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VERBAND/2195: Heimischer Anbau von Eiweißpflanzen darf nicht in Frage gestellt werden (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 27. Oktober 2016

Heimischer Anbau von Eiweißpflanzen darf nicht in Frage gestellt werden

DBV-Vizepräsident Heidl im Gespräch mit Europaparlamentariern


"Die Rahmenbedingungen für den Anbau von heimischen Eiweißpflanzen dürfen sich durch die aktuell von der EU-Kommission vorgeschlagenen Greeningverschärfungen nicht verschlechtern." Dies verdeutlichte der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Walter Heidl, in dieser Woche gegenüber Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in Straßburg. Mit dem angestrebten generellen Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln käme nicht nur der regionale Leguminosenanbau als mögliche ökologische Vorrangfläche praktisch zum Erliegen. Vielmehr würden die Brüsseler Beschlüsse des Jahres 2013 für ein produktionsintegriertes Greening gänzlich in Frage gestellt, so Heidl weiter. Er machte darauf aufmerksam, dass sich die Potentiale des Anbaus von Körner- und Futtereiweißpflanzen in den vergangenen zwei Jahren deutlich gezeigt hätten. Nicht nur bei den Landwirten, sondern auch in der Saatgut- und Mischfutterbranche sei die Bedeutung und Wahrnehmung von Leguminosen zuletzt wieder deutlich angestiegen. Dieser positive Trend würde durch das vorgeschlagene grundsätzliche Pflanzenschutzmittelverbot umgekehrt. Einen aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbaren Schritt in die falsche Richtung nannte Heidl diesen vermeintlichen Vereinfachungsansatz der EU-Kommission, der zwangsläufig wieder zu mehr Sojaimporten führen würde. Unterstützung erhält er dabei von Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die sich für den heimischen Eiweißpflanzenanbau einsetzen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht DBV-Vizepräsident Heidl auch bei weiteren Baustellen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). Angesichts des vorliegenden "Omnibus-Verordnungspakets" hob er gegenüber den EP-Abgeordneten kritisch hervor, dass darin eine Klarstellung bzw. Korrektur bei der Definition des Dauergrünlandbegriffs fehle. Nach wie vor bestehe der wesentliche Änderungsbedarf dahingehend, dass der mehrjährige Anbau von Grünfutterpflanzen mit wechselnden Kulturen und auch brachliegende Flächen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führen dürfe, bekräftigte Heidl. Positiv in den Entwürfen der "Omnibus-Verordnung" sei jedoch die vorgeschlagene Möglichkeit für die EU-Mitgliedstaaten, ab dem Antragsjahr 2018 die komplizierte und überbürokratische Nachweisführung und Dokumentation im Rahmen des "Aktiven Landwirtes" streichen zu können.

Beim sogenannten Frühwarnsystem der Cross-Compliance-Kontrollen fordert Heidl nach den monatelangen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Ländern dringend Klarheit und eine verhältnismäßige Anwendung der Sanktionsregelungen. "Wir brauchen endlich eine unbürokratische und bundeseinheitliche Lösung für die landwirtschaftlichen Betriebe, bei der insbesondere die Tierhalter von einer unverhältnismäßigen Sanktionsspirale ausgenommen sind. Hier ist die Geduld der Landwirte am Ende, unabhängig davon, an welcher Stelle der Politik oder Behörden es aktuell noch klemmt," machte Heidl unmissverständlich klar.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Oktober 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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