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AUSSEN/594: Der Genozid, der nichts kostet (german-foreign-policy.com)


Informationen zur Deutschen Außenpolitik - 8. Mai 2018
german-foreign-policy.com

Der Genozid, der nichts kostet


WINDHOEK/BERLIN - Nach dem offiziellen Verzicht Tansanias auf Entschädigung für deutsche Massenverbrechen in der Kolonialzeit dringt die Bundesregierung auf die Einstellung des Herero-Nama-Entschädigungsprozesses in New York. Vertreter der Herero und der Nama, deren Vorfahren Opfer des deutschen Kolonialgenozids in Südwestafrika waren, haben Deutschland im Januar 2017 vor einem Gericht in New York verklagt. Sie fordern, dass Berlin ihnen eine angemessene Entschädigung zahlt. Die Bundesregierung bietet nur unverbindliche Hilfszahlungen und die Förderung von "Erinnerungskultur" an. Das Vorgehen entspricht im Detail der Methode, mit der Berlin Entschädigungsforderungen griechischer Überlebender von NS-Massakern abgewehrt hat: Die Regierung hat zugesagt, einen "Zukunftsfonds" mit einer Million Euro pro Jahr für "Erinnerungsprojekte" auszustatten; die Opfer und ihre Nachfahren gehen meist leer aus. Dasselbe droht den Herero und Nama. Das Land, das die Deutschen im Verlauf des Genozids ihren Vorfahren entrissen, gehört heute oft Nachfahren der Kolonialisten.

"Keine Rechtsfolgen"

Der New Yorker Prozess, den Vertreter der Herero und der Nama Anfang 2017 angestrengt haben, ist das Resultat der jahrzehntelangen deutschen Weigerung, Entschädigung für den Genozid an vermutlich rund 80.000 ihrer Vorfahren zu zahlen. Entschädigungsforderungen sind bereits in den 1990er Jahren laut geworden; sie beziehen sich darauf, dass Genozid ein Straftatbestand ist, der - wie Mord - nicht verjährt. Die Bundesrepublik hat die Forderungen stets umstandslos abgewiesen und zur Begründung immer wieder tief in die Trickkiste sprachlicher und juristischer Finessen gegriffen. So hat sie sich lange Zeit geweigert, den Massenmord an den Herero und den Nama als Genozid zu bezeichnen, um der Strafbarkeit zu entgehen. Als sich diese Position als unhaltbar erwies, hat sie als Ersatz die Sprachregelung erfunden, man könne den Begriff Genozid im "historisch-politischen" Sinne verwenden; daraus ergäben sich allerdings "keine Rechtsfolgen".[1] Inzwischen versteift sich Berlin, wie etwa einer Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutsche Bundestages zu entnehmen ist, auf die Position, die Völkermordkonvention von 1948 könne nicht rückwirkend angewandt werden. Auch auf die Genfer Konvention von 1864 und die Haager Landkriegsordnung von 1899 könnten die Herero und die Nama sich nicht berufen, da sie sie nicht unterzeichnet hätten - und weil zudem ein Genozid kein regulärer Krieg im Sinne der Landkriegsordnung sei (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Letzten Endes sahen sich die Herero und die Nama zum Prozessieren gezwungen.

"Staatenimmunität"

Mit ähnlichen Taktiken hat die Bundesregierung auch den New Yorker Prozess zu sabotieren versucht. Zuerst sorgte sie dafür, dass ihr die Prozessunterlagen nicht zugestellt werden konnten. Dies war möglich, weil die Regierung auf dem - international umstrittenen [3] - Grundsatz der "Staatenimmunität" besteht; er sieht vor, dass Einzelpersonen nicht vor auswärtigen Gerichten gegen einen Staat klagen können. Laut ihrer eigenen Interpretation ist die Bundesregierung nicht einmal verpflichtet, Unterlagen eines Prozesses anzunehmen, der vor einem auswärtigen Gericht gegen sie geführt wird. Entsprechend nahm die zuständige Stelle in der Bundeshauptstadt - laut internationalen Übereinkünften über die Abwicklung des Rechtsverkehrs ist dies der Justizsenator des rot-rot-grün regierten Berliner Senats - die aus New York eintreffenden Dokumente einfach nicht an. Entsprechend konnte die Bundesregierung vorschützen, nicht über die Prozesstermine informiert worden zu sein; das Verfahren drohte wegen konsequenten Nichterscheinens der Beschuldigten zu platzen (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Dem unwürdigen, die Opfer missachtenden Vorgehen Berlins hat erst eine diplomatische Note der Berliner US-Botschaft ein Ende gesetzt, in der es hieß, die Bundesregierung müsse bei weiterer Obstruktion damit rechnen, dass "ein Versäumnisurteil" ("default judgement") erlassen werde - "ohne Aussagen und ohne Vorlage von Beweismitteln". Das könne durchaus zu ihren "Ungunsten" sein.[5]

Ziel: Einstellung des Verfahrens

Seitdem entsendet die Bundesregierung Vertreter zu den Prozessterminen, bemüht sich allerdings um eine Einstellung des Verfahrens. Mit entsprechenden Anträgen ist es ihr gelungen, den Prozess weiter zu verschleppen. Zuletzt musste ein für vergangene Woche (3. Mai) angesetzter Termin auf den 31. Juli verschoben werden.

Das Berliner Abwehrmuster

Die Berliner Weigerung, Entschädigungen an die Herero und Nama zu zahlen, folgt einem alten Muster der bundesdeutschen Politik, das darauf setzt, die Forderungen vor Gericht oder auch mit politischem Druck abzuwehren und gleichzeitig die Betroffenen mit Trostpflästerchen aus der Portokasse zu spalten. Exemplarisch kann dies am Beispiel Griechenlands beobachtet werden. So haben deutsche Gerichte Entschädigungsklagen von Opfern beispielsweise des Massakers von Dístomo, bei dem Angehörige der 4. SS-Panzer-Grenadier-Division am 10. Juni 1944 218 Menschen ermordeten, durchweg zuverlässig abgewiesen - letztinstanzlich am 26. Juni 2003. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat der Bundesregierung am 3. Februar 2012 schließlich "Staatenimmunität" gegenüber Prozessen in anderen Staaten zugesprochen.[6] Die Bemühungen des griechischen Ministerpräsidenten Aléxis Tsípras, Deutschland zur Zahlung von Reparationen für die Schäden des Zweiten Weltkriegs aufzufordern, sind dem politischen Druck Berlins auf Athen im Verlauf der Krise zum Opfer gefallen; ein griechischer Parlamentsausschuss hatte die von den deutschen Besatzern angerichteten Schäden auf heutige 269 Milliarden Euro taxiert.[7] Um die Front des griechischen Unmuts über die deutsche Entschädigungsverweigerung zu spalten, hat die Bundesregierung dann beschlossen, ab 2014 eine Million Euro im Jahr in einen Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds zu investieren. Die - für einen Staat lächerlich niedrige - Summe kommt nur einer ganz geringen Zahl an Opfern zugute und fließt ansonsten in materiell unverbindliche "Erinnerungskultur", die nebenbei auch noch als Imagewerbung für ein angeblich "selbstkritisches" Deutschland dient.[8]

Keine Landreform

Ähnliches strebt Berlin auch für die Herero und die Nama an. So verhandelt die Bundesregierung seit Jahren mit Windhoek über ein Programm, das sie finanzieren will, wenn Namibia dem Beispiel Tansanias [9] folgt und offiziell auf Entschädigung verzichtet. Geschieht dies, dann erklärt Berlin sich bereit, gewisse "Erinnerungsprojekte" zu finanzieren und den Herero und den Nama mit ausgewählten Entwicklungsmaßnahmen unter die Arme zu greifen. Dies wäre für den Berliner Etat um ein Vielfaches billiger als Entschädigungen. Die Nachkommen der Genozidopfer weisen nun allerdings darauf hin, dass sie überhaupt keine Unterstützung bräuchten, hätten die deutschen Kolonialisten sie nicht im Verlauf des Genozids all ihrer Ländereien beraubt. Ebensowenig wären sie auf Hilfe angewiesen, könnten sie die geraubten Ländereien wenigstens heute wieder in Besitz nehmen. Diese gehören allerdings in vielen Fällen Nachfahren der Kolonialisten: Rund 4.000 weiße, häufig deutschsprachige Farmer verfügen über beinahe 50 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Namibias, während die Herero und die Nama oft verarmt auf schlechtem Ackerland leben. Bemühungen der Regierung in Windhoek, eine wirksame Landreform zugunsten der schwarzen Mehrheitsbevölkerung durchzuführen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zugunsten der weißen Farmer konsequent bekämpft (german-foreign-policy.com berichtete [10]).


Anmerkungen

[1] Zur Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Parlamentarische Anfrage" der Fraktion "Die Linke" vom 06. Juli 2016. windhuk.diplo.de 18.07.2016.

[2] S. dazu Billiges Erinnern.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7178/

[3] S. dazu Die Reparationsfrage.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7387/

[4] S. dazu Nicht zustellbar
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7355/
Annahme verweigert
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7503/
und Deutschlands koloniale Arroganz.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7515/

[5] Paul Starzmann: Herero verklagen die Bundesregierung. tagesspiegel.de 25.01.2018.

[6] S. dazu Die zivilen Opfer der Kriege.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7104/

[7], [8] S. dazu Die Regelung der Reparationsfrage.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7055/

[9] S. dazu Meilensteine deutscher Erinnerung.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7599/

[10] S. dazu Zukünftige Operationen.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/3134/

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Quelle:
www.german-foreign-policy.com
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E-Mail: info@german-foreign-policy.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2018

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