insbesondere für diejenigen Marktsektoren relevant sein, in denen weder Preisnotierungen öffentlich verfügbar sind noch die betreffenden Wirtschaftskreise auf Basis von freiwilligen Selbstverpflichtungen in verlässlicher Weise Preisdaten zur Verfügung stellen.

Es sollten jedoch nach Möglichkeit neue Bürokratielasten für die Unternehmen vermieden und kooperative Lösungen unter Beteiligung der Länder angestrebt werden. Unter diesem Gesichtspunkt besteht die Option, für die Beschaffung von Marktdaten Verträge mit nichtstaatlichen Einrichtungen abzuschließen. Dies wird dort besonders sinnvoll sein, wo sich Synergieeffekte dadurch ergeben, dass solche privaten Stellen ohnehin in den relevanten Marktsektoren auch in der Marktberichterstattung tätig sind. Dies beabsichtigt die AMI und strebt dazu auch eine Verbreiterung ihres Gesellschafterkreises an. BMELV ist bereit, eine solche Option vorrangig zu verfolgen.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 053 vom 26.03.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3171 bis 3177, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2009