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VERBRAUCHERSCHUTZ/964: Bundesrat verzögert Verbesserungen der Lebensmittelsicherheit (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 089 vom 15. Mai 2009

Aigner:
Bundesrat verzögert wichtige Verbesserungen der Lebensmittelsicherheit


Der Bundesrat hat heute den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften angerufen. Dabei wird insbesondere die im Gesetz vorgesehene Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Ländern und dem Bund vom Bundesrat abgelehnt. Das Gesetz sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von den Ländern möglichst frühzeitig über wichtige Überwachungssachverhalte informiert wird, um so schnell wie möglich auf Bundesebene notwendige Schritte einleiten zu können.

"Ich bedaure sehr, dass damit wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht sofort in Kraft treten können. Dass die Länder sich gerade gegen einen verbesserten Informationsaustausch wenden, ist für mich nur schwer verständlich. Je früher das Bundesministerium über bestimmte Entwicklungen unterrichtet ist, um so effektiver kann es zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden," sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. "Aber jetzt müssen wir nach vorne schauen und sehen, dass wir das Vermittlungsverfahren so schnell wie möglich, zielgerichtet abschließen und so sicherstellen, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann; der Wille zur Einigung auf meine Seite ist da, allerdings nicht um den Preis eines Verzichts auf entscheidende Verbesserungen des Verbraucherschutzes," so die Ministerin weiter.

Mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz sollen zudem Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel geliefert worden sind und die diese deshalb zurückweisen, verpflichtet werden, die zuständige Behörde darüber zu informieren. Damit werden aktiv Schlupflöcher, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch, geschlossen.

Die zuständigen Behörden sollen auch mehr Handhabe erhalten, um spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen. Der Bußgeldrahmen für solche Verstöße soll deshalb von zwanzigtausend auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.

Dieses nun dem Vermittlungsausschuss zugeleitete Gesetz stellt den Abschluss der Umsetzung des so genannten 10-Punkteprogramms dar, mit dem Frau Bundesministerin Aigners Amtsvorgänger Horst Seehofer auf die Ereignisse um nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs - so genanntes Gammelfleisch - reagiert hatte.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 089 vom 15.05.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2009