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VERBAND/2136: Opt out - Gentechnik-Anbauverbot ohne Spielräume durchsetzen (BÖLW)


Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Pressemitteilung vom 7. April 2016

Opt out: Gentechnik-Anbauverbot ohne Spielräume durchsetzen


Berlin, 07.04.2016. "Wir begrüßen, dass Bund und Länder einen Kompromiss gefunden haben, mit dem das Gesetzgebungsverfahren für Gentechnik-Anbauverbote nun zügig vollendet werden kann", kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, den Vorschlag einer Bund-Länderarbeitsgruppe, der kommende Woche von der Agrarministerkonferenz als Grundlage für einen Gesetzentwurf beraten werden soll. "Ein gutes Gesetz muss bundesweite Gentechnik- Anbauverbote ohne Spielräume oder Hintertüren sichern." Mit der sich abzeichnenden Einigung kommt das Gesetzgebungsverfahren um Gentechnik-Anbauverbote wieder in Schwung, welches im Bundestag zuletzt ins Stocken geraten war.

Der Entwurf sieht ein zweiphasiges Verfahren vor: Wenn eine Mehrheit der Länder es wünscht, muss der Bund in Phase 1 via EU-Kommission verlangen, dass ganz Deutschland als Anbaugebiet aus dem Zulassungsantrag für eine neue Gentechnik-Pflanze gestrichen wird. "Entscheidend ist, dass der Wunsch der Bundesländer dann auch wirklich zu einem Opt-out für das gesamte Bundesgebiet führt", betont Löwenstein. Das neue Gesetz dürfe hier keine Lücken lassen, mit denen das Verfahren unterlaufen werden könne. Damit keine Schäden für Mensch, Umwelt und die Lebensmittelwirtschaft durch gentechnisch manipulierte Pflanzen entstehen, sollte außerdem auch der Bund selbst aktiv werden und bei der EU-Kommission auf ein nationales "Opt out" drängen können.

Weigert sich das Gentechnik-Unternehmen, Deutschland aus seinem Anbau-Antrag herauszunehmen, ist der Bund in Phase 2 verpflichtet eine nationale Rechtsverordnung auf den Weg bringen, über die der Bundesrat abstimmen muss. "Wirksame Gentech-Anbauverbote gemäß Phase 2 werden wir nur bekommen, wenn im Gesetz glasklar verankert ist, dass der Bund eine nationale Verbotsverordnung auf den Weg bringen muss, falls der sanfte Weg der Phase 1 nicht funktioniert", so Löwenstein. Nur mit einer bundesweiten Regelung könne die Gentechnikanbaufreiheit gesichert werden. Anbauverbote auf Länderebene dürfe es nur im Notfall fehlender Mehrheiten im Bundesrat geben, denn mit regional unterschiedlichen Regelungen sei das kostspielige Chaos eines Gentechnik-Flickenteppichs vorprogrammiert.


Hintergrundinfo

Ein Flickenteppich unterschiedlicher Gentechnik-Verbote in Bayern, Sachsen oder gar auf Landkreisebene käme insbesondere die Landwirte und die mittelständischen Lebensmittelproduzenten in Deutschland teuer zu stehen. Ausgerechnet die Bauern und Lebensmittelunternehmer, die keine Gentechnik einsetzen, tragen einen Großteil der Folgekosten, da das Verursacherprinzip nicht umgesetzt ist. Allein beim Anbau von Gentechnik-Mais würden geschätzte Kosten von bis zu 153 Mio. Euro pro Jahr in Deutschland anfallen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. April 2016
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin
Joyce Moewius, Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030-28482-307, Fax: 030-28482-309
E-Mail: moewius@boelw.de
Internet: www.boelw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2016

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