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ASYL/1463: Covid-19 - Pro Asyl fordert Abschiebungsstopp und Moratorium bei Ablehnungsbescheiden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 19. März 2020

Covid-19: PRO ASYL fordert Abschiebungsstopp und Moratorium bei Ablehnungsbescheiden vom BAMF

Aufgrund der notwendigen Einschränkungen im öffentlichen Leben können Geflüchtete nicht effektiv gegen Ablehnungen vorgehen - Abschiebungen aussetzen und Menschen aus Abschiebungshaft entlassen


Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus ist Solidarität mit allen Menschen unabdingbar.

Maßnahmen zur Eindämmung sind grundsätzlich zu begrüßen; der Schutz und die prekäre Situation geflüchteter Menschen sind jedoch unbedingt mitzubedenken - Solidarität muss für alle gelten.

Um die Infektionsgefahr zu minimieren, sind alle Termine bei BAMF, Behörden, Ämtern und Gerichten abzusagen. Es ist abzusehen, dass das BAMF in der kommenden Zeit sich vermehrt auf Entscheidungen konzentriert und Ablehnungsbescheide erlassen wird, was betroffene Asylsuchende vor ein kaum zu lösendes Problem stellt.

Es ist bereits jetzt zu beobachten, dass Beratungsstellen und Kanzleien nach und nach schließen und Schutzsuchenden in dringenden Angelegenheiten - gerade bei Ablehnungsbescheiden - nicht mehr zur Verfügung stehen können. Der Zugang zu effektivem Rechtsschutz bei einer so lebenswichtigen behördlichen Entscheidung wie dem Asylgesuch ist für Betroffene nicht mehr gewährleistet. PRO ASYL fordert entsprechend ein Moratorium bei Ablehnungsbescheiden. Betroffene wären in dieser Situation nicht in der Lage, von ihrem individuellen Recht Gebrauch zu machen und wirksam gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen.

Angesichts der aktuellen Lage rund um die Corona-Pandemie fordert PRO ASYL gemeinsam in einem offenen Brief mit medico international, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW, Abschiebungen in Herkunftsländer und Überstellungen europaweit grundsätzlich auszusetzen. Abschiebungen erhöhen das Risiko der Verbreitung von Covid-19 und müssen deshalb eingestellt werden.

Menschen, die diesbezüglich in Abschiebungshaft sitzen, müssen unverzüglich freigelassen werden - jede Inhaftierung und Festhalten Betroffener in Abschiebungshaft ist unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen.

Es braucht jetzt eine klare Regelung, die für alle Beteiligten (Behörden, Gerichte, Kanzleien) Klarheit und für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 19. März 2020
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2020

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