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RECHT/367: Bio-Wein jetzt auch offiziell - Ökologische Weinbereitung gesetzlich geregelt (aid)


aid-Newsletter Nr. 32 vom 8. August 2012

Bio-Wein jetzt auch offiziell Bio-Wein

Ökologische Weinbereitung gesetzlich geregelt



(aid) - Bio-Wein darf jetzt offiziell beim Namen genannt werden. Seit 1. August 2012 gelten verbindliche gesetzliche Regelungen, welche Verfahren und Stoffe bei der ökologischen Weinbereitung angewendet werden dürfen. Wein, der nach diesen Vorschriften hergestellt wurde, kann als ökologischer/biologischer Wein - kurz: Bio- oder Öko-Wein - bezeichnet werden. Wie bei allen anderen Bio-Lebensmitteln muss dann auch das EU-Bio-Logo auf das Etikett. Das nationale Bio-Siegel darf zusätzlich verwendet werden. Das, was im Volksmund schon immer als Bio-Wein betitelt wurde, durfte bislang rechtlich betrachtet nur als "Wein aus Trauben aus ökologischen Anbau" gekennzeichnet werden. Denn es gab zwar europaweit verbindliche Regelungen für den Bio-Weinanbau, nicht aber für ökologische Herstellungsmethoden.

Klarheit bringen die EU-Durchführungsbestimmungen für die ökologische Weinerzeugung Nr. 203/2012, die ab der Ernte 2012 praktisch relevant werden. Verboten sind danach beispielsweise die physikalische Entschwefelung oder Sorbinsäure, die in konventionellem Wein mitunter zugesetzt wird, um Nachgärungen von Resthefen zu verhindern. Grundsätzlich erlaubt sind dagegen der Zusatz von Ascorbin- und Zitronensäure zur Stabilisierung oder geschmacksgebender Stoffe wie Tannine und Eichenchips. Auch Stoffe zur Auf- und Entsäuerung, bestimmte Enzyme und Schönungsmittel wie Gelatine, Hausenblase oder Eieralbumin dürfen für Bio-Wein verwendet werden. Allerdings: Grundsätzlich - soweit sich aus den EU-Vorschriften nichts anderes ergibt - müssen die zugelassenen Stoffe aus ökologischen Ausgangsstoffen gewonnen sein.

Für Bio-Wein erlaubt ist auch die Schwefelung: Hier bilden sich in wässriger Lösung Schwefeldioxid beziehungsweise Sulfite, die konservierend auf den Wein wirken. Verglichen mit konventionellen Wein gelten für Bio-Wein allerdings strengere Schwefeldioxid-Grenzwerte: In trockenem Rotwein mit einem Restzuckergehalt von zwei Gramm pro Liter dürfen höchstens 100 Milligramm Schwefeldioxid pro Liter enthalten sein, für Weiß- und Roséwein mit entsprechendem Restzuckergehalt gilt ein Höchstwert von 150 Milligramm pro Liter - das sind jeweils 50 Milligramm weniger als bei vergleichbarem konventionellen Wein. Für alle übrigen Bio-Weine müssen die Schwefeldioxid-Gehalte um 30 Milligramm pro Liter geringer sein als bei konventionellem Wein. Die Einhaltung dieser Grenzwerte könnte für Bio-Weinbauer zur Herausforderung werden. Denn gerade bei trockenen Weinen kann es je nach qualitativem und hygienischem Zustand des Leseguts leicht zu unerwünschten Spontangärungen kommen.

Ob die geringeren Grenzwerte Menschen, die sensibel auf Sulfit regieren, einen unbeschwerteren Weingenuss versprechen, mag dahingestellt bleiben. Denn der Mensch reagiert sehr unterschiedlich auf Sulfite; bei sehr empfindlichen führen schon kleine Mengen in kurzer Zeit zu Übelkeit oder Kopfschmerzen. Der Hinweis "Enthält Sulfit" ist daher schon seit Jahren ab einer Menge von 10 Milligramm Schwefeldioxid pro Liter Pflicht - egal, ob es sich dabei um Bio-Wein oder konventionellen Wein oder andere verpackte Lebensmittel handelt.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

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Quelle:
aid-Newsletter 32/12 vom 8.8.2012
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2012