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ASYL/1380: Notbremse ziehen! Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ablehnen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 6. Juni 2019

Notbremse ziehen! Union will grenzenlos nach Afghanistan abschieben, »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ebnet den Weg

PRO ASYL ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« abzulehnen


Am morgigen Freitag soll das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« im Bundestag verabschiedet werden. Daher richtet PRO ASYL einen besonderen Appell an die Abgeordneten der SPD. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt appelliert: »Ziehen Sie die Notbremse, das Hau-ab-Gesetz öffnet den Weg für schrankenlose Inhaftierungen und Abschiebungen nach vorheriger Entrechtung und Isolation in den AnkERzentren.«

Spätestens die heute bekannt gewordenen Pläne des BMI und einiger CDU/CSU regierter Länder für die Innenministerkonferenz der kommenden Woche müssen den Blick für die Realität öffnen. Die Union will unter Missachtung der dortigen Sicherheitssituation Abschiebungen ausweiten und ohne Beschränkungen nach Afghanistan abschieben. Gerade junge alleinstehende Männer aus Afghanistan werden in AnkERzentren isoliert und unter Hinweis auf eine angeblich existierende interne Schutzalternative in Afghanistan vom BAMF abgelehnt. Die Innenministerkonferenz nächste Woche soll nach Willen von Unionsministern beschließen, Abschiebungen auszuweiten. PRO ASYL befürchtet währenddessen einen weiteren Zerfall des Landes infolge der Ausweitung der Herrschaftsgewalt der Taliban, noch beschleunigt durch die direkten Verhandlungen der USA mit den Taliban. Afghanistan ist ein failed state. PRO ASYL fordert: Abschiebungen dorthin dürfen nicht stattfinden.

PRO ASYL appelliert an die SPD-Fraktion diese Verkettung politischer Absichten zur Kenntnis zu nehmen. Sie darf nicht um des Machterhalts Willen humanitäre Anliegen opfern. Die SPD ist dabei, als Regierungspartei angebliche Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. »De facto ist dies die Verabschiedung von humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen, die gegen alle Fakten schöngeredet wird«, warnte Günter Burkhardt abschließend: »Eine Partei, die ihre Inhalte preisgibt, zerstört sich selbst. Die SPD darf den Hardlinern in der Union nicht die Mittel geben, um dann brachial in Staaten wie Afghanistan abzuschieben.«


Hintergrundinformationen zur Anerkennungs- und Abschiebungspraxis afghanischer Flüchtlinge

Nach dem nunmehr bereits vor Monaten vorgelegten neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes, der Anlass geboten hätte, die aktuelle Anerkennungs- und Abschiebungspraxis zu überdenken, müssen nun auf eine weitere Verschlechterung der Sicherheitssituation in Afghanistan hingewiesen werden.

Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) hat in seinen jüngsten Richtlinien (Eligibility Guidelines) vom 30. August 2018 für Kabul eine Situation generalisierter Gewalt festgestellt. Nach Ansicht des UNHCR kann die Region Kabul generell nicht mehr als inländische Fluchtalternative angesehen werden. Dies ist auch bedingt durch die infrastrukturelle Überforderung von Stadt und Region, die angespannte soziale Lage, Obdachlosigkeit und offensichtliche Versorgungsprobleme. Doch in der deutschen Rechtsprechung ist die Stadt immer noch eine theoretische Fluchtalternative.

PRO ASYL hält es für bedenklich, dass die Bundesregierung in der Beantwortung einer Schriftlichen Frage für September 2018 die rechtliche Qualität von UNHCR-Richtlinien mit der Bemerkung abtut, es handle sich bei der Einschätzung des UNHCR, Kabul sei nicht sicher, um »eine bloße Empfehlung«, statt sich mit den Inhalten der Richtlinien seriös auseinanderzusetzen. Das widerspricht geltenden Regeln, wonach »genaue und aktuelle Informationen aus relevanten Quellen, wie etwa Informationen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (...) eingeholt werden« müssen (Art. 8 Abs. 2 der EU-Qualifikationsrichtlinie).

Die derzeitige Asylentscheidungspraxis zeigt, dass insbesondere bezüglich der internen Fluchtalternative beim Bundesamt und bei einem Teil der Verwaltungsgerichte nicht sorgsam geprüft wird, wo und für wen eine solche gegeben ist und unter welchen Voraussetzungen eine solche, wenn sie denn behauptet wird, überhaupt erreichbar ist. Das Thema wird in BAMF-Entscheidungen aus jüngster Zeit mit Textbausteinen und geringem Differenzierungsgrad behandelt. Über familiäre Unterstützungsnetzwerke der Zurückgeführten wird häufig lediglich spekuliert. Individuelle Gefährdungsmomente werden weitgehend ausgeblendet. Insbesondere alleinstehende, junge (gesunde) Afghanen hält man ohne nähere Prüfung der Umstände für fähig, sich in Kabul oder einer anderen Großstadt eine Existenz aufzubauen, selbst wenn sie im Iran geboren und/oder aufgewachsen sind und Afghanistan gar nicht kennen.

Im Zusammenhang mit der letzten Sammelabschiebung nach Kabul wurde bekannt, dass die von IOM betreute Übergangsunterkunft in der Stadt nicht mehr zur Verfügung steht. Für Abgeschobene, die nicht über familiäre oder sonstige Netzwerke der Unterstützung verfügen, ergibt sich dadurch das zusätzliche Problem, dass sie ohne Unterstützung auf die Suche nach einer Unterkunft gehen müssen. Dabei gehen sie, zumal nach längerer Abwesenheit von Afghanistan, große Risiken ein, wenn sie sich in der Stadt bewegen. Durch rein finanzielle Unterstützungsleistungen kann dieses Problem nicht gelöst werden.

Nach einem aktuellen Bericht des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) hat sich die Zahl der von der afghanischen Regierung noch kontrollierten Regionen weiter reduziert. Vor allem in umkämpften Gebieten, aber auch in Großstädten finden beständig »violent events« statt. Mit Attacken auf Distrikt- und Provinzhauptstädte zeigen die Taliban, dass auch in dicht bevölkerten städtischen Regionen der Übergang von Guerillastrategien zu flächendeckender territorialer Kontrolle möglich ist. Die hohen Verlust- und Desertionsraten bei den afghanischen Sicherheitskräften werfen die Frage auf, wo und wie lange der afghanische Staat seiner Schutzfunktion noch gerecht werden kann.

Vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage und der individuellen Verfolgungsgefahr in Afghanistan erneuert PRO ASYL die Forderung nach einem Abschiebungsstopp.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 6. Juni 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2019

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