Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

MARKT/1871: Intransparenz für Milcherzeuger fördert nicht den Wettbewerb (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 8. Juli 2011

Bedenkliche Entscheidung des Bundeskartellamtes

DBV: Intransparenz für Milcherzeuger fördert nicht den Wettbewerb


Das Bundeskartellamt hat am 29. Juni 2011 eine kartellrechtliche Bewertung der Marktberichterstattung der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH Bonn (AMI) vorgenommen. Diese beinhaltet Anforderungen und Grenzen für Marktinformationssysteme im Milchbereich, insbesondere für Milchpreisvergleiche. Im Kern dürfen keine aktuellen Milchauszahlungspreise mit Bezug auf einzelne Molkereien veröffentlicht werden. Veröffentlichte Preise müssen mindestens 6 Monate alt sein. Des Weiteren ist eine Veröffentlichung von aktuellen, nicht identifizierten Daten nur zulässig, wenn diese Daten ausreichend aggregiert sind. Die AMI hat ihre Berichterstattung entsprechend angepasst.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, kritisiert diese Entscheidung des Bundeskartellamtes vehement. "Für Milcherzeuger ist nur ein aktueller Milchpreisvergleich auf Molkereiebene ein Erkenntnisgewinn. Zugleich widerspricht diese Entscheidung des Bundeskartellamtes im Milchsektor dem Bestreben in der Europäischen Kommission und der High-Level Group Milch, die Transparenz zu erhöhen. Dies ist so nicht hinnehmbar", so Born.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juli 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2011